Die ausführlichen Sitzungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Aichhalden unter www.aichhalden.de.
Die Sitzung des Gemeinderates wurde mit der Besichtigung der Baustelle für den Neubau der Fahrzeughalle am Bauhof in Aichhalden begonnen. Herr Herzog erläuterte den aktuellen Stand des Projekts und die nächsten Schritte. Mit der Fertigstellung wird im 4. Quartal 2025 gerechnet.
Im Anschluss besichtigte das Gremium die Baustelle am Kinderhaus. Hier konnte der Rohbau in Augenschein genommen werden und Herr Herzog erläuterte auch hier den Zeitplan. Auch hier rechnet man mit einer Fertigstellung im 4. Quartal 2025.
Herr Stahl gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung dem Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet Sonnenäcker zugestimmt hat.
- Beratung, Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Joos von der Stadtverwaltung Schramberg. Herr Joos erläuterte den bisherigen Verfahrensablauf sowie die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen. Er berichtete, dass am 17.01.2024 im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg das Verfahren der 11. Punktuellen Änderung eingeleitet wurde. Der damalige Vorentwurf umfasste sechs Teilprojekte, zwei Projekte aus Aichhalden, zwei aus Hardt und jeweils ein Projekt aus Lauterbach und Schramberg.
Mit diesem Planstand wurde im Zeitraum vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 die Frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung ergaben sich zu einzelnen Teilprojekten Stellungnahmen, welche vertiefende Abstimmungstermine mit den Genehmigungsbehörden zur Folge hatten. Aufgrund der Gespräche ergaben sich mittlerweile Änderungen/Streichungen im Planwerk. Zusätzlich wurden weitere aktuelle Planungsbereiche in das Planwerk mitaufgenommen, welche in der Zwischenzeit im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft begonnen wurden.
Für die Gemeinde Aichhalden sind die Projekte Schuppengebiet und Photovoltaikanlage in Rötenberg enthalten. Nachfolgende Stellungnahmen gingen zu den Projekten ein.
A-01 Schuppengebiet Reißer (Aichhalden)
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
- Betroffenheit Wasserschutzgebiet Zone IIIB
Hinweise werden in Begründung mitaufgenommen.
Landratsamt Rottweil:
- Betroffenheit Altlasten
Hinweise werden in Begründung mitaufgenommen.
A-02 Photovoltaikanlage Rötenberg (Aichhalden)
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 46.2 Luftverkehr:
- Berührung Bauschutzbereich Sonderlandeplatz
Hinweise werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
- Betroffenheit Wasserschutzgebiet Zone IIIA
Hinweise werden in Begründung mitaufgenommen.
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 21:
- Fläche als Energieversorgungsfläche ausgewiesen
Fläche wird zukünftig als Sonderbaufläche „Solarpark“ ausgewiesen.
Landratsamt Rottweil:
- Fläche als Energieversorgungsfläche ausgewiesen
Fläche wird zukünftig als Sonderbaufläche „Solarpark“ ausgewiesen.
Bürger 2:
- Bedenken gegenüber der Planung
Anregungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.
Herr Joos erläuterte, dass mit diesem Verfahrensschritt die Offenlage (zweite Beteiligungsrunde der Behörden und Öffentlichkeit) beschlossen wird. Sofern im Rahmen dieser Beteiligungsrunde keine Stellungnahmen eingehen, welche eine Änderung des Planwerks zur Folge haben, kann das Verfahren im nächsten Schritt abgeschlossen und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat fasste nachfolgende Empfehlungsbeschlüsse einstimmig:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, werden gemäß der beiliegenden Auswertung der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (vgl. Anlage 01) angenommen.
2. Der Entwurf der punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird gebilligt und festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
Berichtigungen nach § 13a BauGB
Beschluss zur nachrichtlichen Berichtigung von § 13a/13b Gebieten
Herr Joos führt aus, dass in den vergangenen Jahren in den jeweiligen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a und 13b BauGB abgeschlossen wurden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB können Bebauungspläne, die von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im Gegensatz zu den Regelverfahren benötigt man für die nachträgliche FNP-Berichtigung kein formelles Beteiligungsverfahren. Ein einmaliger Beschluss ist ausreichend. Daher wird vorgeschlagen, für die abgeschlossenen beschleunigten Verfahren den Flächennutzungsplan nachrichtlich zu berichtigen.
Im Verwaltungsgebiet betrifft dies neun Verfahren, fünf Verfahren in der Gemeinde Hardt, zwei Verfahren in Aichhalden sowie jeweils ein Verfahren in Tennenbronn und Schramberg.
Der Gemeinderat fasste nachfolgende Empfehlungsbeschlüsse einstimmig:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Teilgebiete werden gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan nachrichtlich berichtigt.
Der Vorsitzende führte aus, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg in der Sitzung am 28. März 2025 den geänderten Planentwurf und die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Freiflächenphotovoltaik“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen hat.
Mittlerweile wurden im Rahmen der 2. Teilplanfortschreibung Freiflächenphotovoltaik weitere Flächen in den Regionalplan aufgenommen, auf der Gemarkung Aichhalden die Flächen C51 und C53 mit einer Gesamtfläche von 12,8 ha. Die Flächen befinden sich an der Kreisstraße Richtung Sulgen, in Fahrtrichtung Sulgen auf der linken Seite.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens können hierzu Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden. Diese müssen bis spätestens 23. Mai 2025 beim Regionalverband eingehen.
Herr Lehrer erläuterte das allgemeine Verfahren sowie die Vor- und Nachteile der Gebietsausweisung und deren rechtlichen Auswirkungen. Aufgrund der dargelegten Sach- und Rechtslage beauftragte der Gemeinderat nach eingehender Diskussion die Verwaltung einstimmig, die dem Gemeinderat vorgelegte Stellungnahme an den Regionalverband zu geben.
Herr Stahl führt aus, dass die Ausschreibung der Sanierung der Wasserleitung, Kabelarbeiten und Straßenbelagsarbeiten im Buchenweg und der Kabelarbeiten in der Tannacker- und Schillerstraße am 21.03.2025 öffentlich im Staatsanzeiger durchgeführt wurde. Am 15.04.2025 fand die Submission statt.
Für dieses Gewerk haben 10 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und 6 wertbare Angebote wurden abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Fa. Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG aus Balingen mit einer Angebotssumme von brutto 452.939,78 € brutto. Somit liegt das Angebot 23,79 % unter der Kostenschätzung.
Für den Tag nach der Gemeinderatssitzung ist das Auftaktgespräch geplant sowie in den nächsten Wochen dann auch die Anliegergespräche.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Sanierungsarbeiten an die Fa. Gebr. Stumpp zur Angebotssumme von 452.939,78 €
1. Runde
Herr Herzog führt aus, dass die Ausschreibung des Gewerkes Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten am 20.02.2025 beschränkt durchgeführt wurde. Am 10.04.2025 fand die Submission statt.
Für das Gewerk Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten wurden 7 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und 1 wertbares Angebot wurde abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Fa. Thomas Kopp Holzbearbeitung aus Schiltach mit einer Angebotssumme von brutto 241.563,15 €. Das Angebot liegt 22 % unter der Kostenschätzung.
Die Ausschreibung des Gewerkes Gerüstbauarbeiten wurde am 20.02.2025 beschränkt durchgeführt. Am 10.04.2025 fand die Submission statt.
Für das Gewerk Gerüstbauarbeiten wurden 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und 3 wertbare Angebote wurden abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Jetter Gerüstbau aus Rosenfeld mit einer Angebotssumme von brutto 25.150,77 €. Das Angebot liegt 27 % unter der Kostenschätzung.
Die Ausschreibung des Gewerkes Blechnerarbeiten wurde am 21.02.2025 beschränkt durchgeführt. Am 10.04.2025 fand die Submission statt.
Für das Gewerk Blechnerarbeiten wurden 7 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und 2 wertbare Angebote wurden abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Lange Metalltechnik aus Oberdorf mit einer Angebotssumme von brutto 23.260,04 €. Das Angebot liegt 19 % unter der Kostenschätzung.
Insgesamt kann man mit den erhaltenen Angeboten zufrieden sein, und die konjunkturelle Lage sorgt dafür, dass wir die Kostenschätzungen sehr gut einhalten können. Das Gewerk Elektrotechnik mit PV wurde am 03.04.2025 beschränkt ausgeschrieben. Die Submission für dieses Gewerk fand am 28.04.2025 statt. Offen sind die Gewerke Rauch- und Brandschutztüren, außenliegende Fluchttreppe, Treppengeländer sowie eine abgehängte Innendecke für das zukünftige Sekretariat/Rektorat. Diese werden aller Voraussicht ab KW23/2025 ausgeschrieben.
Der Gemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse einstimmig:
1. Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an die Firma Thomas Kopp Holzbearbeitung aus Schiltach zur Angebotssumme von 241.563,15 €.
2. Vergabe der Gerüstbauarbeiten an die Firma Jetter Gerüstbau aus Rosenfeld zur Angebotssumme von 25.150,77 €.
3. Vergabe der Blechnerarbeiten an die Firma Lange Metalltechnik aus Oberdorf zur Angebotssumme von 23.260,04 €.
Herr Stahl führt aus, dass beim Gewerk Elektrotechnik inkl. PV-Anlage der beiden Maßnahmen Fahrzeughalle Bauhof und der Sanierung des Fachklassengebäudes in Eigenarbeit ohne Fachplaner erstellt wurden. Durch den Einsatz des eigenen Personals konnten somit bis einschließlich der Vergabe 50.726 € Ingenieurhonorar nach HOAI eingespart werden. Bei der beschränkten Vergabe wurden 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission war für den 28.04.25 terminiert. Das ungeprüfte Submissionsergebnis wurde zur Sitzung vorgelegt. Eine Vergabe kann auf dieser Grundlage aber noch nicht erfolgen.
Das Gewerk Tore musste auf Grund einer fehlerhaften Ausschreibung erneut ausgeschrieben werden. Um keine weiteren Verzögerungen am Bauablauf zu verursachen, wurde am 10.04.25 schnellstmöglich eine erneute beschränkte Ausschreibung nachgeholt. Es wurden wieder 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Vergaben sind Fristen zur Angebotserstellung einzuhalten, womit eine Submission formell erst am 05.05.25 angesetzt werden kann.
Vorschlag der Verwaltung wäre daher die Bevollmächtigung des Bürgermeisters mit der Vergabe der Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung sowie der Betreuungszeiten
Frau Legler führt aus, dass in der Schulkindbetreuung Aichhalden im aktuellen Schuljahr 75 Kinder angemeldet sind. Der Betreuungsumfang liegt zwischen 2 und 5 Tagen, zu unterschiedlichen Zeitmodellen. In Aichhalden kann eine Betreuung von 7:00 Uhr – 12:50 Uhr / 14:00 Uhr oder von Montag bis Donnerstag bis 17:00 Uhr gebucht werden.
Auch die Schulkindbetreuung in Rötenberg wird immer mehr nachgefragt. Nachdem man im Schuljahr 2018/2019 mit 4 Kindern gestartet ist, sind im aktuellen Schuljahr 17 Kinder angemeldet. In Rötenberg ist eine Betreuung von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.
An festgelegten Tagen in den Schulferien findet in Aichhalden von 7:00 bis 14:00 Uhr eine Betreuung für Grundschulkinder statt.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll eine Anpassung der Betreuungszeiten sowie eine Anpassung der Entgelte erfolgen. Die Betreuungszeit am Nachmittag soll von 17:00 Uhr auf 16:00 Uhr reduziert werden. Derzeit sind in der Betreuung von 14:00 bis 17:00 Uhr im Schnitt 15 Kinder angemeldet. Von diesen sind in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr noch ca. 6 Kinder anwesend. Auch die Betreuung im Kinderhaus findet nur noch bis um 16:00 Uhr statt und kann daher nach Ansicht der Verwaltung hieran angepasst werden.
Nach der letzten Entgeltanpassung im Jahr 2023 sollen ab dem Schuljahr 2025/2026 auch die Entgelte angehoben werden. Die Kosten nach Abzug der Entgelte und Fördermittel lagen im Durchschnitt die letzten beiden Jahre bei rund 132.000 €. Daher wird vorgeschlagen, die Entgelte um 25,00 € zu erhöhen, um eine Kostendeckung zwischen 30 % und 40 % zu erreichen. Das Entgelt der Ferienbetreuung soll von 12,00 € auf 15,00 € angehoben werden.
Nach eingehender Diskussion ist sich das Gremium einig, dass eine Erhöhung pauschal um 25 € nicht der richtige Ansatz ist. Das Gremium bittet die Verwaltung die Erhöhung der Entgelte noch einmal zu überarbeiten und eine prozentuale Anpassung der Entgelte ins Auge zu fassen. Über die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung soll dann im Mai erneut beraten werden.
Wahlprüfung Bürgermeisterwahl
Frau Legler gibt bekannt, dass das Landratsamt Rottweil mit Bescheid vom 22.04.2025 die Bürgermeisterwahl vom 06.04.2025 für gültig erklärt hat und Herr Lehrer auf die Dauer von acht Jahren zum Bürgermeister der Gemeinde Aichhalden gewählt wurde.
Wasserversorgung
Herr Stahl verweist auf die Tischvorlage bezüglich Fördermengen, Wasserverkauf und Wasserverlust der Wasserversorgung Aichhalden im Jahr 2024. Der Wasserverkauf ist um 1,4 % gesunken, während die gesamte Wassermenge fast gleichgeblieben ist. Daraus folgt, dass der Wasserverlust um diesen Wert gestiegen ist. Der Wasserverlust ist mit 2,6 % höher als im Vorjahr, aber trotzdem auf einem sensationell niedrigen Niveau. Das spricht eindeutig für die Mitarbeiter in diesem Bereich.
Konzessionsvertrag
Herr Stahl gibt bekannt, dass das Landratsamt den Konzessionsvertrag genehmigt habe. Dieser soll bereits im Mai unterzeichnet werden, tritt aber dann erst in 2 Jahren in Kraft.
Parkplatz Stiegelackerstraße
Herr Herzog teilt mit, dass aufgrund der vorbereitenden Arbeiten am Fachklassengebäude vor den Pfingstferien der Parkplatz an der Schule im Bereich der Stiegelackerstraße gesperrt werden muss. Die Arbeiten dauern bis in die Sommerferien an.
Maibaumstellen
Der Vorsitzende verweist auf die Einladungen der Vereinsgemeinschaft und des Vereinsrings anlässlich des Maibaumstellens in beiden Ortsteilen.
Waldbegang
Bürgermeister Lehrer gibt bekannt, dass dieses Jahr wieder ein Waldbegang durchgeführt wird. Das Gremium müsse sich mit der Forsteinrichtungsplanung für die nächsten 10 Jahre beschäftigen. Der Waldbegang ist für Samstag, 17. Mai 2025 geplant.
L422 Fluorn-Rötenberg
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Regierungspräsidium vollmundig erklärt habe, dass die Straße L 422 von Rötenberg nach Fluorn in diesem Jahr saniert werden soll. Auf Fluorner Seite hat man dann ganz schnell begonnen, die Obst- und Laubbäume in Straßennähe zu fällen, und die Waldanlieger wurden darüber informiert, dass ein Schutzstreifen eingerichtet werden muss und hierzu ebenfalls Bäume gefällt werden müssen. Offen ist noch die Rückmeldung, ob es hier zu Entschädigungszahlungen kommt. Zwischenzeitlich liegt aber die Mitteilung vor, dass die Maßnahme doch geschoben werden muss, da nicht ausreichend finanzielle Mittel verfügbar sind.