Herr Halm vermisst einen Tagesordnungspunkt zum Thema Hochwasserschutzmaßnahmen. BM Kuttler antwortet, dass nächste Woche eine ganze Sitzung eigens dazu stattfindet.
Einige Eltern aus dem Kinderhaus im Hof bemängeln die derzeitige Situation im Kinderhaus. 4 Vollzeitkräfte fehlen, sie wissen nicht, wie es weitergeht und fühlen sich alleingelassen. Einige Erkrankungen sind dauerhaft. Die Verwaltung weiß, dass es schwierig ist, so BM Kuttler. Es gab Gespräche mit den Elternvertretern, krankheitsbedingte Ausfälle können jedoch nicht vorhergesehen werden. Die Verwaltung ist an einer Grundsatzlösung dran und versuche so viel Betreuung anzubieten wie möglich. Man kommt den Eltern finanziell entgegen. Die Eltern entgegnen, dass es sich um keine Akutsituation handelt, sondern schon seit Jahren problematisch ist und keine Ergebnisse sichtbar sind. BM Kuttler entgegnet, dass das Personal bereits aufgestockt wurde, man hat mehr Personal als erforderlich. Bei 4 gleichzeitigen Ausfällen kann das aber leider trotzdem schlicht nicht mehr aufgefangen werden. Nach vehementen Äußerungen gegenüber Personal, Verwaltung und Gemeinderat verlassen die Eltern demonstrativ den Sitzungssaal.
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
BM Kuttler begrüßt Frau Strumberger von schreiberplan. Die Referentin erläutert, dass die Satzung bereits dargestellt wurde. Jetzt müssten lediglich die Stellungnahmen behandelt werden. Es gingen Stellungnahmen ein, die die Satzung nicht grundlegend ändern würden.
GR Zinßer bemängelt, dass die Bodenrichtwertkarte an dieser Stelle „nicht in Ordnung“ ist. Dieser ist den Bürgern nicht vermittelbar. Man sollte zuerst den Bodenrichtwert korrigieren. GR Messerle stimmt dem zu. BM Kuttler erläutert, dass der Bodenrichtwert keinen Einfluss auf das Baurecht hat. Baurecht hat Einfluss auf den Bodenrichtwert, der Gutachterausschuss müsste dies dann prüfen. Sobald die Satzung beschlossen und rechtskräftig ist, herrsche Klarheit. GR Messerle betont, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie der Bodenrichtwert von Kirchheimer Straße 100 im Vergleich von 610 € in 2022 auf 80 € in 2024 fallen konnte. GR Zinßer stellt den Antrag, dass der Gutachterausschuss sich hierzu äußern soll. GR Niebauer entgegnet, dass sich der Preis nach dem Markt richtet, nicht nur nach dem Bodenrichtwert. Man sollte dem Bauvorhaben zustimmen und dann klären. GR Messerle befürchtet, dass die Anwohner einen Baustopp bewirken könnten. Das ist jedoch unwahrscheinlich, da der Bodenrichtwert keine Relevanz für das Baurecht hat, so BM Kuttler
Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt. Mit 10 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme (GR Zinßer) und 3 Enthaltungen (SPD) wird mehrheitlich beschlossen:
1. Die im Rahmen der durchgeführten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kirchheimer Straße 98“ in der Fassung vom 28.11.2024 (siehe Anlage) werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung und des Büros schreiberplan (siehe Anlage) bewertet und behandelt.
2. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 28.11.2024 (siehe Anlage) gem. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
3. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander werden die zusammen mit der Einbeziehungssatzung „Kirchheimer Straße 98“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.11.2024 gemäß § 74 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung mit Satzung über örtliche Bauvorschriften durch die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zur Rechtskraft zu bringen.
– Wahl des verpflichtenden Gemeinderats
Frau Wimmer erläutert, dass der Beschluss neu gefasst werden muss, da GR Olschewski am 02.04.2025 nicht anwesend sein kann. Man schlägt vor, dass der 2. Stv. BM, Markus Krämer, die Verpflichtung vornimmt, und die 3. Stv. BMin, Beate Schmid, die Rede hält.
Sodann wurde über den Beschlussantrag abgestimmt. Mit 14 Ja-Stimmen wird einstimmig beschlossen: Wahl des 2. Stv. Bürgermeisters, Markus Krämer, zur Durchführung der Verpflichtung des Bürgermeisters in der öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 2. April 2025; sowie Wahl der 3. Stv. Bürgermeisterin, Beate Schmid, als Vertretung für den 2. Stv. Bürgermeister.
– Sanierung Außenanlage bei Gaststätte und Wohnung
– Vergabe von Bauleistungen
Gemeinsam mit dem TV wurde erarbeitet, wo Arbeiten notwendig werden. Diese wurden ausgeschrieben und man hat gute Angebote erhalten.
GR Olschewski weiß, dass es viele Gerüchte gibt, was mit der Anlage passiert. Er fragt, warum man nicht wartet, bis man einen neuen Pächter hat und erst dann die Baumaßnahmen durchführt. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben, so Herr Kerner, zudem ist das äußere Erscheinungsbild der Gaststätte für Interessenten wichtig. Der Weg ist geringfügig überfahrbar, z. B. für Zulieferungen. GR Zinßer merkt an, dass eine Zufahrt zum Gebäude z. B. für Lieferungen erforderlich ist. Man könnte den Weg anhand von Rasengittern erweitern. Der Mehraufwand ist nicht zu groß. Er stimmt zu, dass etwas gemacht werden muss. Er macht darauf aufmerksam, dass der Weg bis zur Terrasse rollstuhlgerecht sein sollte. Ein Regenrohr endet auf der Terrasse, das sollte verlegt werden. GR Schmid fügt hinzu, dass sich die Kühlräume unten befinden, daher erfolge die Anlieferung unten. GR Krämer fasst zusammen, der TV sucht einen neuen Pächter. Derzeit sieht der Weg zur Gaststätte nicht gut aus und muss gerichtet werden.
Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt. Mit 14 Ja-Stimmen wird einstimmig beschlossen: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Außenanlagen (Bereich oberer Eingang) an die Firma Lang – Altbach zu und beauftragt die Verwaltung zusammen mit der Eigentümergemeinschaft (TV Hochdorf) einen Bauvertrag mit der Firma Lang abzuschließen.
Herr Kerner informiert über die aktuellen Baustellen. Die Baumaßnahme in der Mozartstraße hat am 24.03.2025 begonnen, vorab gab es eine Infoveranstaltung. Der Glasfaserausbau geht gut voran, derzeit sind zwei Kolonnen beschäftigt. Die RÜBs wurden umgerüstet, so können Trockenphasen und Starkregenphasen erkannt werden. Für den Radwegeausbau vom Freibad nach Ebersbach Weiler hat man nun die Förderung erhalten. Das neue Programm FLIWAS wird am 01.04: vorgestellt und ist eine Hilfe für Bauhof und Feuerwehr.
GR Behringer betont, dass die Kommunikation zum Thema Hochwasser wichtig ist, man sollte die Einladungen früher erhalten. Er lobt BM Kuttler dafür, dass er bei dem TOP 1, Kinderbetreuung im Hof, so ruhig geblieben ist. Die Gemeinderatssitzung ist nicht die richtige Plattform für dieses Problem. Er schlägt vor, eine Sitzung des Kita-Ausschusses einzuberufen. Man müsste sehr transparent in alle Richtungen kommunizieren. GR Schmid schließt sich GR Behringer an. Man sollte die Runde aber auf das Kinderhaus im Hof beschränken. Sie kritisiert den Ton der Eltern und merkt an, dass es die Lösung, die sich die Eltern wünschen, nicht gibt. BM Kuttler fügt hinzu, dass viele Kommunen gar keine Ganztagesbetreuung mehr anbieten, weil das Personal fehlt. Der Rechtsanspruch liegt bei lediglich 25 Stunden pro Woche. Man will weiterhin eine GT-Betreuung anbieten, aber aufgrund des wenigen Personals und der hohen Fluktuation ist dies schwierig. GR Dirmeier erkundigt sich, welche Konsequenzen man aus den Daten der RÜBs ziehen kann. Diese Daten sind v.a. für die Wasserbehörden interessant, für die Kommune eher weniger. GR Teufel fragt nach dem Sachstand der Glasfaserausbaumaßnahmen im Nordring, hier ist der Gehweg noch nicht geschlossen. Man sucht in diesem Gebiet noch nach einer Detaillösung aber man gebe das weiter.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aufkommen, schließt BM Kuttler die Sitzung.