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Gemeinderat

Gemeinderatssitzung

Bericht der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 09.04.2025, 19:00 bis 20:55 Uhr im Ratssaal des Rathauses 1. Bürgerfragestunde Es wurden keine...

Bericht der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 09.04.2025, 19:00 bis 20:55 Uhr im Ratssaal des Rathauses

1. Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen aus der Bürgerschaft gestellt.

2. Netzverstärkung mittlerer Neckarraum – Auswirkungen auf Neckarwestheim
– Präsentation durch die TransnetBW

Das deutsche Energiesystem wandelt sich, der Ausbau erneuerbarer Energien erfordert den Netzausbau. Betroffen ist auch das Höchstspannungsnetz, etwa im mittleren Neckarraum. Die Netzverstärkung Großgartach-Endersbach erhöht die Übertragungskapazität. Geplant sind Neubauten und Umbeseilungen über ca. 30 km. In der Sitzung wurde das Projekt von der TransnetBW vorgestellt. Das Genehmigungsverfahren startet 2025 und eine Fertigstellung sei voraussichtlich bis 2031. Das Gremium erkundigte sich über die Überspannung von Lagerhallen und gegebenenfalls Schutzflächen in der unmittelbaren Umgebung. Die Referenten erläuterten, dass eine Überspannung grundsätzlich dort möglich sei, wo kein dauerhafter Aufenthalt gegeben sei, dies sei in diesen Bereichen unkritisch. Auch habe die Trasse keine Auswirkungen auf die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets. Weiter stellten sich die Referenten den Fragen hinsichtlich Ausgleichszahlungen für die Inanspruchnahme der Böden. Hier wurde vermittelt, dass die Inanspruchnahme und die Ernteausfälle entschädigt werden. Weiter müsste während der Baumaßnahmen mit Einschränkungen der Verkehrsführung, sowie einem verstärkten Verkehrsaufkommen gerechnet werden.

Es wird hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung folgen. Außerdem könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger sich über die Projektwebsite weiter informieren.

Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen

3. Photovoltaikanlage für die Betreuungseinrichtungen im Sperlingweg
– Untersuchung durch die Klimaschutzagentur „make it“, Landkreis Heilbronn

Die Verwaltung prüfte den Bau einer Photovoltaikanlage auf den Dächern der Kinderkrippe und des Kindergartens Sperlingweg. Die Anlage könnte beide Einrichtungen mit erneuerbarem Strom versorgen. Eine Analyse der Energieagentur „make it“ ergab, dass die Installation sinnvoll sei. Ein Vertreter stellte die Wirtschaftlichkeitsergebnisse vor und fasst zusammen, dass es am wirtschaftlichsten sei, eine Anlage zu errichten, die den Eigenverbrauch abdeckt und mit einem Batteriespeicher ausgestattet ist. Weiter sollte eine Anlage mit einem Direktvermarktungsvertrag installiert werden. Es soll weiter ein lukrativer Netzhandel betrieben werden, der durch einen intelligenten Stromzähler automatisch betrieben wird.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die PV-Analyse der Klimaschutzagentur „make it“ zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die beschriebene Anlagengröße auszuschreiben. Die Agentur wird die Gemeinde Neckarwestheim bei der Ausschreibung begleiten. Der genaue Umfang muss noch festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
– Abstimmungsverhalten der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschaft verwaltet die Schlossanlage und den Erbbaurechtsvertrag mit dem Investor des Schlosses. Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss 2024 vor. Neben der Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG ist auch die NGV Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG tätig. Diese Gesellschaft verwaltet unter anderem die Pachtverträge mit dem Golfclub und der Hofkammer. Die Gemeinde Neckarwestheim hat ihre Anteile an dieser Gesellschaft Ende letzten Jahres an einen Investor verkauft, der die Golfanlage in die Zukunft führen will. Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Investor und dem Grundstückseigentümer, der Hofkammer Württemberg.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG folgenden Anträgen zuzustimmen:

– der Genehmigung des Jahresabschlusses 2024

– der Entlastung der Geschäftsführung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Bausachen

a) Bauantrag auf Errichtung Sichtschutzzaun, Flst.-Nr. 3851/3, Ringstr.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 31 i.V.m § 36 BauGB

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b) Bauantrag auf Anbau Kaltwintergarten im EG, Flst.-Nr. 3861/2, Amselweg

Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen

c) Bauantrag auf Schließung des Balkons zur Erweiterung der Wohnfläche (nachträglich), Flst.-Nr. 966/1, Rieslingweg

Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen

d) Bauantrag auf Änderung von notwendigen Fluren auf Großgruppenkonzept, Flst.-Nr. 718/1, Weinstr.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 34 i.V.m § 36 BauGB

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Bekanntgaben und Verschiedenes

a) Genehmigung Haushaltsplan 2025
Kämmerer Kevin Häußer verlas die Genehmigung des Haushaltsplanes 2025.
b) Fachbesuchertag von Komm. Invest in der Kernzeitbetreuung
Der Vorsitzende informierte darüber, dass am Freitag, 11.04.2025 ein Fachbesuchertag in der Kernzeitbetreuung stattfinden wird. Interessierte kommunale Vertreter werden zusammen mit Komm. Invest das Gebäude besichtigen.

c) Vernissage Beringer
Bürgermeister Winkler informierte darüber, dass am kommenden Freitag die Vernissage von Karl C. Beringer offiziell eröffnet wird. Er lädt dazu herzlich ein. Die Ausstellung wird noch bis zum 30.06.2025 im Rathaus gezeigt.

d) Pop-up-Museum
Im Rahmen des Studienprojekts Alltag.Klima.Wandel. in Kooperation mit dem Museum für Alltagskunst war es Ziel, ein Pop-up-Museum zu eröffnen. Da in Neckarwestheim keine geeigneten Räume zur Verfügung gestellt werden konnten, wird das Museum für 4 Wochen in Gemmrigheim eröffnen. Das Museum wird vom 15. Mai bis 15. Juni in der Alten Kelter in Gemmrigheim eingerichtet.

e) Prozess um Horst Armbrust
Herr Winkler informierte darüber, dass auch nach über 30 Jahren seit der Amtsenthebung von Herrn Horst Armbrust noch immer offene Forderungen gegenüber Personen bestehen würden. Vor kurzem ging aufgrund einer Insolvenz eines Drittschuldners wieder eine Zahlung in Höhe von 2.500,– Euro bei der Gemeinde ein. Da es keine Restschuldbefreiung gäbe, würden weiterhin offene Forderungen bestehen bleiben.

f) Malerarbeiten Aussegnungshalle
Herr Jörger gibt bekannt, dass aufgrund von Streicharbeiten im Innenraum der Aussegnungshalle diese in der Woche nach den Osterferien und damit voraussichtlich vom 28.04. bis 02.05.2025 geschlossen sein werde.

g) Spielplatz am Wassergraben
Gemeinderat Nägele weist darauf hin, dass am Spielplatz im Wassergrabenpark die Fahrradfahrer oft mit hoher Geschwindigkeit an den spielenden Kindern vorbeifahren würden. Er bittet zu prüfen, ob hier ein Hinweisschild angebracht werden kann, dass langsam gefahren oder abgestiegen werden soll. Es sollten hier die spielenden Kinder geschützt werden. Der Vorsitzende wird hier die möglichen Handlungsoptionen abstimmen.

h) Mauer in der Weinstraße
Herr Morlok erkundigte sich nach dem aktuellen Stand zu der Mauer in der Weinstraße. Der Vorsitzende antwortete, dass die Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit vom Landratsamt überprüft wurden. Diese Untersuchungen hätten ergeben, dass keine akute Einsturzgefahr bestehe. Dennoch wird die betroffene Stelle weiterhin regelmäßig überprüft. Es wurde bereits im Gemeindeblatt darüber berichtet.

i) Wassergrabenpark
Herr Fezer möchte wissen, weshalb der Baum im Wassergrabenpark am vergangenen Wochenende umgestürzt sei. Der Vorsitzende erläuterte, dass der Baum aufgrund einer falsch eingebauten Noppenfolie abgefault sei. Aufgrund des Windes sei der Baum umgefallen. Nun werden alle Bäume in diesem Bereich überprüft.

j) Geschwindigkeitskontrolle Lerchenstraße
Gemeinderat Härle fragt nach Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Zebrastreifens in der Lerchenstraße. Hier werde auch trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung noch immer zu schnell gefahren. Es könnte gegebenenfalls auch eine feste Blitzanlage Abhilfe verschaffen. Der Vorsitzende antwortete, dass eine fest installierte Blitzanlage in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum seine Wirkung zeige. Sobald alle darüber informiert seien, sei die Wirkung verpufft. Er halte daher unangekündigte, mobile Geschwindigkeitskontrollen für wirkungsvoller. Die Geschwindigkeitsbegrenzung habe jedoch insgesamt auch ihre Wirkung gezeigt, da die Durchschnittsgeschwindigkeit jetzt wesentlich geringer sei als zuvor. Weiter gibt er zu bedenken, dass eine fest installierte Blitzanlage durch die Kommune zu finanzieren sei.

Erscheinung
Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
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