Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion auf Einrichtung von Behindertenparkplätzen
Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in Höhe der Hauptstraße 68 einstimmig zu. Der Bedarf hierfür soll 6 Monate nach der Einrichtung nochmals abschließend geprüft und evaluiert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen dementsprechenden Antrag bei der Verkehrsbehörde in Hockenheim zu stellen.
Die Entscheidung über die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Mühlstraße in der Nähe der Apotheke wurde vom Rat einstimmig bis zur Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Verkehrskonzeption zurückgestellt.
Bedarfsplanung vorschulischer Kinderbetreuung
Der Platzbedarf in den Kindertagesstätten für die kommenden Jahre hängt neben den zukünftigen Jahrgangszahlen (Geburten und Zuzüge) stark von der Nachfragequote ab und ist daher regelmäßig fortzuschreiben sowie das Angebot entsprechend anzupassen. Beide Kennzahlen sinken derzeit in Altlußheim, so dass insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren (Krippengruppen) bereits zum September 2025 Handlungsspielraum besteht. In den beiden Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft wird daher ab September 2025 sukzessive jeweils eine Krippengruppe zunächst stillgelegt, um kurzfristig auf eine wieder steigende Nachfrage reagieren zu können. Auf den Betreuungsbereich für Kinder im Alter ab 3 Jahren hat die sinkende Nachfrage im kommenden Betreuungsjahr noch keine Auswirkungen; das Angebot bleibt hier unverändert.
Der Gemeinderat stimmte dieser Fortschreibung des Betreuungsangebots einstimmig zu.
Personalausstattung für die kommunalen Kindertagesstätten
Um kurzfristigen Gruppenschließungen, Notbetreuungszeiten, eingeschränkten Betreuungszeiten oder gar zusätzlichen Schließtagen in den Kindertagesstätten entgegenzuwirken und somit zur Qualität der Einrichtungen und einer verlässlichen Kinderbetreuung beitragen, hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den beiden kommunalen Einrichtungen jeweils 1,5 Vollzeitkräfte zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel und den Leitungsfreistellungen für die Jahre 2026 und 2027 zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus befürwortete der Rat einstimmig, jeder der beiden Einrichtungen eine zusätzliche Ausbildungsstelle für ein Anerkennungspraktikum zur Verfügung zu stellen.
Bauantrag zur Errichtung einer Hofüberdachung in der Hauptstraße
Im Bauantragsverfahren zur Errichtung einer Hofüberdachung stellte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen her und erteilte die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl.
Festlegung der Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet "Altlußheim-West"
Gekoppelt an den Bewilligungszeitraum für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ist nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch der Durchführungszeitraum der Sanierung per Gemeinderatsbeschluss formal festzulegen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. Mit Bescheid vom 22. April 2025 wurde nun dem Antrag der Gemeinde auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 30. April 2027 stattgegeben. Daran anknüpfend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Frist, in der die Sanierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Altlußheim-West“ durchgeführt werden soll, bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.
Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um einen klimaneutralen Gebäudesektor zu erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz legt für alle Kommunen in Baden-Württemberg fest, welche Elemente ein solcher kommunaler Wärmeplan enthält. Für die freiwillige kommunale Wärmeplanung gibt es zumindest in diesem Jahr noch ein Förderprogramm vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei zu erwartenden Kosten in Höhe von 45.390 € und einem Zuschuss von 30.000 € ergibt sich eine prozentuale Förderung von ca. 66 %. Der Eigenanteil für die Gemeinde beträgt unter dem Strich 15.390 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unter der Voraussetzung der Bewilligung des von der Verwaltung bereits vorsorglich gestellten Förderantrages.
Wahl des Bürgermeisters
Die Amtszeit des Altlußheimer Bürgermeisters endet mit Ablauf des 14. März 2026. Die Stelle des Bürgermeisters wird somit zum 15. März 2026 frei. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Bürgermeisters setzte der Gemeinderat nun bereits frühzeitig mit den nachfolgenden jeweils einstimmig gefassten Beschlüssen die Eckpfeiler:
Abschließend wählte der Gemeinderat durch offene Wahl im Wege der Einigung den Gemeindewahlausschuss. Diesem obliegt nach dem Kommunalwahlgesetz die Leitung der Bürgermeisterwahl mit der Zulassung der Bewerbungen und der Feststellung des Wahlergebnisses. Gewählt wurden:
Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können vollumfänglich auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.