Ein Bürger bot an, sich um den Außenbereich des „alten Jugendhauses“ zu kümmern. Bürgermeister Keller bedankte sich für dieses Angebot.
Bürgermeister Keller informierte über die Vergaben auf der Planungen im Haushalt 2025 im Bereich Ersatzbeschaffung PKW und Verschattung Rathaus 2.
zu 3.1 Bauvorhaben, Im Brühl 6, Flst-Nr. 103/1, 78176 Blumberg-Kommingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage
Bürgermeister Keller führte in die Sitzungsvorlage ein. Ortsvorsteher Sauter bestätigte die Zustimmung des Ortschaftsrates Kommingen.
Folgender einstimmiger Beschluss wurde erfasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt auf der Grundlage der eingereichten Planunterlagen das Einvernehmen nach §36 BauGB zum Bauantrag.
Bürgermeister Keller führt in die Thematik ein und begrüßte Herrn Wahl, Büro Rapp. Herr Wahl stellte anhand einer Präsentation die Planungen vor.
Nach kurzer Diskussion fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Pflichtkartierung mit dem Büro Rapp durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die freiwillige Kartierung für die Bereiche
mit dem Büro Rapp durchzuführen
Bürgermeister Keller führte den Sachverhalt aus.
Das Gremium fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Blumberg und dem Regierungspräsidium Freiburg.
2. Der Gemeinderat beschließt die Rückzahlungssumme der Förderung für
den Umbau/Anbau der Ev. Kita Buchberg-Arche in Höhe von 48.000 Euro.
3. Der Gemeinderat beschließt die Rücknahme des Antrags auf Förderung der Außenstelle des Kindergartens Sophie-Scholl im Landesprogramm 2024.
Bürgermeister Keller führte in die Thematik ein. Frau Klieber, Kämmerei, ergänzte die Details des Jahresabschlusses 2022.
Folgender Beschlussfassung wurde einstimmig zugestimmt:
Beschluss:
1.-4.
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022, wie in dem als Anlage beigefügten Feststellungsbeschluss dargestellt (vgl. dort die Ziffern 1 bis 4) fest.
5. Der Planvergleich nach § 51 GemHVO erfolgt im Rahmen der Mindestanforderungen für den Gesamtergebnishaushalt, den Gesamtfinanzhaushalt sowie für jeden Teilhaushalt.
6. Budgetregelungen, die für die Haushaltsplanung festgestellt und genehmigt wurden, gelten auch für den Jahresabschluss.
7. Dem Rechenschaftsbericht, dem Anhang und den Anlagen wird zugestimmt.
8. Die Budgetergebnisse werden zur Kenntnis genommen, die Budgetüberträge (Haushaltermächtigungsübertragung) werden genehmigt.
9. Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden, soweit noch nicht geschehen, genehmigt.
10. Den angewandten Bewertungs- und Bilanzmethoden wird zugestimmt.
Bürgermeister Keller führte in die Sitzungsvorlage ein und verwies auf die Vorberatung.
Folgender einstimmiger Beschluss erging:
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird entsprechend der Anlage 1 festgestellt.
2. Der Betriebsleitung wird Entlassung erteilt.
Bürgermeister Keller führte in die Sitzungsvorlage ein und verwies auf die Vorberatung.
Das Gremium fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird entsprechend der Anlage 1 festgestellt
2. Der Betriebsleitung wird Entlassung erteilt
Bürgermeister Keller führte in die Sitzungsvorlage ein und verwies auf die Vorberatung.
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird entsprechend der Anlage 1 festgestellt.
2. Der Betriebsleitung wird Entlassung erteilt.
Bürgermeister Keller führte in die Sitzungsvorlage ein und verwies auf die Vorberatung.
Folgender einstimmiger Beschluss erging:
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird entsprechend der Anlage 1 festgestellt.
2. Der Betriebsleitung wird Entlassung erteilt.
Bauabschnitt 1: Neubau der Zuleitung, Strom- und Breitbandanschluss sowie Kanalanschluss
-Auftragsvergabe-
Bürgermeister Keller erläuterte die Thematik.
Nach kurzer Diskussion fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
Auftragsvergabe an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, 78166 Donaueschingen zu einem Angebotspreis von 412.677,95 (netto)
Es gab keine Fragen der anwesenden Gäste.
Es gab keine Bekanntgaben.
Stadtrat Engel bat darum, die beschädigten Wege nach Abschluss der Waldarbeiten auf dem Buchberg wieder herzustellen. Bürgermeister Keller sagte Prüfung zu.
Stadtrat Fürderer fragte nach, wofür die Straßenbaumaßnahmen entlang der Länge wären. Stadtbaumeister Veit bestätigte, dass dies die Vorbereitungen der Zuwege für die Maßnahme Windanlagen wären.
Stadtrat Gradinger erläuterte den Zustand des „Steppacher Weges“. Stadtbaumeister Veit teilte mit, dass die zuständige Firma mit der Instandsetzung begonnen habe.
Stadtrat Stöckle fragte, ob es eine Möglichkeit gäbe, einen „Spätschwimmer-Tarif“ im Panoramabad einzuführen. Bürgermeister Keller betonte, dass man für dieses Jahr die Eintrittspreise bewusst nicht erhöht habe. Die Anregung möchte er für die nächste Planung mitnehmen.