Gemeinderat

Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Mai 2024 in Kürze

Einzelhandel im Fokus Neubau eines Lebensmittelmarktes in der Lanzstraße Die PENNY Markt GmbH hatte bereits 2020 eine Bauvoranfrage zur Erweiterung...

Einzelhandel im Fokus

Neubau eines Lebensmittelmarktes in der Lanzstraße

Die PENNY Markt GmbH hatte bereits 2020 eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des Marktes in der Lanzstraße eingereicht. Der Bauvoranfrage sowie einem darauf aufbauenden Bauantrag zur Erweiterung und Modernisierung wurde seitens der Gemeinde in der Folge zugestimmt. Bei Umsetzung der Planung hätte der Markt seine Verkaufsfläche von 810 m² auf knapp 985 m² vergrößert. Diese Planung kam jedoch bisher nicht zur Umsetzung.

Mit dem nun eingereichten Antrag auf Neubau eines Lebensmittelmarktes an gleicher Stelle ist eine Verkaufsfläche von 980 m² vorgesehen. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes wird dadurch von 1.207 m² auf 1.477 m² vergrößert.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zum Ersatzneubau eines Lebensmittelmarktes in der Lanzstraße einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplans

"Einzelhandel Altreut"

Im Bereich der Lanz- und Benzstraße konnte seit Erschließung des Gebietes „Altreut 3“ eine kontinuierlich wachsende Zahl von Einzelhandelsbetrieben festgestellt werden.

Einige Betriebe beabsichtigen nun neben Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auch bauliche Erweiterungen durchzuführen. Um die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu erfassen und zu leiten, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen.

Darin erfolgt auch die für die Regionalplanung erforderliche Abstimmung und Abwägung zwischen der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und die Auswirkungen auf das Einzugsgebiet und weiteren beachtlichen Infrastrukturausstattungen. Ebenfalls sollen in dem Bebauungsplan die grundlegenden Ziele der Gemeinde im Hinblick auf die mögliche weitere Entwicklung formuliert werden. Des Weiteren werden die bereits in Teilplänen durchgeführten Änderungen in einen neuen Gesamtplan überführt.

Zur Unterstützung und Ausarbeitung der Planung soll ein fachlich qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Lageplan vom 11.04.2024 dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans "Einzelhandel Altreut" in Altlußheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet

"Einzelhandel Altreut"

Die Veränderungssperre wird zur Sicherung der Umsetzung der Planungsziele des Bebauungsplans eingesetzt. Sie ist erforderlich, wenn der Bebauungsplan nicht innerhalb der möglichen Zurückstellungsfrist für Bauvorhaben zur Rechtskraft geführt werden kann. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach § 17 BauGB und tritt in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Einzelhandel Altreut“ ist die Veränderungssperre als kommunale Satzung zu beschließen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Satzung über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Einzelhandel Altreut“.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.

Erscheinung
Lußheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024
von Bürgermeisteramt Altlußheim
24.05.2024
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