Aus den Rathäusern

Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2024

Bekanntgaben aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Herr Stahl gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung...

Bekanntgaben aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Herr Stahl gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung dem Rückerwerb eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Koppengässle“ zugestimmt hat. Außerdem hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Vereinbarung über eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Sanierungsgebiet zugestimmt.

Neue Betreuungskonzeption im Ü3-Bereich Kinderhaus Aichhalden

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Pfarrer Albrecht und Frau Merk.

Der Vorsitzende führt aus, dass die allgemeine Personalsituation in den Kindertagesstätten in ganz Baden-Württemberg angespannt ist. In vielen Kommunen können aufgrund des Fachkräftemangels, die bisher bestehenden Betreuungsangebote nicht aufrechterhalten werden. Auch im Landkreis Rottweil kämpfen viele Gemeinden mit fehlendem Personal. Da sich auf lange Zeit an dieser Situation nichts ändern wird, hat der für die Vorgaben bezüglich der Fachkraftquote zuständige Kommunalverband – für Jugend und Soziales, in Zusammenarbeit mit dem Landtag, den sogenannten Erprobungsparagraf geschaffen. Dieser ermöglicht Träger von Kindertageseinrichtungen seit Januar von den bisher gültigen Vorgaben wie Angebotsformen, Fachkräftekatalog, Personalschlüssel, Höchstgruppenstärke abzuweichen. So werden derzeit in vielen Einrichtungen Konzepte für eine Kinderbetreuung mit weniger Fachkräften entwickelt. So holt in Offenburg die Gemeinde Malteser zur Betreuung in Kitas, in Stuttgart will die Stadt Achtstunden- in Sechsstundenplätze umwandeln.

Auch in Aichhalden herrscht beim Kindergartenpersonal der Fachkräftemangel. Zwar konnten die bisher zugesagten Betreuungszeiten meist eingehalten werden, allerdings wird dies immer schwieriger und für das neue Kindergartenjahr zeigt sich bereits jetzt eine große Lücke. Daher hat die katholische Kirchengemeinde als Träger des Kinderhauses ein neues Konzept entsprechend den Möglichkeiten des Erprobungsparagrafen erstellt. Kernstück der neuen Konzeption ist die Aufteilung der Betreuungszeit in eine pädagogisch geprägte Betreuungszeit durch Fachkräfte und eine Anschlussbetreuung durch ehrenamtliche, geeignete Kräfte.

Die Gemeindeverwaltung stimmt mit dem Träger des Kinderhauses überein, dass es bereits kurzfristig problematisch wird, die Betreuung im Kinderhaus im bisherigen Maße zu gewährleisten. Durch den Erprobungsparagrafen wurde durch den Landtag ein Instrument geschaffen, das den Trägern und auch den Kommunen hilft, die erforderlichen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen abzudecken. Hiervon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Die von der kath. Kirche angestrebte schnelle Umsetzung zum kommenden Kindergartenjahr ist vorteilhaft, da bestehendes Personal durch attraktive Arbeitszeitgestaltung gehalten werden kann.

Pfarrer Albrecht berichtet, dass zwischenzeitlich Personal für die Anschlussbetreuung gewonnen werden konnte. Die Kräfte erhalten keine Festanstellung, sondern sind ehrenamtlich tätig und erhalten hierfür eine entsprechende Entschädigung. Somit wäre ein Start der Anschlussbetreuung ab September möglich. In der Anschlussbetreuung gibt es Plätze für 20 Kinder. Hintergrund ist, dass die bisher bestehende Ganztagesgruppe auch nur 20 Plätze umfasst, uns sich das Angebot hieran orientiert. Sollten weitere Plätze benötigt werden, müsste im Vorfeld erst eine weitere Ganztagesgruppe mit dem entsprechenden Personal eingerichtet und genehmigt werden. Dies ist aber derzeit aufgrund des fehlenden Personals nicht möglich. Daher wird es eine Bedarfsumfrage bei den Eltern geben, zuerst bei den Eltern, die bisher schon die Möglichkeit einer Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen und anschließend bei allen Eltern.

Vonseiten der Verwaltung werden aber auch die Ängste und Sorgen der Eltern gesehen. Hier vor allem die fehlende fachliche Ausbildung der ehrenamtlichen Betreuungskräfte und die Schaffung eines verlässlichen Angebots.

Der Vorsitzende führt aus, dass vonseiten der Verwaltung und den Vertretern des Kindergartenausschusses das vorgeschlagene Konzept grundsätzlich befürwortet wird. In folgenden Bereichen muss aber noch nachgebessert bzw. müssen Regelungen aufgenommen werden.

1. Die fehlende fachliche Erfahrung der ehrenamtlichen Betreuungskräfte bereitet Sorge. Hier sollte für eine fachliche Begleitung des Angebots erfolgen. Für die ersten 6 Monate sollten die ehrenamtlichen Kräfte durch eine pädagogische Fachkraft beraten und angelernt werden. Dazu ist nach Ansicht der Vertreter eine Anwesenheit in den Gruppen notwendig. Eine bloße Anwesenheit im Kinderhaus wird nach der Einarbeitungszeit als ausreichend gesehen, nicht aber während der ersten 6 Monate.

2. Die bestehende Gebührenstruktur ist so anzupassen, dass für keine Betreuungsart durch die geänderte Konzeption höhere Gebühren entstehen.

3. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Aichhalden an dem geänderten Konzept ist noch nicht geklärt. Die Vertreter können sich eine Beteiligung im bisherigen Umfang durchaus vorstellen.

4. Es sollte sichergestellt werden, dass alle Kinder, die am Nachmittag eine Betreuung benötigen, auch einen Platz erhalten.

Nach der eingehenden Diskussion im Gremium wird deutlich, dass das Ziel sein muss, dass der Bedarf an Nachmittagsbetreuung für alle gedeckt werden kann. Klar ist, dass diese Konzeption die Möglichkeit bietet eine Nachmittagsbetreuung aufrechtzuerhalten. Eine andere Alternative gibt es derzeit nicht. Eine Unterstützung in der Anschlussunterbringung durch eine Fachkraft ist aber auf jeden Fall wünschenswert.

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung mehrheitlich, dass die Verwaltung die Vollmacht erhält, eine Zustimmung im Sinne der Ziff. 3.3. des Kindergartenvertrags mit der katholischen Kirche für die Gemeinde zu geben. Dazu sollen die obigen Punkte 1 – 4 Beachtung finden.

Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Fuchtäcker“

Kenntnisnahme Planvorentwurf, Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Rolfes vom Ingenieurbüro Gfrörer.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2024 gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Rötenberg. Östlich grenzen freistehende Einzelwohngebäude an. Im Norden, Süden und Westen öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,69 ha beinhaltet das Flurstück 696/2.

Die Förderung und Realisierung von erneuerbaren Energien ist nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11.03.2011 und den militärischen Ereignissen in der Ukraine im Jahr 2022 wichtiger denn je. Die Gemeinde Aichhalden will die Realisierung von erneuerbaren Energien aktiv durch die Ausweisung einer „Sonderbaufläche Photovoltaik“ unterstützen.

Im Ortsteil Rötenberg soll daher eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück Flst. 696/2 durch einen Investor entstehen. Bisher handelt es sich bei der Fläche baurechtlich um eine Außenbereichsfläche. Um eine Umsetzung des Projektes planungsrechtlich zu ermöglichen, soll daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Fläche wurde auch bereits in die 11. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen:

  • private Grünflächen

In der direkten Umgebung befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen:

  • 3 Wohngebäude mit Nebenanlagen (Garagen, Schuppen, Scheune/ Stall)
  • landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen
  • landwirtschaftliche Wege

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung einer PV-Freiflächen-Anlage in Aichhalden-Rötenberg geschaffen werden, um dem Ziel einer nachhaltigen Erzeugung und Gewinnung von Strom durch erneuerbare Energien nachzukommen.

Die Untersuchungen zum Artenschutz werden im weiteren Verfahren ergänzt.

Herr Rolfes erläutert die geplanten planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen. Einfriedungen sollen bis zu einer Höhe von 2,50 m zugelassen werden.

Das Gremium beschließt in diesem Punkt eine maximale Höhe von 2,0 m.

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich:

1. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 11.04.2024 vom Gemeinderat gebilligt.

2. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 11.04.2024 mit Änderung der Höhe der Einfriedung auf 2,0 m Höhe werden vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

Änderung Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

Frau Legler führt aus, dass die Einsätze der Feuerwehr über die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung abgerechnet werden. Hierin sind die Höhe der Personalkosten sowie die Sätze zur Abrechnung der Fahrzeuge festgelegt.

Die Fahrzeugsätze beziehen sich auf die Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr. Die Verordnung wurde nun mit Wirkung zum 19. März 2024 geändert und die Stundensätze für die Fahrzeuge erhöht.

Die bisherigen Stundensätze waren auf der Basis von Anschaffungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015 ermittelt. Diese werden nun ersetzt durch Anschaffungskosten der vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2023 in Dienst gestellten, genormten Feuerwehrfahrzeuge. Durch die allgemein gestiegenen Fahrzeugbeschaffungspreise im Bereich der Feuerwehr, steigen die Stundensätze für die Fahrzeuge entsprechend an.

Daher muss die Anlage zu § 5 Absatz 1 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aichhalden unter Nr. 2 entsprechend geändert werden. Folgende Änderungen ergeben sich:

Fahrzeug

Bisher

Neu

MTW bis 3,5 t

20 €

34 €

LF 8 und LF 8/6

120 €

172 €

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung.

Weiterführung der Aichhalden App

Der Vorsitzende berichtet, dass Mitte März die neu überarbeitete Homepage der Gemeinde online gestellt wurde. Die Überarbeitung wurde notwendig, da die bisherige Homepage nicht barrierefrei gestaltet war. Die barrierefreie Gestaltung einer Homepage ist mittlerweile Pflicht in Deutschland. Bei einer Überprüfung der Homepage durch den Rentenversicherungsträger wurde die Seite bereits moniert und die Gemeinde wurden aufgefordert hier tätig zu werden.

Die neue Homepage wurde von der Firma Hitcom erstellt. Leider wurde von der Firma Hitcom bei der Angebotserstellung vergessen, dass eine automatische Belieferung der Aichhalden-App mit Inhalten nicht mehr möglich ist. Die App muss ebenfalls neu konzipiert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig rd. 3.200 € und jährlich entstehen 1.500 € laufende Kosten.

Hinzu kommt, dass die Aichhalden-App von der Bevölkerung nicht angenommen wird.

iOS – Geräte Apple:

Die App wurde insgesamt 557 Mal seit Veröffentlichung heruntergeladen. Momentan ist die App auf 165 Geräten installiert. Aktiv wird die App monatlich nur auf 19 Geräten genutzt.

Android:

Die App wurde seit der Veröffentlichung 960 Mal heruntergeladen. Hier ist die App aktuell auf 342 Geräten installiert. Ausgehend von den Applenutzern kann hier von einer Anzahl von 40 aktiven Nutzern ausgegangen werden.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass durch die konsequente Anpassung der Homepage an mobile Endgeräte die Funktionalität gegenüber der bisherigen Homepage deutlich gestiegen ist. Alle Informationen der APP sind auf der Homepage enthalten, auch der Schadensmelder kann bedient werden. Lediglich sogenannte Pushnachrichten können nicht versendet werden. Dies könnte zukünftig über einen WhatsApp-Kanal aufgefangen werden. Die Gemeinde hat bereits einen entsprechen Kanal angelegt, die Abonnentenzahl liegt bereits bei 240 (Stand 14.05.2024). Hier können wir mehr und andere Inhalte veröffentlichen.

Angesichts der Nutzerzahl, die unter 100 Geräten liegt, schlägt die Verwaltung vor, die App zum 31.05.2024 einzustellen. Jeder Nutzer der App würde hierüber durch

Pushnachricht informiert werden.

Das Gremium ist der Ansicht, dass in der heutigen Zeit die Einstellung der App einen Rückschritt darstelle. Außerdem biete die App einen übersichtlichen Blick auf die einzelnen Themenbereiche. Zukünftig verspricht man sich von App einen Mehrwert für die Bürger.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Aichhalden-App nicht einzustellen.

Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Gewerbeschau im September

Frau Legler führt aus, dass im Rahmen der Feierlichkeiten zu „50 Jahre Aichhalden und Rötenberg“ von Samstag, 21.09. bis Sonntag, 22.09.2024, auch eine Gewerbeschau stattfinden soll. Hierzu soll es dann am Sonntag, 22.09.2024, auch einen verkaufsoffenen Sonntag geben.

Gemäß § 8 des Gesetzes über Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Gemeinde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören.

Der verkaufsoffene Sonntag darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18 Uhr beendet sein. Die Öffnungszeiten sollen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Ursprünglich angedacht war, die Verkaufsstellen ab 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu öffnen. Dies kollidiert aber mit den Gottesdienstzeiten der katholischen Kirchengemeinde. Daher soll der verkaufsoffene Sonntag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr stattfinden. Zwischenzeitlich gibt es auch Überlegungen anlässlich 50 Jahre Aichhalden und Rötenberg einen ökumenischen Gottesdienst durchzuführen.

Die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen erfolgt durch Erlass einer entsprechenden Satzung oder mittels einer Allgemeinverfügung. Die Verwaltung schlägt vor, den verkaufsoffenen Sonntag durch eine entsprechende Satzung festzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über die Ladenöffnung am Sonntag, dem 22. September 2024.

Vergaben Rohbau Bauhof und Zwischenbehälter Eselbach

Herr Stahl berichtet, dass die Ausschreibung für die Erd- und Rohbauarbeiten der neuen Fahrzeughalle am 10.05.2024 im Staatsanzeiger und dem Onlineportal Vergabe24 veröffentlicht wurde. Die Submission wird am 04.06.2024 erfolgen.

Für die Wasserversorgung des Eselbachs ist ein kleiner Zwischenbehälter notwendig. Dieser reduziert den Wasserdruck und schafft eine Bevorratung für den Eselbach, damit die Leitungen nicht bei einem Rohrbruch im höhergelegenen Leitungsbereich nicht leerlaufen. Die Planung dieses Kunststoffbehälters hat sich über ein halbes Jahr hingezogen, befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung und kann danach auch ausgeschrieben werden.

Auf Grund der anstehenden Kommunalwahl wird es Juni und Anfang Juli keine Sitzung des Gemeinderates geben. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, um weitere Verzögerungen der beiden Maßnahmen zu vermeiden, dass die Vergaben an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vom Bürgermeister durchgeführt werden und in der konstituierenden Sitzung der Gemeinderat nachträglich informiert wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bürgermeisters zur Durchführung der Vergaben des Rohbau Bauhof und des Zwischenbehälters Eselbach zu bevollmächtigen.

Feststellung der Jahresrechnung 2022 für den Kernhaushalt

Herr Stahl führt aus, dass gemäß § 95 Abs. 2 GemO der Jahresabschluss aus nachfolgenden Unterlagen besteht:

1. der Ergebnisrechnung

2. der Finanzrechnung

3. der Bilanz

Ergänzend hierzu sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO folgende Anlagen beizufügen:

1. Vermögensübersicht

2. Schuldenübersicht

3. Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen

Außerdem ist der Jahresabschluss durch nachfolgenden Rechenschaftsbericht erläutert.

1. Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Das ordentliche Ergebnis beinhaltet die ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das Sonderergebnis resultiert aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Beide Salden bilden das Gesamtergebnis, die Ertragslage. Für den Haushaltsausgleich ist es notwendig, dass sämtliche ordentliche Aufwendungen einschließlich Abschreibungen durch ordentliche Erträge erwirtschaftet werden sollen.

Die Ergebnisrechnung sieht im Vergleich zur Haushaltsplanung wie folgt aus:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Ord. Erträge

11.773.299,54 €

10.342.900 €

+ 1.430.399,54 €

Ord. Aufwendungen

10.002.729,49 €

10.265.400 €

- 262.670,51 €

Ord. Ergebnis

1.770.570,05 €

77.500 €

+ 1.693.070,05 €

Sonderergebnis

4.144,97 €

0 €

+ 4.144,97 €

Gesamtergebnis

1.774.715,02 €

77.500 €

+ 1.697.215,02 €

Die Haushaltsplanung 2022 wurde aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und des schwächeren Vorjahres vorsichtig geplant. Im Ergebnishaushalt war ein Überschuss mit etwa 77.500 € eingeplant. Allerdings verlief das Jahr deutlich besser als geplant, ausschlaggebend waren Gewerbesteuererträge auf einem Rekordhoch von 4.607.605,00 €. Trotz des ausbrechenden Ukrainekriegs und der daraus resultieren Flüchtlingswelle konnten die Haushaltsmittel sparsam bewirtschaftet werden und das vorsichtig geschätzte Ergebnis um insgesamt 1.693.070,05 € verbessert werden.

Die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnishaushalt und die Überschüsse des Sonderergebnisses können den Rücklagen zugeführt werden. Die Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis erhöhen sich somit auf 6.613.284,49 €, die Rücklagen des Sonderergebnisses auf 1.400.013,62 €.

Wesentliche Planabweichungen Erträge (< 15.000 € Abweichung, ohne ILV und Auflösungen):

  • Gewerbesteuer + 1.127.605,00 €
  • Kiga-Zuweisungen + 163.048,60 €
  • Schlüsselzuweisungen + 89.052,30 €
  • Familienleistungsausgleich + 17.577,00 €
  • Gemeindeanteil Umsatzsteuer + 17.104,14 €
  • Gemeindeanteil Einkommensteuer - 31.532,03 €

Wesentliche Planabweichungen Aufwendungen (< 15.000 € Abweichung, ohne ILV und Abschreibungen):

  • Kiga-Zuweisungen + 280.527,33 €
  • Gewerbesteuerumlage + 55.618,81 €
  • Miete Flüchtlingswohnungen + 24.529,81 €
  • FAG-Umlage + 18.554,60 €
  • Winterdienst Fremdaufwendungen - 21.352,97 €
  • Grundstücksunterhaltung Kiga - 29.065,82 €
  • Förderprogramm Güntershöhe III - 32.000,00 €
  • Bewirtschaftungskosten JMH - 33.510,33 €
  • Besondere Aufwendungen Gemeindeent. - 53.840,97 €
  • Kreisumlage - 101.553,57 €

2. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung enthält die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen. Damit wird die Liquiditätslage dargestellt. Die Finanzrechnung umfasst auch die im bisherigen Vermögenshaushalt veranschlagten Ein- und Auszahlungen, also Investitionen, Investitionszuschüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen. Es wird die Finanzlage abgebildet und die Entwicklung des Finanzierungsmittelbestandes nachgewiesen

Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erbrachten folgendes Ergebnis:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Einzahlungen

11.653.880,94 €

10.172.900 €

+ 1.480.980,94 €

Auszahlungen

9.162.672,82 €

9.406.600 €

- 243.927,18 €

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnisrechnung

2.491.208,12 €

766.300 €

+ 1.724.908,12 €

Die Finanzrechnung erzielte aus dem laufenden Betrieb einen Zahlungsmittelüberschuss mit 2.491.208,12 €. Dieser Zahlungsmittelüberschuss kann mit der früheren Zuführung zum Vermögenshalt verglichen werden. Gegenüber dem Plan verbesserte sich der Zahlungsmittelüberschuss um 1.724.908,12 €.

Im Finanzhaushalt waren umfangreiche Investitionen mit 5,061 Mio. € eingeplant. Da die Investitionen sich verzögerten wurden nur 3.378.313,59 € investiert.

Wesentliche Planabweichungen investiver Finanzhaushalt (< 15.000 €):

Einzahlungen

  • Veräußerung von Grundstücken + 743.314,60 €

Auszahlungen

  • Feuerwehrfahrzeug - 141.285,01 €
  • Erschließung Koppengässle - 86.626,67 €
  • Sanierung Kinderhaus Dach - 54.089,93 €
  • Erweiterung Kiga Rötenberg + 36.034,98 €
  • Grunderwerb + 317.793,63 €

Folgende Maßnahmen wurden verschoben und neu eingeplant:

  • Erschließung Herdweg/ Strut 2. BA
  • Fahrzeuganschaffung Bauhof
  • Kinderkrippe Aichhalden

Finanzierungstätigkeit und Kassenlage

Der Kernhaushalt bleibt weiterhin Schuldenfrei. Durch die Rückflüsse von Trägerdarlehen konnten 96.827,70 € eingenommen werden.

Nachrichtlich kann mitgeteilt werden, dass Gesamtverschuldung inkl. den beiden Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung“ und „Versorgung und Bad“ zum 31.12.2022 bei 5.328.678,45 € (1.257,95 €/Kopf) liegt.

Kostenrechnende Einrichtungen:

a) Schlachthaus

Erträge 9.269,74 €

Aufwendungen 16.795,52 €

Kostenüberdeckung - 7.525,78 €

Kostendeckungsgrad 2022 55,19 %

Kostendeckungsgrad 2021 45,63 %

Kostendeckungsgrad 2020 79,23 %

Kostendeckungsgrad 2019 103,66 %

Kostendeckungsgrad 2018 85,78 %

b) Bestattungswesen

Erträge (zzgl. kalk. Erträge) 114.199,27 €

Aufwendungen 107.429,92 €

Kostenunterdeckung 6.769,35 €

Kostendeckungsgrad 2022 106,30 %

Kostendeckungsgrad 2021 83,54 %

Kostendeckungsgrad 2020 82,19 %

Kostendeckungsgrad 2019 91,54 %

Kostendeckungsgrad 2018 141,93 %

c) Gemeindewald

Erträge 57.119,17 €

Aufwendungen 48.108,06 €

Kostenüberdeckung 9.011,11 €

Kostendeckungsgrad 2022 118,73 %

Kostendeckungsgrad 2021 143,00 %

Kostendeckungsgrad 2020 55,95 %

Kostendeckungsgrad 2019 100,98 %

3. Bilanz

In der Bilanz (Vermögensrechnung) wird die Entwicklung der Vermögenslage dargestellt. Sie gibt auf der Aktivseite Aufschluss über die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und auf der Passivseite über die Herkunft der Finanzierungsmittel. Zum 01.01.2022 betrug die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz 40.893.910,70 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2022 um 1.682.408,16 € auf 42.576.318,86 €.

Die Schlussbilanz ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses.

Schlussbetrachtung

Schließend lässt sich sagen, dass trotz durch die Mehrerträge der Gewerbesteuer die Gemeinde Aichhalden gut durch 2021 gekommen ist. Durch die steigende Einwohnerzahl erhalten wir über den FAG etwas mehr zurück, vom Land wurden die Kosten von Corona pauschalisiert erstattet und die OEW-Umlage fiel besser als erwartet aus. Ebenfalls konnten im Aufwand unterschiedliche kleinere Einsparungen erreicht werden, sodass das erwartete Ergebnis leicht übertroffen werden konnte.

Das positive ordentliche Ergebnis und das leicht negative Sonderergebnis erhöhen die Rücklagen auf über 4,8 Mio. € Ordentlich und 1,3 Mio. € Sonderergebnis. Durch die Rücklagen können Jahre aufgefangen werden, in welchen die Steuereinnahmen zurückgehen werden. Durch die hohen Einnahmen ist es möglich, die gebotene Infrastruktur für die Bürger Aichhaldens auf einem überdurchschnittlichen Level langfristig zu halten.

Die Haupteinnahmequelle der Gewerbesteuer ist sehr Konjunkturabhängig und weitere Investitionen erzeugen immer eine weitere Belastung des ordentlichen Haushalts. Es stehen auch in den nächsten Jahren weitere größere Projekte zur Umsetzung an, die voraussichtlich ohne Kreditaufnahme realisiert werden können. Es muss bei allen getätigten Investitionen stets die Finanzierung der laufenden Kosten im Blick behalten werden und auch in Zeiten mit geringeren Einnahmen und einer hohen Preissteigerung finanzierbar bleiben. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen die verfügbaren Mittel immer sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Der Gemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse einstimmig:

1. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß § 95b GemO wie obenstehend festgestellt.

3. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs.1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

a) ordentliche Ergebnis: Zuführung an Rücklage in Höhe von 1.770.570,05 €

b) Sonderergebnis: Zuführung an Rücklage in Höhe von 4.144,97 €

4. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt.

5. Übernahme eines Verlustausfalls des Lehrschwimmbeckens von 60.000 €.

Feststellung des Jahresabschluss 2022 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Herr Stahl führt aus, dass der Jahresabschluss neben der Ergebnis-, Finanzrechnung und der Bilanz durch nachfolgenden Rechenschaftsbericht zu erläutern ist.

1. Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Das ordentliche Ergebnis beinhaltet die ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das Sonderergebnis resultiert aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Beide Salden bilden das Gesamtergebnis, die Ertragslage. Für den Haushaltsausgleich ist es notwendig, dass sämtliche ordentliche Aufwendungen einschließlich Abschreibungen durch ordentliche Erträge erwirtschaftet werden sollen.

Die Ergebnisrechnung sieht im Vergleich zur Haushaltsplanung wie folgt aus:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Ord. Erträge

975.704,50 €

1.030.000 €

- 54.295,50 €

Ord. Aufwendungen

1.066.831,27 €

1.037.100 €

+ 29.731,27 €

Ord. Ergebnis

- 91.126,77 €

-7.100,00 €

- 84.026,77 €

Sonderergebnis

0,00 €

0 €

0,00 €

Gesamtergebnis

- 91.126,77 €

-7.100,00 €

- 84.026,77 €

In der Planung wurde von einem minimalen Defizit, welches bereits in der Gebührenkalkulation 2024-20246 eingearbeitet wurde, ausgegangen. Diese wurde allerdings deutlich überschritten, was an den geringer ausfallenden Gebühren von 53.918,62 € lag. Hinzu kamen diverse Mehraufwendungen. Der Abmangel der Haushaltsjahre 2022+2023 wird wie in den Vorjahren in einer gemeinsamen Gebührennachkalkulation der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr einbezogen.

Wesentliche Planabweichungen Erträge + Aufwendungen (< 10.000 € Abweichung, ohne ILV und Auflösungen):

  • Benutzungsgebühren - 53.918,62 €
  • Straßenentwässerungskostenanteil - 15.075,52 €
  • Auflösung Beiträge und Zuwendungen + 17.198,64 €

  • Erstattungen an Gemeinde + 27.975,52 €
  • Zinsen an Kreditinstitute + 21.110,58 €
  • Unterhaltung Grund und Bauwerke - 10.563,67 €
  • Unterhaltung Infrastruktur - 29.552,36 €
  • Abschreibungen - 30.885,88 €

2. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung enthält die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen. Damit wird die Liquiditätslage dargestellt. Die Finanzrechnung umfasst auch die im bisherigen Vermögenshaushalt veranschlagten Ein- und Auszahlungen, also Investitionen, Investitionszuschüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen. Es wird die Finanzlage abgebildet und die Entwicklung des Finanzierungsmittelbestandes nachgewiesen

Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erbrachten folgendes Ergebnis:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Einzahlungen

775.513,73 €

953.500 €

- 117.986,27 €

Auszahlungen

683.741,67 €

688.100 €

- 4.358,33 €

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnisrechnung

91.772,06 €

265.400 €

- 173.627,94 €

Die Finanzrechnung erzielte aus dem laufenden Betrieb einen Zahlungsmittelüberschuss mit 91.772,06 €. Dieser Zahlungsmittelüberschuss dient der Finanzierung von Investitionen. Gegenüber dem Plan verschlechtert sich der Zahlungsmittelüberschuss um 173.627,94 €.

Im Finanzhaushalt waren Investitionen in Höhe von 1.550.500 € eingeplant. Leider haben sich viele Investitionsmaßnahmen verzögert. Ebenfalls die offenen Beiträge und Zuwendungen haben sich verzögert. Es müssen keine Mittel übertragen werden, da die Maßnahmen im Folgejahr neu eingeplant wurden.

Wesentliche Planabweichungen investiver Finanzhaushalt Einzahlungen + Auszahlungen, welche sich nicht insgesamt aufgeschoben haben (< 10.000 €):

  • Kanal Buz - 38.342,00 €
  • Wasserrechtliche Erlaubnis - 43.610,63 €
  • Kanal Koppengässle - 91.665,05 €

3. Bilanz

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte zum 01.01.2022 eine Fremdverschuldung von 2.182.158,23 €. Hiervon wurden 251.333,96 € getilgt und zusätzlich ein Kredit mit Laufzeit 40 Jahre in Höhe von 1.400.000 € aufgenommen. Am 31.12.2022 betrugen die Fremddarlehen 3.330.824,27 €.

In der Bilanz (Vermögensrechnung) wird die Entwicklung der Vermögenslage dargestellt. Sie gibt auf der Aktivseite Aufschluss über die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und auf der Passivseite über die Herkunft der Finanzierungsmittel. Zum 01.01.2022 betrug die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz 8.742.369,51 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2022 um 345.883,79 € auf 9.088.253,30 €. Die Schlussbilanz ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses.

Der Gemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse einstimmig;

1. Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 wird zu Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Aichhalden“ wird gemäß § 16 EigBG wie obenstehend festgestellt.

3. Behandlung des Jahresgewinns

a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €

b) zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 €

c) auszugleichen aus dem Haushalt der Gemeinde 0,00 €

d) auf neue Rechnung vorzutragen 91.126,77 €

4. Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Feststellung Jahresrechnung Versorgung und Bad 2022

Herr Stahl führt aus, dass der Jahresabschluss neben der Ergebnis-, Finanzrechnung und der Bilanz durch nachfolgenden Rechenschaftsbericht zu erläutern ist.

1. Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Das ordentliche Ergebnis beinhaltet die ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das Sonderergebnis resultiert aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Beide Salden bilden das Gesamtergebnis, die Ertragslage. Für den Haushaltsausgleich ist es notwendig, dass sämtliche ordentliche Aufwendungen einschließlich Abschreibungen durch ordentliche Erträge erwirtschaftet werden sollen.

Die Ergebnisrechnung sieht im Vergleich zur Haushaltsplanung wie folgt aus:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Ord. Erträge

539.494,91 €

536.700 €

+ 2.794,91 €

Ord. Aufwendungen

638.451,10 €

577.600 €

+ 60.851,10 €

Ord. Ergebnis

- 98.351,00 €

-40.900,00 €

- 58.056,19 €

Sonderergebnis

0,00 €

0 €

0,00 €

Gesamtergebnis

- 98.351,00 €

-40.900,00 €

- 58.056,19 €

Der geplante mäßige Verlust konnte nicht eingehalten werden, da neben Verlustbetrieb Bad auch die Wasserversorgung wiederholt defizitär war. Die kleinen Gewinne der PV-Anlage und des BHKW können den Verlust des Bads natürlich nicht auffangen, der verbleibende Verlust wird fast vollständig vom Kernhaushalt getragen werden. Die Verluste der Wasserversorgung können durch die verbliebenen Rückstellungen gedeckt werden. Mittelfristig ist eine Gebührenerhöhung notwendig.

Die einzelnen Geschäftsbereiche weisen folgende Ergebnisse auf:

Wasserversorgung

Lehrschwimmbad

PV-Anlage

BHKW

438.374,15 €

75.449,30 €

12.407,06 €

13.265,29 €

534.855,19 €

95.502,76 €

8.068,79 €

24,36 €

- 96.481,04 €

- 20.053,46 €

4.338,27 €

13.240,93 €

Wesentliche Planabweichungen Erträge + Aufwendungen (< 15.000 € Abweichung, ohne ILV und Auflösungen):

  • Hausanschlüsse + 17.481,31 €
  • Wasserzins - 60.778,47 €

  • Unterhaltung Wassernetz - 39.969,75 €

2. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung enthält die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen. Damit wird die Liquiditätslage dargestellt. Die Finanzrechnung umfasst auch die im bisherigen Vermögenshaushalt veranschlagten Ein- und Auszahlungen, also Investitionen, Investitionszuschüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen. Es wird die Finanzlage abgebildet und die Entwicklung des Finanzierungsmittelbestandes nachgewiesen

Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erbrachten folgendes Ergebnis:

Ergebnis

Planansatz

Unterschied

Einzahlungen

509.938,31 €

531.700 €

- 21.761,69 €

Auszahlungen

515.680,54 €

451.100 €

+ 64.580,54 €

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnisrechnung

- 5.742,23 €

80.600 €

- 86.342,23 €

Die Finanzrechnung erzielte aus dem laufenden Betrieb ein Zahlungsmitteldefizit mit 5.742,33 €. Dieses Defizit mindert die Gesamtliquidität.

Investiv sieht es im Eigenbetrieb ähnlich aus wie in der Abwasserbeseitigung. Die meisten Maßnahmen verschieben sich zumindest teilweise in 2022. Größere Mehrkosten sind nicht ersichtlich.

Der Eigenbetrieb Versorgung und Bad hatte zum 01.01.2022 eine Fremdverschuldung von 525.937,50 €. Hiervon wurden 66.583,32 € getilgt. Ein zusätzlicher Kredit mit Laufzeit von 40 Jahren wurde in Höhe von 1.500.000 € aufgenommen. Am 31.12.2022 betrugen die Fremddarlehen 1.997.854,18 €.

3. Bilanz

In der Bilanz (Vermögensrechnung) wird die Entwicklung der Vermögenslage dargestellt. Sie gibt auf der Aktivseite Aufschluss über die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und auf der Passivseite über die Herkunft der Finanzierungsmittel. Zum 01.01.2021 betrug die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz 3.429.893,32 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2021 um 690.907,07 € auf 4.120.800,39 €. Die Schlussbilanz ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses.

Der Gemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse einstimmig:

1. Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 wird zu Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Versorgung und Bad Aichhalden“ wird gemäß § 16 EigBG wie obenstehend festgestellt.

3. Behandlung des Jahresverlusts

a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €

b) zur Entnahme aus den Rücklagen 96.618,74 €

c) auszugleichen aus dem Haushalt der Gemeinde 0,00 €

d) auf neue Rechnung vorzutragen 2.337,45 €

4. Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Verschiedenes, Bekanntgaben

Parkplatz Sportplatz Aichhalden

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Parkplatz am Sportplatz Aichhalden von der ausführenden Firma geräumt wurde. Zwar nicht wie vereinbart vor Ostern, aber direkt in der Woche danach.

Spielplätze

Der Vorsitzende bezieht sich auf eine Anfrage aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bezüglich Auffüllen von Hackschnitzel und Austausch von Sand auf den Spielplätzen. Er teilt mit, dass die TÜV-Prüfungen der Spielplätze nun stattgefunden haben und im Nachgang hierzu nun bei mehreren Spielplätzen Hackschnitzel aufgefüllt werden müssen. Man warte hier immer die Prüfung ab, damit hier gesammelt alle Spielplätze entsprechend versorgt werden können. Beim Spielplatz Alter wird man auch noch den Sand tauschen.

Bauhof

Bürgermeister Lehrer gibt bekannt, dass Marcel Schneider zum 01.05.2024 nun als neuer Mitarbeiter am Bauhof begrüßt werden konnte.

Struktugutachten

Herr Stahl gibt bekannt, dass für die Wasserversorgung ein Strukturgutachten erstellt werden soll. Hierfür habe man nun auch die Zuschussbewilligung erhalten.

Anfrage, Anregungen, Anträge

Gemeinderat Wiedmann bezieht sich auf die Feierlichkeiten anlässlich 50 Jahre Aichhalden und Rötenberg und bitte darum, auch die neuapostolische Kirche bezüglich des angedachten ökumenischen Gottesdienstes anzufragen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aichhalder Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Aichhalden
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2024
von Gemeindeverwaltung Aichhalden
17.05.2024
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