Gemeinderat Friedbert Blaschke (FWV) verpflichtet
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung war zunächst noch Gemeinderat Friedbert Blaschke für die neue Amtsperiode zu verpflichten. Aus privaten Gründen konnte er an der konstituierenden Sitzung vor den Sommerferien nicht teilnehmen. Gegenüber Bürgermeister Uwe Grempels gab er nun persönlich das Gelöbnis ab, seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Per Handschlag und Aushändigung der Urkunde wurde die Verpflichtung bekräftigt.
Haushaltszwischenbericht 2024
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2024 zeigt eine deutliche Verbesserung des mit einem Fehlbetrag in Höhe von 911 T€ geplanten Haushalts 2024. Die aktuelle Prognose geht von einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 1,6 Mio. € aus. Hauptgrund für das um 2,5 Mio. € besser prognostizierte Ergebnis sind die Gewerbesteuererträge. Zum jetzigen Zeitpunkt fallen allein bei dieser Ertragsart Mehrerträge von ca. 2,3 Mio. € an.
Diese Mehrerträge verhelfen im laufenden Haushaltsjahr zu einem voraussichtlich positiven, ordentlichen Ergebnis. Allerdings ist dies größtenteils durch sehr hohe Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von ca. 2 Mio. € entstanden.
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auch alle Gewerbesteuererträge zur Einzahlung führen. Das heißt, das Gewerbesteuer-Ist, das als Basis für die zu zahlende Gewerbesteuerumlage dient, steigt ebenfalls auf 6,1 Mio. €. Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage steigt somit voraussichtlich von 359 T€ auf 577 T€.
Da das Gewerbesteuer-Ist als Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich 2026 dient, wird die Gemeinde im Haushaltsjahr 2026 diese Summe angerechnet bekommen und die Zuweisungen aus dem FAG werden entsprechend sinken.
Die für 2024 geplanten Investitionen befinden sich größtenteils in der Umsetzung. So sind bis zum 31.08.2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1,21 Mio. € getätigt und Einzahlungen in Höhe von 65 T€ eingegangen.
Die Liquidität liegt zum 31.08.2024 bei ca. 3,3 Mio. €, zusätzlich hat die Gemeinde zum Stichtag noch eine Festgeldanlage in Höhe von 2 Mio. €.
Der vollständige Haushaltszwischenbericht 2024 ist im Ratsinformationsportal der Gemeinde einsehbar.
Der Gemeinderat nahm den Bericht von Kämmerer Nico Franek zur Kenntnis.
Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2025
Im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen haben die Fraktionen traditionell die Möglichkeit, ihre Anträge für das kommende Haushaltsjahr öffentlich vorzustellen.
Angesichts des bestehenden Umsetzungsstaus und der absehbar andauernden angespannten Haushaltssituation in den kommenden Jahren stand bei allen Fraktionen das Fortführen begonnener Projekte und das Abarbeiten der zahlreichen, sich bereits in der Warteschleife befindlichen Themen und Projekte im Vordergrund.
Die Freie Wählervereinigung brachte insoweit folgende Themen in die Haushaltsberatungen ein:
Die CDU-Fraktion sieht für das kommende Haushaltsjahr folgende Schwerpunkte:
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte folgende Anträge vor:
Die SPD-Fraktion beschränkte sich aufgrund des absehbar schwierigen Haushaltsjahrs 2025 auf zwei Anträge:
Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2025 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Erstmals soll die Verabschiedung des neuen Haushalts bereits im Dezember erfolgen. Vorgesehen ist die Einbringung und die Verabschiedung des Haushalts 2025, verbunden mit den Haushaltsreden von Bürgermeister Uwe Grempels und den Fraktionen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2024.
Änderung der Friedhofssatzung – Gebührenkalkulation
Die aktuelle Friedhofssatzung wurde am 23. Februar 2010 vom Gemeinderat beschlossen.
Das heißt, zu diesem Zeitpunkt wurden auch letztmalig die Friedhofsgebühren mit Wirkung zum 01.03.2010 angepasst.
Aus diesem Grund war es dringend notwendig, die Friedhofsgebühren auf den aktuellen Stand zu bringen, da aufgrund der 14 Jahre seit der letzten Anpassung die Kosten entsprechend gestiegen sind. Eine volle Kostendeckung ist in aller Regel beim Bestattungswesen nicht zu erreichen. Der Grad der Kostendeckung liegt im kommunalpolitischen Ermessen des Gemeinderates (Beschluss 2010: 80 % Kostendeckung). Zu beachten sind z. B. die Erfordernisse bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock. Eigene Einnahmequellen müssen angemessen ausgeschöpft sein.
Die Verwaltung hat die Gebühren daher neu kalkuliert. Zusätzlich wurde in das Gebührenverzeichnis eine Gebühr für das Abräumen von Reihengräbern nach der Ruhezeit mit aufgenommen. Diese orientiert sich an den aktuellen Kosten für das Abräumen von Gräbern durch eine Fremdfirma.
D. h., das Abräumen von Reihengräbern wird nicht mehr in der Kalkulation mit eingerechnet, sondern wird entsprechend dem Gebührenverzeichnis am Ende der Laufzeit abgerechnet.
Die Bestattungskosten für die Sternenkinder-Urnenreihengräber sollen kostenlos sein und wurden entsprechend mit 0 € ins Gebührenverzeichnis an der Position 5.3 neu mit aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderungssatzung der Friedhofssatzung zum 01.10.2024, verbunden mit der Anpassung der Friedhofsgebühren.
Die Satzung mit den neuen gültigen Gebühren wird in vollem Wortlaut in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.
Änderung der Vereinsförderrichtlinie – Berücksichtigung aller aktiven Kinder unabhängig vom Alter
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie beschränkt die Förderung aktiver jugendlicher Vereinsmitglieder auf ein Alter von 7 bis 18 Jahre.
Dies hat in den verschiedenen Vereinen vermehrt für Nachfragen und Unverständnis gesorgt, da die Kinder- und Jugendarbeit nicht erst mit dem Schulalter beginnt. Bereits in vielen Vereinen trainieren bzw. sind etliche Kinder unter 7 Jahren aktiv.
Von der alten Regelung sind ca. 200 Kinder betroffen. Für diese Kinder können die Vereine aktuell keine Zuschüsse bzw. Förderung erhalten. Dies entspricht einer Gesamtsumme von ca. 3.000 €.
Mit einer aktiven Kinder- und Jugendarbeit haben die Vereine einen wichtigen kulturellen Anteil am Gemeindeleben. Daher möchte die Verwaltung dieses Engagement würdigen und die Vereine entsprechend finanziell unterstützen.
Der Gemeinderat folgte dieser Intention und ermächtigte die Verwaltung einstimmig, für die Vereinsförderung im Jahre 2024 die Förderung der aktiven Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren zu berücksichtigen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Vereinsförderrichtlinie grundsätzlich zu überarbeiten.
Privates Bauvorhaben im Gewerbegebiet Altreut, Heinkelstraße
Der Gemeinderat stimmte im Zuge der Errichtung einer Lagerhalle auf einem Gewerbegrundstück in der Heinkelstraße einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 bzw. 385,4 m² einstimmig zu. Als Ausgleich ist auf dem Firmengelände eine Freifläche von ca. 350 m² mit 8 Bäumen und einer Fettwiese aufzuwerten und dauerhaft zu erhalten.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass sich der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 23. Juli 2024 einstimmig in offener Wahl für Frau C. Seel zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Leiterin des Bauamtes ausgesprochen hat.
Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.