Anfragen aus der Einwohnerschaft
Herr Hotze fragt, wer für die Pflege der Treppenanlage in der Weinbergstraße zuständig ist. Dies ist der Bauhof. Er wird beauftragt, die Treppenanlage zu reinigen, antwortet BM Kuttler.
Herr Zinßer möchte erfahren, warum die neuen Gemeinderäte noch nicht eingesetzt werden. Zudem hat er eine Frage zum Bebauungsplan Obeswiesen.
Da nach den Wahlen einige Fristen (Wahlprüfung durch das Landratsamt) eingehalten werden müssen, kann der neue Gemeinderat erst am 16.07. eingesetzt werden. Das Thema Bebauungsplan Obeswiesen wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Sitzung behandelt, so der Sitzungsvorsitzende.
Frau Bihl möchte wissen, inwiefern eine Ampelregelung die Verkehrssituation auf dem Ziegelhof verbessert und wo die Lichtsignalanlage aufgestellt wird und wie sie funktioniert. BM Kuttler erläutert, dass laut Landratsamt drei Ampeln aufgestellt werden, die immer aufgestellt sind und nur von den Busfahrern geschaltet werden können, um so den Gegenverkehr zu verhindern. Man rechnet mit 3-4 Wochen, bis sie aufgestellt werden.
Herr Rauh informiert das Gremium darüber, dass die Fußgängerampel in der Bachstraße auf der Seite der Tankstelle nicht funktioniere. Man gibt dies an das Straßenbauamt/die Straßenmeisterei als zuständige Behörde weiter, versichert BM Kuttler.
BM Kuttler informiert die Zuhörerschaft über das Hochwasser in der Nacht vom 01.06. auf den 02.06. Das tausendjährige Hochwasser wurde überschritten. Man erkennt, dass Starkregenereignisse und Hochwasser in den letzten Jahren immer häufiger vorkommen. Bisher stieg der Talbach immer recht langsam, doch dieses Mal stieg der Talbach extrem schnell an, sodass keine Zeit zu reagieren war. Seit 2011 gibt es einen von einem Ingenieurbüro ausgearbeiteten Plan, der die vom Hochwasser betroffenen Gebiete der Gemeinde dargestellt. Gemeinsam hat man Schutzmaßnahmen erarbeitet und mit dem Regierungspräsidium besprochen. Ein Rückhaltebecken am Talbach kostet zwischen 5 Mio. und 8 Mio. Euro, eine Schutzwand am Tobelbach kostet über 1 Mio. Euro. Das sind Kosten, die für die Gemeinde allein nicht zu stemmen sind. Da laut Regierungspräsidium bisher zu wenig Schäden entstanden und zu wenig Gebäude betroffen sind, konnte keine dieser Maßnahmen durchgeführt werden. Man hat nun erneut einen Termin mit dem Regierungspräsidium und hofft, dass nun Finanzmittel für die Gemeinde bereitgestellt werden.
Herr Kerner zeigt die vom Landratsamt erarbeitete Hochwasserkarten, welche auch rechtliche Auswirkungen haben, so gilt in den vom sog. Hundertjährigen Hochwasser (HQ100) betroffenen Gebieten ein Bauverbot.
Das Hochwasserereignis dieses Jahr lag über dem HQ-Extrem (über dem Jahrtausendhochwasser). Man könnte zwei Hochwasserregenrückhaltebecken bauen, jedoch erhalte man keine Fördermittel vom Land.
Herr Kerner beschreibt auch anhand von Fotos die betroffenen Gebäude (Beethovenstraße 27-33, Hasenheim, Zinßer Mühle, Feuerwehr, Bauhofgelände, Bachstraße 3-9, Kita Talbach, s´Cafele, Breitwiesenweg 8, Am Sportplatz 1). Das Neubaugebiet war nicht betroffen, die Mulde hat Schutz geboten. Man versucht nun die Schäden zu ermitteln, man geht von rund 2 Mio. Euro aus. Für Fotos und Karten wird auf die PPT verwiesen.
BM Kuttler fasst zusammen, man hofft nun finanzielle Mittel vom Land generieren zu können. Er weist jedoch darauf hin, dass, selbst wenn Maßnahmen getroffen werden, dies keine Gewähr dafür ist, dass man vor Hochwasser geschützt ist. Auch Eigentümer sollten Schutzmaßnahmen treffen.
Herr Hotze äußert sich erstaunt darüber, dass jeder selbst für seinen Hochwasserschutz verantwortlich ist, denn ab einer gewissen Höhe kann man nichts mehr machen. Das Land gibt Geld für Projekte aus, die nicht so wichtig sind. Die Gemeinde habe nichts unternommen, um die Wasserhöhe zu vermindern. Bei jedem Hochwasser entstehen hohe Kosten, die Eigentümer der Bachstraße 8 haben Maßnahmen getroffen und selbst gezahlt. Er fügt hinzu, dass es nicht nur zu finanziellen Schäden kommt, sondern auch zu gesundheitlichen. Man darf nicht auf das Land warten. Er fordert, dass die Verwaltung sofort Maßnahmen tritt und man auch mit anderen Gemeinden gemeinsam Lösungen finden muss.
BM Kuttler weist darauf hin, dass Maßnahmen dauern, bis sie umgesetzt sind. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde selbst sehr wohl Maßnahmen durchführen. Das Einlaufbauwerk Tobelbach ist verbessert worden. Und das Rückhaltebecken Hofäcker wurde geschaffen, um Hangwasser aus diesem Bereich vom Talbach fernzuhalten. Zudem biete die Feuerwehr regelmäßig Sandsackfüllaktionen an. Er betont jedoch, dass die immensen Summen für riesige HQ100-Rückhaltebecken nicht von der Gemeinde selbst gestemmt werden können; und selbst diese hätten die diesjährigen über HQ-Extrem-Wassermassen nicht zurückhalten können. Die Maßnahme in Reichenbach habe auch gedauert, zudem liege dort ein größeres Schadenspotential vor, da sehr viel mehr Gebäude vom Hochwasser betroffen sind, weshalb dort das Land für die Maßnahmen bezahlt hat. Im Reichenbacher Einzugsgebiet ist diesmal deutlich weniger Wasser als in Hochdorf angekommen.
Herr Baumann bedankt sich beim Bürgermeister, bei den Fraktionsvorsitzenden und dem Abgeordneten Kenner für die Unterstützung und den Vororttermin. Er geht von einem Schaden i.H.v. 1 Mio. aus, allein in der Bachstraße. Die Bewohner hätten eine Gebäudeversicherung mit hohem Eigenanteil und zudem stehen sie kurz davor diese zu verlieren.
GR Behringer bringt hervor, dass die CDU zu diesem Thema gerne einen Antrag stellen möchte. GR Krämer verliest diesen, siehe Anlage.
BM Kuttler begrüßt den Antrag, einen Ausschuss für Hochwasserschutz ins Leben zu rufen. Die Fraktionen sollen überlegen, in welcher Form der Ausschuss besetzt wird. GR B. Schmid unterstützt den Antrag. GR Rößler findet den Fokus auf das Hochwasser gut, man sollte dies jedoch im Zusammenhang mit dem Klimawandel sehen. Der Aufgabenbereich sollte daher ausgeweitet werden: „Anpassung der Gemeinde an Folgen des Klimawandels“, in dem auch Themen wie Hitze und Mobilität behandelt werden. GR Wiesenhütter nennt den Antrag einen guten Ansatzpunkt, hält eine Erweiterung jedoch für nicht geboten. Man sollte sich frühzeitig mit den Problemen beschäftigen. Zudem sollten Ideen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Sie merkt an, dass in dieser Sitzung jedoch nur dringende Entscheidungen des alten Gemeinderates getroffen werden dürfen. GR Olschewski sagt, dass die Freie Wähler dem Antrag zustimmen. Er fügt hinzu, dass zu viel Fläche versiegelt wird und man dies kontrollieren müsse. GR Dirmeier spricht für die Grünen, dass diese dem Antrag ebenfalls zustimmen werden. Man muss zuerst eine Datengrundlage schaffen und Zuständigkeiten planen und Probleme aufarbeiten. Zudem ist der Kontakt zu anderen Gemeinden wichtig. Man sollte in diesem Ausschuss nur das Thema Hochwasser fokussieren. Danach vielleicht auch andere Klimaschutzthemen.
Sodann wird über den Antrag der CDU abgestimmt.
Mit 13 Ja-Stimmen wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Plangebiet Obeswiesen
1. Beschluss zur Erschließungsträgerschaft
2. Beschluss zum Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB sowie zum Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrag
Vorab möchte GR Wiesenhütter wissen, wie wichtig die heutige Entscheidung ist. BM Kuttler erinnert, dass man sich in einem befristeten Verfahren befindet, bei welchem der Satzungsbeschluss bis Ende 2024 erfolgen muss. Heute wird nur der Satzungsentwurf beschlossen um anschließend die Öffentlichkeit und Behörden zu beteiligen. Man führt lediglich mit wenigen Änderungen das Verfahren fort, was bereits mit dem Beschluss zum Vorentwurf der Satzung begonnen wurde. GR Wiesenhütter ist der Ansicht, dass dieser TOP vom neuen Gemeinderat beschossen werden sollte.
GR B. Schmid betont, dass es sich um ein großes Projekt handelt und Änderungen anschließend noch möglich sein müssen.
GR Liebermeister weist darauf hin, dass nach dem heutigen Beschluss keine großen Änderungen mehr möglich sind. Daher kann er dem ebenfalls nicht zustimmen.
BM Kuttler erwidert, dass der neue Gemeinderat Änderungen vornehmen kann oder das Projekt an sich beim Satzungsbeschluss immer noch ablehnen kann.
GR Wiesenhütter stellt einen Antrag auf Vertagung des Beschlusses.
Sodann wird über den Beschlussantrag von GR Wiesenhütter abgestimmt. Mit 4 Ja-Stimmen (Die.Mitte und Grüne), 7 Nein-Stimmen (BM Kuttler, Freie Wähler und CDU) und 2 Enthaltungen (SPD) wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
BM Kuttler begrüßt Herrn Baumann vom Ingenieurbüro Geoteck zu diesem TOP.
Herr Baumann führt aus, dass nun ein Erschließungsbauträger beauftragt werden muss. Die Gemeinde hat zu jedem Zeitpunkt die Planungshoheit. Das Erschließungsgebiet ist nahezu das Bebauungsplangebiet und Obeswiesenweg (wo einige Erneuerungen vorgenommen werden müssen) und die Roßwälder Straße. Das Flst. 1237 ist eventuell nicht Teil des Erschließungsgebietes, das hängt vom Eigentümer ab. Sollte er nicht zustimmen, erschließt die Gemeinde dieses Grundstück auf seine Kosten.
GR Olschewski merkt an, dass der Hang Obeswiesen in Bezug auf Starkregen viel Wasser bringt. Wenn dieses Wasser über die Mozartstraße in den Bach geleitet wird, steigt dieser noch schneller. Dem widerspricht der Referent. Es wird nicht mehr Wasser nach unten abgeleitet als vor der Maßnahme. GR Olschewski macht darauf aufmerksam, dass dann jedoch die Gräben immer sauber sein müssten.
GR Zinßer ist der Ansicht, dass einige Pläne fehlen und hat große Bedenken bei diesem Projekt.
GR Wiesenhütter fragt, warum zum jetzigen Zeitpunkt nur Obeswiesen betrachtet wird. Eigentlich sollte auch Mittleres Feld gleichzeitig begonnen werden. Zudem möchte sie wissen, in welcher Weise die Gemeinde in Vorleistung geht. BM Kuttler erläutert, dass Obeswiesen Voraussetzung für das Mittlere Feld ist und Obeswiesen Vorrang hat aufgrund des Zeitdrucks durch §13b und §215a BauGB. Herr Baumann führt aus, dass bis zur Sommerpause die Verträge mit den Eigentümern abgeschlossen werden. Hierfür fallen Kosten an. Ebenso, wenn ein Eigentümer nicht mitmacht, muss dessen Erschließung vorab von der Gemeinde übernommen werden. Die Erschließungskosten fallen erst an, wenn die Umlegung abgeschlossen ist.
GR Wiesenhütter ist der Ansicht, dass das Gebiet verantwortungslos ist und man nun Ansatzpunkte für eine Anfechtung bietet. Eine Information durch die Verwaltung ist Pflicht.
Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt.
Mit 9 Ja-Stimmen (Freie Wähler, SPD, CDU und BM Kuttler) und 2 Nein-Stimmen (Die.Mitte) und 2 Enthaltungen (Grüne) wird mehrheitlich beschlossen:
1. Das Büro Geoteck Ingenieure GmbH wird mit der Erschließungsträgerschaft im Baugebiet „Obeswiesen“ zu den in der Vorlage aufgeführten Konditionen beauftragt.
2. - Dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB sowie des Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrages wird zugestimmt.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, beim Zustandekommen einer Vereinba-rung bzw. eines Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrages mit dem Eigentümer von Flst. 1237 die erforderliche Vertragsanpassung beim öffent-lich-rechtlichen Vertrag vorzunehmen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag sowie den Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrag für die der Gemeinde zuzuteilenden Grundstücke zu unterzeichnen.
Bebauungsplangebiet Obeswiesen
1. Ausgleichsmaßnahmen: Beschluss zum Kauf von Ökopunkten
2. Bewertung und Behandlung der in den frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen
3. Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfs
4. Beschluss über die Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit
Zu diesem TOP begrüßt BM Kuttler Frau Strumberger von schreiberplan. Sie erläutert das bisherige Vorgehen und betont, dass man bereits seit vielen Jahren an diesem Projekt arbeitet, man zwischendurch für einige Zeit jedoch nicht weitermachen konnte. In der heutigen Sitzung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen, sollten Änderungen gewünscht werden, erfolgt eine weitere Auslegung. Wenn der Satzungsbeschluss dieses Jahr nicht erfolgt, sind sowohl das Projekt Obeswiesen als auch Mittleres Feld gestorben.
Die Referentin stellt die Tabelle der Stellungnahmen und Behandlungen vor. Sie führt aus, dass das Grundgerüst des Bebauungsplanes gleichgeblieben ist, Änderungen gab es bei den Dachformen und Stellung der Gebäude. Eine Dachbegrünung sei zwingend notwendig, damit weniger Wasser vom Dach in den Kanal geleitet wird. Lärm gibt es vom Gewerbegebiet und der Straße her. Hier hat man angenommen, dass das Mittlere Feld schon existiert und hat so den passiven Lärmschutz maximal dimensioniert. Die fünf vorderen Gebäude müssten zuerst gebaut werden als Schutz für die hinteren Gebäude.
Sie stellt die Anlagen vor. Es ist eine erneute Untersuchung des SaP erfolgt, wobei die Ergebnisse denen aus dem Jahr 2019 entsprechen. Für das Projekt fehlen 180.000 Ökopunkte, weshalb man eine Vereinbarung mit Dettingen getroffen hat und diese der Gemeinde abkauft. Dies ist im Vergleich zu anderen Angeboten sehr preisgünstig.
GR Wiesenhütter betont, dass ein Baugebiet für Menschen geplant wird und findet es nicht gut, dass der Gehweg entfällt. Die Entwicklung des Baugebietes ist nicht gut. Sie fragt, ob der zukünftige Lärm nicht bei den Gebäuden auf der anderen Seite der Roßwälder Straße berücksichtigt wird. Man sollte die Planung als solche nochmals überdenken. Sie möchte zudem wissen, wie viel Regen durch die Flachdächer tatsächlich zurückgehalten werden. Sie erkundigt sich zudem nach einem Gestaltungshandbuch. BM Kuttler erklärt, dass ein fehlender Gehweg Voraussetzung für eine Spielstraße ist, welche man sich im Obeswiesenweg wünscht. Die andere Seite der Roßwälder Seite ist auf dieser Höhe bereits Gewerbegebiet, weshalb der zukünftige Lärm hier nicht berücksichtigt werden muss. Das Gestaltungshandbuch ist nicht Teil des Bebauungsplanes und wird noch erarbeitet.
GR Zinßer findet die Fassadenbegrünung zu wenig. Die Fassadenbegrünung ist nur verpflichtend, wenn eine Hauswand keine Fenster hat, ansonsten ist es nur empfohlen, erklärt Frau Strumberger. GR Zinßer bemängelt, dass die Eigentümer anhand der besonderen Flachdächer selbst für die Rückhaltung des Wassers sorgen müssen.
GR Krämer fragt nach Maßnahmen, um eigene Ökopunkte zu generieren. Die Talbachrenaturierung ist in Planung, jedoch hat die Gemeinde leider noch nicht den Zugriff auf das zentrale Grundstück, erwidert BM Kuttler. Eine Bachrenaturierung ist auch an anderer Stelle möglich, schlägt GR Krämer vor. BM Kuttler weist allgemein auf Folgendes hin: Für Maßnahmen, für die man Renaturierungsfördermittel bekommt, bekomme man nicht zusätzlich Ökopunkte.
GR B. Schmid möchte wissen, ob Bäume entlang des Gehweges möglich sind, um Ökopunkte zu sammeln. Dies ist möglich, jedoch muss die Maßnahme zum Gewinn der Ökopunkte bereits realisiert sein. Der Kauf ist die effizienteste Lösung gewesen, so Herr Kerner. GR B. Schmid betont, dass der neue Gemeinderat das Projekt evaluieren muss und noch Änderungen vornehmen können muss.
GR Rößler fragt, ob der Bedarfsnachweis angepasst wurde. Dies ist der Fall. Über Baupilot hat man die Hochdorfer Interessenten herausgesucht und geschaut, wie viele dieser Hochdorfer Interessenten durch Hofäcker I bedient werden konnten. Der Bedarf könne selbst anhand von Obeswiesen nicht gedeckt werden, erläutert die Referentin.
GR Dr. Dirmeier fragt, ob der Gehweg entlang der Nord-Süd-Achse breit genug ist. Sie erkundigt sich, ob die mittlere Straße dann automatisch eine Spielstraße ist aufgrund des fehlenden Gehweges. Sie möchte wissen, ob die Wendemöglichkeit Bauland ist oder man Spielraum für Sitzmöglichkeiten hat. Sie fragt, ob das Retentionsbecken ausreichend ist. Der Gehweg ist 1,5m breit und somit wird der gesetzliche Standard eingehalten. Ein fehlender Gehweg heißt nicht, dass die Straße automatisch eine Spielstraße ist, jedoch ist es Voraussetzung für eine Spielstraße, so BM Kuttler. In der letzten Sitzung wurde beschlossen, dass die Fläche an der Wendemöglichkeit Bauland wird. Wenn das Baugebiet Mittleres Feld entsteht, können dort Sitzbänke aufgestellt werden. Das Retentionsbecken ist ausreichend für mehr als ein HQ 100.
Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt:
Mit 9 Ja-Stimmen (BM Kuttler, Freie Wähler, CDU und SPD), 1 Nein-Stimme (GR Zinßer) und 3 Enthaltungen (Grüne und GR Wiesenhütter) wird mehrheitlich beschlossen:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorgelegten Vereinbarung zum Erwerb von Ökopunkten zur Kompensation für das Baugebiet „Obeswiesen“ zu.
Mit 8 Ja-Stimmen (BM Kuttler, Freie Wähler, CDU und GR Rößler) und 2 Nein-Stimmen (Die.Mitte) und 3 Enthaltungen (Grüne und GR B. Schmid) wird mehrheitlich beschlossen
2. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Bebauungsplan-Vorentwurf (Fassung vom 20.11.2020) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und des Büros schreiberplan bewertet und behandelt.
3. Das ehem. gemäß § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB fortgeführt und beendet werden.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Obeswiesen" in der Fassung vom 10.06.2024 wird gebilligt.
5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet und einer Auslegung im Rathaus für die Dauer von mind. einem Monat durchgeführt.
Annahme von Spenden
Herr Palmer informiert das Gremium über den Eingang einer Spende i.H.v. 190,21 € von dem Förderverein Breitwiesenschule, Breitwiesenweg 7, 73269 Hochdorf, für die Schülerzeitung der Breiwiesenschule.
Es gibt keine Gründe, die gegen die Annahme der Spende sprechen.
Somit wird die Annahme der Spende mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Richtlinie der Gemeinde Hochdorf über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte und Gewerbetreibende/Freiberufliche infolge des Hochwasserereignisses vom 02. bis 03.06.2024
GR B. Schmid verlässt den Raum und ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.
BM Kuttler informiert das Gremium darüber, dass bei dem letzten Hochwasserereignis 2018 ähnlich vorgegangen wurde und die Richtlinie angepasst wurde.
Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt.
Mit 12 Ja-Stimmen wird einstimmig beschlossen
Der Richtlinie der Gemeinde Hochdorf über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte und Gewerbetreibende/Freiberufliche infolge des Hochwasserereignisses vom 02. bis 03.06.2024 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
Berichte der Verwaltung und Verschiedenes
Herr Kerner stellt aktuelle und künftige Projekte vor, auf die PPT wird verwiesen.
GR B. Schmid erkundigt sich, ob eine Beschattung des Spielplatzes Hofäcker I möglich ist. Der Baum wurde so gesetzt, dass er nachmittags Schatten spendet, leider gibt keinen Platz für andere Maßnahmen, so Herr Kerner.
GR Behringer fragt, wie weit die Schule in die Schulkonzeption miteinbezogen wird. Kurz nach der letzten Sitzung gab es eine Besprechung mit einem Vertreter der Schule. Es gibt weitere Gespräche, um Wünsche und Anmerkungen der Schule zu besprechen, so Frau Wimmer. GR Behringer fügt hinzu, dass die Gemeinde als Schulträger Verantwortung hat und er begrüße es, wenn Vertreter des Gemeinderates bei den Gesprächen dabei wären.
GR Zinßer fragt, ob der Betreiber des Gockelmobil eine Berechtigung hat, den Strom am Breitwiesenparkplatz zu nutzen. Das bejaht der Sitzungsleiter.
Als keine weiteren Wortmeldungen aufkommen, schließt BM Kuttler die Sitzung.