Gemeinderat

Gemeinderatsprotokoll vom 18.09.2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats Bericht über die öffentliche Sitzung vom 18. September 2025 Hinweis: Alle öffentlichen Gemeinderatsvorlagen...

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Bericht über die öffentliche Sitzung vom 18. September 2025

Hinweis:

Alle öffentlichen Gemeinderatsvorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de (Rathaus-Gemeinderat-Archiv Vorlagen) eingestellt.

1. Einwohnerfragestunde (für Einwohner und Jugendliche)

Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es gibt keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben.

3. Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr

BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 41/2025. Er begrüßt Herrn Appenzeller als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr am Sitzungstisch.

Frau Herrmann erläutert anhand der Gemeinderatsvorlage das Vorgehen und die Kosten für die Beschaffung des Einsatzleitwagens.

Herr Appenzeller ergänzt, dass es sich bei dem Fahrgestell von MAN um einen Sprinterbus und nicht um einen Lastwagen handle. Er erinnert, dass der aktuelle Zustand mit dem Mehrzweckfahrzeug bereits seit Jahren angemahnt werde und nun aufgrund des Zuschusses die Frist für die Beschaffung ablaufe. Im Einsatzleitwagen werde eine Theke mit zwei Arbeitsplätzen eingerichtet. Für die funktechnische Ausstattung habe man eine niederpreisige Komponente gewählt.

GRin Rättig-Nagel fragt, warum eine beschränkte Ausschreibung gewählt wurde.

Frau Herrmann antwortet, dass erst ab einer Grenze von 221.000 € eine öffentliche Ausschreibung verpflichtend sei. Dies sei ein deutlich größerer Aufwand. Die geringe Anzahl an Anbietern ermögliche eine Auswahl bekannter Anbieter und vermeide unseriöse Anbieter, die in anderen Gemeinden bereits zu Neuausschreibungen führten.

Herr Appenzeller erläutert, dass ein süddeutscher Anbieter wünschenswert sei, da im Falle von Unterhaltungsmaßnahmen der Anfahrtsweg geringer sei. Außerdem sei es vorteilhaft nur ein Los und damit ein Anbieter für den Ausbau zu haben, da es zwischen dem mechanischen Ausbau und der Funktechnik viele Schnittstellen gebe. Die gewählten Anbieter hätten einen guten Ruf und es habe bereits eine Bemusterung stattgefunden. Es gebe aktuell eine sehr hohe Nachfrage auf dem Markt, sodass die Lieferzeit rund 2,5 Jahre betrage. Vorher sei eine Lieferung jedoch auch nicht sinnvoll, da erst durch das Bauvorhaben ein Platz für das Fahrzeug im Feuerwehrhaus vorhanden sei.

GRin Rättig-Nagel trägt vor, dass 15 % Preissteigerung heftig seien, jedoch bestimme die Nachfrage den Preis und man stehe unter Zeitdruck.

Herr Appenzeller merkt an, dass er froh sei, dass überhaupt Angebote abgegeben wurden.

GRin Liebig führt aus, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Beschaffung des ELWs früher vorgesehen habe, dies jedoch aufgrund des Gebäudes vorher keinen Sinn gemacht habe. Sie fragt, wie die Auszahlungen im Haushalt anfallen bei 2,5 Jahren Lieferzeit.

Frau Herrmann erläutert, dass die Zahlung mit Lieferung erfolgt, für das Fahrgestell also nach rund 0,5 Jahren und für den Ausbau erst bei vollständiger Lieferung in rund 2,5 Jahren.

Herr Appenzeller ergänzt, dass der große Betrag erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens fällig werde.

GRin Liebig schlussfolgert, dass die Zahlung also in den Jahren 2027 oder 2028 anfallen werde.

GRin Bausch fragt, ob die Kosten in Höhe von 4.000 € für die externe Begleitung der Ausschreibung notwendig seien.

Frau Herrmann erwidert, dass sie diese Entscheidung getroffen habe, da die Ausschreibung sehr komplex sei. Neben der Erstellung des Leistungsverzeichnisses müsse definiert werden, wie die Angebote gewertet werden. Dabei spielen preisliche, aber auch qualitative Kriterien eine Rolle. Grundsätzlich würde sie eine interne Erstellung präferieren, jedoch sei das Vergaberecht sehr kompliziert und nicht das originäre Thema der Kämmerei.

Herr Appenzeller trägt vor, dass es sich allein bei dem Leistungsverzeichnis um 20 bis 25 Seiten handle. Außerdem würden Firmen, die ein Angebot eigentlich gar nicht leisten könnten, gegen die Ausschreibung klagen, um Klagegeld zu verdienen. Aufgrund des Zuschusses stehe man unter zeitlichem Druck, weshalb ein juristischer Fehler unbedingt vermieden werden sollte.

GR Kessler gibt zu bedenken, dass in der aktuellen Situation überlegt werden müsse, wie viel man sich noch leisten könne. Die Beschaffung des ELWs müsse jedoch sein, auch mit Preissteigerung. Allerdings sei es wichtig zu beachten, wo Kürzungen möglich seien und dass es neben der Feuerwehr noch weitere wichtige Aufgaben wie Schule, Kinder oder Bildung gebe.

Herr Appenzeller merkt an, dass es sich bei der Beschaffung des ELWs um keinen Luxus handle.

BM Haug weist darauf hin, dass in Zeiten knapper Kassen der Fokus auf die Pflichtaufgaben gerichtet werden müsse. Die Feuerwehr sei eine wichtige Pflichtaufgabe. Bei anderen Themen, die zwar für das gesellschaftliche Miteinander wichtig seien, handle es sich häufig um freiwillige Leistungen. Bisher habe man diesbezüglich jedoch immer gute Lösungen im Rat gefunden.

GR Schlegel betont, dass die Feuerwehr nicht mit Geld überschüttet werde und man froh über ihr Können sei. Er fragt, ob die Feuerwehr sich Gedanken gemacht habe, das Auto in Eigenleistung auszubauen, da er wisse, dass dies in der Vergangenheit bereits gemacht wurde.

Herr Appenzeller antwortet, dass dies technisch nicht mehr möglich sei. Außerdem sei der zeitliche Aufwand dafür nicht mehr stemmbar – zum einen, weil es weniger Personen gebe, zum anderen, weil durch höhere Vorgaben mehr Zeit für andere Dinge in der Feuerwehr, wie Übungen oder Lehrgänge, benötigt würden. Die Beladung hätte man als Los 3 komplett vergeben können, jedoch werde hier selbst einzeln eingekauft, um Kosten zu sparen.

GRin Baumgärtner bittet darum, den Feuerwehrbedarfsplan zu verschicken.

Herr Appenzeller führt aus, dass es sich bei dem Feuerwehrbedarfsplan um eine Vorgabe des Landes handle. Diesen benötige man, um Landeszuschüsse zu erhalten. Der Feuerwehrbedarfsplan sei eine Zielvereinbarung für die nächsten 5 bis 15 Jahre zwischen dem Gemeinderat, dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde und der Feuerwehr. Zuletzt wurde dieser 2018 im Gemeinderat beschlossen und nun über viele Jahre umgesetzt. Die Anzahl der Fahrzeuge resultiere aus dem bunten Risikomix in Kirchentellinsfurt. Daraus leite sich auch der Bedarf für Personal, Fahrzeuge und Gebäude ab.

Mit 13 Ja-Stimmen fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:

  1. Die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH erhält den Auftrag für die Lieferung von Los 1 (Fahrgestell) zum Preis von 69.615,00 €.
  2. Die Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG erhält den Auftrag für Los 2 (Ausbau) zum Preis von 148.940,40 €.
  3. Der damit verbundenen Eingehung einer überplanmäßigen Verpflichtung wird zugestimmt.

4. Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschüler an der Graf-Eberhard-Schule zum Schuljahr 2026/2027

BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 38/2025. Er bedauert, dass es bisher keine verbindlichen Aussagen zur Umsetzung und Finanzierung seitens Bund und Land gebe. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs habe durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe, also den Landkreis, zu erfolgen. Da dieser aber keine Grundschulen habe, müsse er die Aufgabe an die Gemeinden weitergeben. Dies sei ein Trick, um die Konnexität zu umgehen. Die Verwaltung habe sich frühzeitig mit Herrn Kessler und Frau Knoblich für die Schule sowie Frau Beer für die KERNI Gedanken gemacht, wie die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Kirchentellinsfurt erfolgen könne. Daraus hätten sich drei Modelle ergeben:

  1. Antrag auf Ganztagsgrundschule ab 2026 für alle 4 Grundschulstufenklassen. Ein Teil der Betreuung werde durch die GES übernommen, der andere Teil durch die KERNI. Es sei zum Teil eine Finanzierung durch das Land über die Deputatsmonetarisierung möglich. Dies bedeute, dass nicht alle Lehrerstunden eingelöst und Zeiten durch die KERNI übernommen würden und der dadurch entfallende Betrag monetarisiert werde.
  2. Antrag auf Ganztagsgrundschule ab 2026 – jedoch beginnend mit Klasse 1. Im Folgejahr würde es dann zwei Klassenstufen umfassen etc. Dann würden für eine gewisse Zeit zwei Systeme parallel laufen.
  3. Alle Kinder weiterhin und eben erweitert auf 40 Wochenstunden über die KERNI zu betreuen. Hier sei kein Antrag notwendig. Der Unterschied zu bisher sei, dass aufgrund des Anspruchs keine Absage für einen Betreuungsplatz mehr erteilt werden dürfe.

Herr Schäfer erläutert das Modell anhand eines Beispielstundenplans. Er begründet die empfohlene Verschiebung der Antragstellung zum einen mit der noch ausstehenden gesetzlichen Regelung zur Umsetzung, mit der Anfang 2026 zu rechnen ist. Zum anderen sei die Finanzierung noch unklar und es könnten auf die Gemeinde Mehraufwendungen von bis zu 130.000 € im Vergleich zu bisher zukommen. Hintergründe hierfür seien, dass im Ganztag überwiegend keine Betreuungsgebühren mehr verlangt werden könnten, sowie die unklare Höhe der Zuschüsse von Bund und Land.

BM Haug ergänzt, dass aufgrund der finanziellen Unklarheit auch in der Bürgermeisterwoche rund die Hälfte der Anwesenden sich spontan gegen eine verbindliche Einführung der Ganztagesschule positioniert hätten. Es sei unklar, ob die Zuschüsse an Anforderungen, wie den Einsatz von pädagogischen Fachkräften als Personal, gekoppelt seien. Diese würden jedoch bereits für die Kitas händeringend gesucht.

GR Kessler führt den bisherigen Ablauf aus: Vor 2,5 Jahren habe man mit der Ausarbeitung eines Konzepts im Grundschulkollegium gestartet. Im Januar habe man das Konzept zur Ganztagsgrundschule für alle 4 Grundschulstufenklassen der betroffenen Elternschaft der Klassenstufe 1 und 2 sowie der Kitas präsentiert und in einer Umfrage abgefragt, ob die Eltern ihr Kind für die Ganztagesschule anmelden würden. Dies sei bei 85 % der Teilnehmenden bejaht worden. Er begrüßt, dass die Eltern die Umstellung wohl auch als pädagogischen Gewinn sähen. Hintergrund für die Ausarbeitung des Konzepts sei gewesen, dass die KERNI gemeldet hätte, die Betreuung nicht mehr allein stemmen zu können. Der Unterschied zu bisher sei, dass die Ganztagesschule an 3 Tagen kostenlos für die Eltern sei, da das Land die Lehrerstunden bezahle. Nur die Eltern, die ihr Kind für das KERNI-Angebot anmelden, müssten Kosten übernehmen. Er könne aus finanziellen Gründen nachvollziehen und akzeptieren, dass der Antrag erstmal nicht gestellt werde, halte es aber aus pädagogischer Sicht für schade.

GRin Beer differenziert den Blick auf die Ganztagesschule und den Rechtsanspruch. Der Ganztag sei eine Möglichkeit, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, jedoch könne die KERNI bereits jetzt dem Rechtsanspruch gerecht werden. Es sei gut, dass die Eltern bereits jetzt, auch wenn sie bezahlen müssten, sicher auf eine Betreuung zurückgreifen könnten. Die Konzeption sei nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

BM Haug betont, dass das Modell der Ganztagesschule gut für den Ort wäre. Ein nicht-gebundener Ganztag von dreimal 7 Stunden, eingebettet in einen Rahmen von 40 Wochenstunden, biete die größtmögliche Flexibilität und entspreche der Lebenswirklichkeit des Ortes. Er bedauert, dass Bund und Land von Bildungsgerechtigkeit sprächen, aber nicht zur rechten Zeit verbindliche Aussagen zur monetären Ausstattung und rechtlichen Ausgestaltung träfen.

GR Kessler merkt an, dass nicht-gebunden bedeute, dass die Kinder, die für den Ganztag angemeldet werden, diesen nutzen müssten. Gebunden würde im Gegensatz bedeuten, alle Kinder müssten.

BM Haug erklärt, dass er und Frau Knoblich Teil des KERNI-Vorstands seien, weshalb er sich für die Abstimmung für befangen erkläre. Bei GRin Beer liege keine Befangenheit vor. GRin Bausch führe die Abstimmung durch.

GRin Setzler lobt die intensive Ausarbeitung und Weitsicht der Schule und Verwaltung. Sie betont, dass die Kirchentellinsfurter Familien sehr zufrieden mit der KERNI seien, auch aufgrund der Flexibilität. Wenn die Betreuung beispielsweise bis 15 Uhr gebucht sei, sei trotzdem eine frühere Abholung möglich. Wenn dies in der Ganztagesschule keine Entscheidungsmöglichkeit mehr sei, mache das einen gravierenden Unterschied. Sie fragt, ob Familien in prekären Situationen eine Unterstützung für die KERNI-Gebühr erhalten würden. Es sei gravierend, wenn beispielsweise Kinder mit Deutsch als Fremdsprache aus finanziellen Gründen nicht kommen könnten.

GR Kessler führt aus, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer Ganztagesschule an der GES der Gemeinderat treffe. Die Frist ende jährlich am 31. Oktober.

BM Haug ergänzt, dass nach dem Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen im 1. Halbjahr 2026 erneut diskutiert werde, ob ein Antrag auf Ganztagsgrundschule gestellt wird. Aufgrund des Vorliegens des Konzepts und den baulichen Gegebenheiten in der Kirchfeldstr. 1 sei keine größere Vorbereitungszeit notwendig.

GRin Beer erläutert, dass eine Abdeckung der Betreuungsgebühren durch das Landratsamt in unterschiedlichen Fällen möglich sei und in Anspruch genommen werde. Aktuell könnten aufgrund der Platzsituation nicht alle Kinder aufgenommen werden, jedoch seien weitere Räume im nächsten Jahr nutzbar, sodass keine Priorisierung mehr erfolgen müsse. Die KERNI finde im Zweifel Lösungen, sodass jedes Kind kommen könne.

GRin Rättig-Nagel spricht sich dafür aus, den Antrag auf Ganztagsgrundschule zu verschieben, bis genauere Grundlagen vorlägen und kein Risiko mehr eingegangen werde. Sie fragt, wie hoch der Rücklauf bei der Umfrage gewesen sei.

GR Kessler antwortet, dass über 50 % der Eltern aus den Kitas und der Schule an der Umfrage teilgenommen hätten.

-BM Haug rückt vom Sitzungstisch ab.-

Abschließend fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden

Beschluss:

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschüler an der Graf-Eberhard-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 soll durch das Angebot der KERNI abgedeckt werden. Ein Antrag auf Ganztagsgrundschule wird für das Schuljahr 2026/2027 nicht gestellt.

-BM Haug rückt an den Sitzungstisch.-

5. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 78 GemO

BM Haug verliest die eingegangenen Spenden.

Mit 13 Ja-Stimmen fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Annahme der Spenden wird nach § 78 GemO zugestimmt.

6. Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats

GRin Liebig führt aus, dass die Sommerferien für „Malerarbeiten“ genutzt wurden. Die eingezeichneten Parkflächen in der Karlstraße kämen gut an. Sie fragt, warum nicht die gesamte Karlstraße markiert wurde. Sie berichtet, dass in der untersten Kurve der Neuen Steige die Busse nur schwer durchkämen, obwohl die Schwenkkurve berechnet wurde. Außerdem werde aufgrund der Markierungen der Gehweg entlang des Parkplatzes Kirchfeldstraße nun als Schulweg angenommen.

BM Haug wendet ein, dass es im unteren Bereich der Neuen Steige immer dann zu Schwierigkeiten komme, wenn Autos außerhalb der Parkbuchten parken würden. Die Schwenkkurven seien großzügig errechnet und müssten funktionieren. Hintergrund für die Markierung der Karlstraße bis zur Gonsstraße sei eine bessere Verteilung und der erzieherische Zweck gewesen. Für das Hochhaus in der Karlstraße seien Garagen vorhanden, die nicht genutzt würden. Das Ziel sei jedoch bisher nicht erreicht worden. Man wolle nach einem Beobachtungszeitraum ggf. Korrekturen vornehmen. Das Konzept sei gegenüber der bisherigen Situation jedoch ein großer Vorteil.

Herr Schäfer trägt vor, dass es einen neuen Erlass des Verkehrsministeriums gebe, um Schulstraßen und Schulzonen einzurichten. Für die Straße an der Schule habe man schon immer Überlegungen angestellt, wie die Verkehrssituation verbessert werden könne. Im Oktober habe die Verwaltung einen Vor-Ort-Termin mit dem Landratsamt, um zu prüfen, ob eine Schulstraße eingerichtet werden könne. Der Bereich würde für den Zeitraum eingeschränkt werden, in dem Schüler dort laufen. Dies solle zu einer Entlastung und mehr Sicherheit führen. Die Maßnahme müsste vom Landratsamt angeordnet werden.

BM Haug ergänzt, dass das Ziel eine Vergrämung der Elterntaxis sei. Die Lösung werde im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

GR Schlegel gibt zu bedenken, dass sich die Parksituation der Karlstraße in die untere Georgstraße verlagert habe. Es habe schon fast Unfälle gegeben. Dort seien viele Kinder unterwegs und zu jeder Tageszeit eine schwierige Verkehrssituation gegeben. Er regt an, den unteren Teil zu entzerren oder einen Spiegel an der Kreuzung Georgstraße/Karlstraße aufzustellen. Zudem sei er von zwei Mitbürgern angesprochen worden, ob die Radschranken in der Altenburger Straße gekürzt worden seien.

BM Haug antwortet, dass er zuletzt am Samstag bei den Schranken durchgefahren sei und ihm nichts aufgefallen wäre. Ein Austausch habe nicht stattgefunden.

GR Schlegel fragt, wer für die Pflege des neu gepflanzten Graf-Eberhard-Apfelbaums auf dem Einsiedel verantwortlich sei. Dieser müsse dringend gegossen werden.

BM Haug wird dies an die Hofkammer weitergeben.

GR Schneck ergänzt, dass die Schranken in der Altenburger Straße so gelassen werden sollten, da man mit dem E-Rollstuhl gut durchkomme.

7. Verschiedenes, Bekanntgaben

Frau Herrmann erinnert, dass nach wie vor ein weiteres Mitglied für den gemeinsamen Gutachterausschuss gesucht werde. Im Mai habe man 3 Mitglieder gewählt, man könne jedoch 4 benennen, was im Falle eines Ausfalls sinnvoll wäre.

BM Haug ergänzt, dass gerne geeignete Personen angesprochen werden könnten. Diese müssten nicht parteipolitisch gebunden sein.

GRin Setzler betont, dass es schön sei, dass Frau Leonie Pfister sich selbst gemeldet habe. Es sei immer gut, sich zu engagieren.

Herr Schäfer berichtet von einem Jahr Bürgertaxi: Es wurden 500 Fahrten von 40 Fahrgästen in Anspruch genommen und durch 24 Ehrenamtliche durchgeführt. Die Fahrten führten beispielsweise zum Einkaufen, zu Ärzten oder zum Schlosscafé Lebendiges Alter. 3 Telefonierer würden den Betrieb organisieren. Zudem sei das Bürgertaxi 4-mal von Vereinen in Anspruch genommen worden. Er sei zuversichtlich, dass es weiter so gut laufe.

BM Haug wendet ein, dass die Nutzung möglicherweise noch zunehme. Aus anderen Gemeinden sei berichtet worden, dass es 1 bis 2 Jahre benötige, bis sich das Bürgertaxi vollständig in der Gemeinde etabliert habe. Außerdem führe der demografische Wandel dazu, dass es immer mehr ältere Menschen gebe und die Bereitschaft wachse. Die 500 Fahrten bedeuteten Freiheit für Menschen, die sonst möglicherweise nicht aus ihrer Häuslichkeit gekommen wären.

GRin Liebig berichtet von einem Geburtstagsbesuch bei einer 97-jährigen Frau, die durch das Bürgertaxi ihre 90-jährige Schwester wieder öfter sehen könne.

GRin Setzler ergänzt die Erfahrung einer Person, die durch das Bürgertaxis konstant ihre Termine bei der Physiotherapie wahrnehmen konnte. Diese habe die netten und aufmerksamen Fahrer gelobt. Das Angebot gehe über die Fahrt hinaus, wichtig sei auch der Sozialkontakt.

BM Haug fasst zusammen, dass das Bürgertaxi auf eine gute Resonanz stoße und dem Ort und den Menschen, die es nutzen, guttue.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Ausgabe 44/2025
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