Glasfaserausbau durch die Firma BBV;
hier: Information über den aktuellen Stand der Bauarbeiten; insbesondere über den Baubeginn in Breitenbronn
Bürgermeister Kron konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Platz, Herrn Ilbach und Frau Klawe von der Firma BBV begrüßen.
Herr Platz informierte den Gemeinderat darüber, dass Ende August 2024 die Arbeiten zur Beseitigung der vorhandenen Mängel in Aglasterhausen, Daudenzell und Michelbach beginnen werden. Zeitgleich starten die Bauarbeiten zum Glasfaserausbau in Breitenbronn. Herr Platz räumte ein, dass der bisherige Ausbau in der Gemeinde Aglasterhausen keinesfalls reibungslos verlaufen ist. Mit der Firma Skaitel wurde nun jedoch eine Firma verpflichtet, mit der die BBV in anderen Gemeinden bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ende September bzw. Anfang Oktober wird in Breitenbronn ein Bauinformations-Abend stattfinden, bei dem sich die Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile des Glasfaserausbaus informieren können.
Nach der jetzigen Zeitplanung sollen die restlichen Bauarbeiten in der Gemeinde Aglasterhausen bis Ende März 2025 abgeschlossen werden.
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Aglasterhausen;
hier: Auftragsvergaben
Für die Abteilungswehr Aglasterhausen wurde die Ersatzbeschaffung für das LF8 aus dem Baujahr 1985 erforderlich. Die europaweite Ausschreibung für das zu beschaffende Mittlere Löschfahrzeug erfolgte am 17.05.2024 über die Plattform „Deutsche eVergabe“. Zum Ende der Angebotsfrist am 24. Juni 2024 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat sprach sich für folgende Auftragsvergaben aus:
Los | Leistung | Firma | Angebotspreis in € |
1 | Fahrgestell und Aufbau eines MLF auf dem Fahrgestell IVECO Daily | Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG, 09241 Mühlau | 291.709,46 |
2 | Beladung | Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, 70736 Fellbach | 67.175,50 |
3 | Tragkraftspritze | Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, 70736 Fellbach | 17.960,67 |
Die Gesamtkosten der Beschaffungsmaßnahme betragen somit insgesamt 376.845,63 €.
Abzüglich der Zuwendung für das Feuerwehrwesen in Höhe von 68.000,-- € und einer Zuweisung des Neckar-Odenwald-Kreises in Höhe von 20.400,-- € verbleibt der Gemeinde Aglasterhausen somit ein Eigenanteil von 288.445,63 €.
Nach Rücksprache mit den Herstellern bzw. Lieferanten beträgt die Lieferzeit für das neue Fahrzeug ca. 18 Monate.
Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Michelbach;
1. Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Mai 2024
2. Beschluss zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 den Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Friedhofstraße 1 in Michelbach gefasst. Der konkrete Bauantrag wurde Anfang Februar 2024 beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis eingereicht; das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27. Februar 2024 erteilt.
In seiner Sitzung am 14. Mai 2024 hat der Gemeinderat dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen (Architektenleistungen, Fachplanung Statik, Fachplanung Elektroinstallation, Fachplanung Heizung, Sanitär und Abluftanlagen) in Höhe von insgesamt 352.571,24 € zugestimmt.
Aufgrund einer Anfrage des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Verwaltung diese Vergabeentscheidung einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde die Verwaltung auf eine im August 2023 erfolgte Gesetzesänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die Vergabe von Planungsleistungen hat, aufmerksam. Der aktuelle EU-Schwellenwert für Planungsleistungen, bei dessen Überschreitung europaweit auszuschreiben ist, liegt bei netto 221.000,-- €. Im Gegensatz zu bisher sind seit der aktuellen Gesetzesänderung jedoch die Auftragswerte aller HOAI Leistungsbilder und sonstige Planungs- und Ingenieurleistungen eines Bauvorhabens zu addieren. Mit einem addierten Auftragswert von netto 296.278,35 € wird der maßgebliche Schwellenwert überschritten, sodass eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich wird.
Im Hinblick auf die geänderte Rechtslage erfolgte bisher noch keine Beauftragung der Planungsbüros. Der Gemeinderat erhielt Kenntnis von der konkreten Rechtslage und hob die Gemeinderatsbeschlüsse über die Vergabe der Architektenleistung, Fachplanung Statik, Fachplanung Elektroinstallation und Fachplanung Heizung, Sanitär und Abluftanlagen vom 14. Mai 2024 auf. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens entsprechende Angebote einzuholen.
Neubaugebiet „Schneidersberg II – 2. + 3. Bauabschnitt in Aglasterhausen“;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bauplatzvergaberichtlinie für die Vermarktung der 15 verfügbaren Bauplätze
Die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Baukosten, verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Zinsen, haben Bauwillige empfindlich getroffen und auch das Verfahren zur Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet „Schneidersberg II – 2. + 3. Bauabschnitt“ kräftig durcheinandergewirbelt. Nach kompletter Abarbeitung der bisherigen Warteliste stehen aktuell daher 15 Bauplätze zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschloss die aktualisierte Bauplatzvergaberichtlinie, in der überwiegend redaktionelle Änderungen der Vorbemerkungen und inhaltliche Anpassungen an die Musterkriterien des Gemeindetages vorgenommen wurden. Die Ausschreibung der zur Verfügung stehenden Bauplätze erfolgt am 29. August 2024. Ende der Bewerbungsfrist ist der 20. Oktober 2024.
Aufstellung neuer Spielgeräte auf dem Spielplatz Breitenbronn;
hier: Auftragsvergabe
Die vorhandene Schaukelanlage und auch der Sandkasten auf dem Spielplatz in Breitenbronn sind in die Jahre gekommen und entsprechen aus heutiger Sicht nicht mehr den Wünschen und Anforderung der Kinder und Eltern. Die Verwaltung hat daher entsprechende Angebote für die Umgestaltung des Spielplatzes eingeholt. Neu aufgestellt werden sollen eine Spielkombination mit Kletter- und Rutschmöglichkeit sowie eine Doppelschaukel.
Die Kosten der Maßnahmen betragen 19.995,36 €. Abzüglich einer Förderung aus dem LEADER Regionalbudget verbleibt der Gemeinde Aglasterhausen ein Eigenanteil von 6.554,36 €.
Beratung und Beschlussfassung über die Entgegennahme von Spenden im 1. Halbjahr 2024
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von insgesamt 7 Spenden in einer Gesamthöhe von 1.814,95 € zu. Bürgermeister Kron dankte den Spendern für ihre großzügige Unterstützung der Gemeinde Aglasterhausen.