Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 07.05.2025

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren: TOP 4: Einrichtung von Schutzstreifen für...

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

TOP 4: Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie Antrag der Fraktionen CDU, LLisN, Bündnis´90/Die Grünen auf Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots auf der Sinsheimer Straße, Walldorfer Straße und Massengasse

In Nußloch sollen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation umgesetzt werden. Hintergrund ist, dass ein früherer Vorschlag zur flächendeckenden Markierung sogenannter Piktogrammketten durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde. Neue rechtliche Vorgaben sowie Anträge aus dem Gemeinderat, insbesondere von CDU, LLisN und Grünen, machen eine erneute Prüfung der Hauptverkehrsstraßen notwendig – vor allem im Hinblick auf alternative Maßnahmen wie Schutzstreifen oder eingeschränkte Haltverbote.

In der Massengasse soll ein einseitiger Schutzstreifen eingerichtet werden, ergänzt durch ein eingeschränktes Haltverbot in einem Bereich mit zu schmaler Fahrbahn. Auch Gehwegparken könnte hier neu geregelt werden. In der Walldorfer Straße wird ein Schutzstreifen nicht als notwendig erachtet, da Tempo 30 gilt. Aufgrund von Sichtbehinderungen und gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge wird stattdessen ein eingeschränktes Haltverbot vorgeschlagen. Für die Anwohner und Gewerbetreibenden sollen Alternativen wie Stellplätze, Kurzzeitparkplätze oder Parkhäuser zur Verfügung stehen.

Auch in der Sinsheimer Straße wird ein Haltverbot bergauf empfohlen, da parkende Autos Radfahrer behindern. Die Hauptstraße und die Bismarckstraße wurden ebenfalls überprüft. Abschnittsweise sind Schutzstreifen dort möglich und sinnvoll. In der Bismarckstraße soll zudem ein Fußgängerüberweg berücksichtigt und der Radverkehr sicher auf die Walldorfer Straße geführt werden. Zusätzlich sollen an besonders unübersichtlichen Stellen, an Übergängen und im Bereich von Kreisverkehren punktuelle Piktogramme auf der Fahrbahn auf den Radverkehr hinweisen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit übergeordneten Konzepten wie dem Mobilitäts- und Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Die finale Abstimmung erfolgt nach Beschluss durch den Gemeinderat in enger Abstimmung mit dem Landratsamt. Für die Gemeinde entstehen voraussichtlich keine Kosten, außer in Bereichen, die in ihrer Zuständigkeit liegen (z. B. Bismarckstraße).

Der Gemeinderat beschließt nach längerer Diskussion mehrheitlich in die weitere Abstimmung mit dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich folgender verkehrsrechtlicher Situationen zu gehen:

1. Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Massengasse von St. Ilgen kommend bis zur Einmündung „Hildastraße“, ab „Hildastraße“ Fortführung des eingeschränkten Haltverbots bis zur Hauptstraße;
2. Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Walldorfer Straße zwischen Römerstraße und Hauptstraße an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie die Überprüfung einer Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am Kreisverkehrsplatz am Einkaufszentrum mit Radfahrerfuhrt;
3. Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Sinsheimer Straße bergaufwärts ab Markgrafenstraße bis Ortsausgang Richtung Maisbach.

4. Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Hauptstraße von Leimen kommend bis zur katholischen Kirche sowie ab „Auf der Liß“ bis Ortsausgang Richtung Wiesloch;

5. Einrichtung von Piktogrammketten in der Walldorfer Straße zwischen Kreisel am Einkaufszentrum und Römerstraße (Nordseite) bzw. Bismarckstraße (Südseite).

6. Einrichtung von Piktogrammen zur Klarstellung des Wechsels der Führungsform in der Walldorfer Straße Höhe Bismarckstraße und in der Hauptstraße am Ortsausgang Richtung Wiesloch.

Abgelehnt wurde die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Bismarckstraße von der Walldorfer Straße bergaufwärts Richtung Wiesloch.

TOP 5: Dienstanweisung zur Regelung des Plakatierens in Nußloch

In Nußloch ist das Plakatieren an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünanlagen grundsätzlich verboten, es sei denn, die Ortspolizeibehörde erlaubt im Einzelfall eine Ausnahme – etwa bei Wahlen oder im öffentlichen Interesse. Bisher war das Aufhängen von Plakaten nur sechs Wochen vor Wahlen gestattet. Auf Wunsch der örtlichen Vereine soll nun eine neue Dienstanweisung erlassen werden, die das Plakatieren zu Vereinsjubiläen regelt. Künftig dürfen Vereine bei Jubiläen ab 25 Jahren – und in Fünfjahresschritten – bis zu zehn Plakate kostenfrei für drei Wochen vor ihrer Veranstaltung aufhängen, nach vorheriger Genehmigung durch das Ordnungsamt. Die Plakate müssen mit einem Aufkleber der Gemeinde gekennzeichnet sein. Insgesamt dürfen maximal 50 Plakate gleichzeitig im Ort hängen. Die Verwaltung empfiehlt die neue Regelung, da sie das geordnete Erscheinungsbild des Orts weiterhin sicherstellt und gleichzeitig den Interessen der Vereine entgegenkommt.

Das Gremium nimmt die Information zur Kenntnis.

TOP 6: Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt!“

Der Gemeinderat Nußloch hat beschlossen, die bestehende Beteiligung an „EnBW vernetzt“ um 1 Million Euro zu erhöhen. Die Gesamtbeteiligung steigt damit auf 3 Millionen Euro. Bis zum 30. Juni 2030 wird ein garantierter Ertrag von rund 4,38 % jährlich erwartet, was – nach Steuern – einen Gesamtertrag von etwa 535.400 Euro ergibt. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen 2025, bei denen Mittel für eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft oder die Aufstockung bei „EnBW vernetzt“ eingeplant wurden. Alternativen wie die BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau oder die Heidelberger Energiegenossenschaft wurden ebenfalls geprüft, jedoch aufgrund höherer Risiken und rechtlicher Einschränkungen ausgeschlossen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt“ um 1 Mio. Euro.

TOP 7: Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Die Gemeinde Nußloch unterscheidet in ihrer Satzung zur Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften drei Arten von Wohnplätzen: die Gemeinschaftsunterkunft in der Alten Bruchsaler Straße, die Unterkünfte in der Allming 6 und 8 sowie angemieteten Wohnraum, dessen Standorte je nach Bedarf variieren. Auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt soll der angemietete Wohnraum künftig in einer eigenen Anlage zur Satzung aufgeführt und regelmäßig aktualisiert werden. Da sich hier Änderungen ergeben haben, ist eine entsprechende Anpassung dieser Anlage erforderlich, die als Satzungsänderung gilt und vom Gemeinderat beschlossen werden muss.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gemäß Anlage 3.

TOP 8: Jahresabschluss 2024: Übertragung von Ansätzen für Investitionen

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung nicht ausgeschöpfter Investitionsmittel aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 zu. Damit sollen geplante Maßnahmen, die im vergangenen Jahr nicht mehr umgesetzt werden konnten und im Haushalt 2025 nicht erneut veranschlagt wurden, dennoch finanziert werden können. Grundlage dafür ist § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung, der eine solche Übertragung ausdrücklich erlaubt. Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits in den Vorjahren, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Auszahlung der Mittel im Jahr 2025 sicherzustellen und die Haushaltsflexibilität zu wahren.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Übertragung der Ansätze für Investitionen gemäß Anlage 1 zu. Anlage 1 wird Bestandteil der Niederschrift.

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 04.06.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Nußloch

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Nußloch
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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