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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 27. Mai 2025

Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aglasterhausen Bürgermeister Kron konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn...

Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aglasterhausen

Bürgermeister Kron konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ingenieur Uwe Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann begrüßen.

Die Gemeinde Aglasterhausen hat im Oktober 2016 einen Lärmaktionsplan erstellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 292, die Landstraße L 590 (Helmstadter Straße) zwischen der B 292 und dem Kreisverkehr sowie den Ortseingangsbereich der L 532 in und aus Richtung Waldwimmersbach. Im Jahr 2020 erfolgte eine Überprüfung/Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Kommunen mit dem Kooperationserlass „Lärmaktionsplanungen“ aufgefordert, im Rahmen der vierten Runde der Lärmaktionsplanung eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen. Herr Zimmermann informierte den Gemeinderat insbesondere über die geänderte Rechtslage und stellte das Ergebnis der durchgeführten Lärmanalyse vor. Insgesamt sind bei Tag 19 Gebäude und bei Nacht sogar 47 Gebäude einer gesundheitskritischen Lärmbelastung ausgesetzt.

Der Entwurf des vom Gemeinderat beschlossenen Lärmaktionsplans sieht folgende Maßnahmen vor, die in Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers liegen:

  • B 292: Regelmäßige Erneuerung des eingebauten lärmmindernden Fahrbahnbelages.
  • L 590 (Helmstadter Straße): Ausweitung des Bereiches mit Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den gesamten Abschnitt zwischen der Einmündung „Im Fuchsbaum“ und dem Kreisverkehr.
  • L 532 (Heidelberger Straße): Einschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortseingangsbereich aus und in Richtung Waldwimmersbach auf 70 km/h auf ca. 250 m Länge (ab Ortstafel) 22 Uhr bis 6 Uhr.
  • B 292: Weitergehende Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße.

Als nächste Verfahrensschritte wird der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich ausgelegt. Außerdem werden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Planentwurf gebeten.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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