Gemeinde Bad Überkingen
73337 Bad Überkingen
Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025

Beseitigung von Hochwasserschäden auf der Gemarkung Bad Überkingen - Beratung und Beschluss über die Ausschreibung von Bauarbeiten Der Gemeinderat...

Beseitigung von Hochwasserschäden auf der Gemarkung Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss über die Ausschreibung von Bauarbeiten

Der Gemeinderat beschloss, die Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden auf Gemarkung Bad Überkingen auszuschreiben. Landschaftsarchitekt Philipp Treuchtlinger stellte das Beseitigungskonzept für die entstandenen Schäden vor. Im Ortsteil Unterböhringen am Talbach muss die Uferlinie wiederhergestellt werden. Ebenso der Schulweg mit einer Neumodellierung der Überlaufmulde, wofür ein zusätzlicher Förderantrag gestellt wurde. In Hausen werden am Rohrbach am oberen Einlaufbauwerk der Schrägrechen und Abdeckrost erneuert bzw. instand gesetzt. Auch am unteren Einlaufwerk werden die Abdeckroste erneuert und ein Grobrechen eingebaut. Das Filsufer im Bereich der Schulstraße wird aufgrund von Böschungsabrissen befestigt und neu modelliert. Hier ist eine Reparatur der Böschung durch Einbau von einer Holzgrünschwelle und/oder Steinblöcken notwendig. Im Bereich Schadenbrunnen in Hausen sind Ertüchtigungsarbeiten sowie die Installation eines Grob-/Holzrechens, die Entfernung von Verklausungsmaterial, die Vergrößerung der Dole unter der Straße und die Offenlegung des Baches geplant. Im Ortsteil Bad Überkingen muss der Rechen am Einlaufbauwerk am Autalbach instand gesetzt werden. Das Gewässer im Bereich des TSV-Geländes muss durch Ausbaggern und Anlandungen einschließlich Entsorgung der Verklausungen komplett neu modelliert und der Uferweg neu angelegt werden. Für die Beseitigung der Schäden entstehen insgesamt im Förderantrag 1 und 2 Kosten über ca. 699.350,00 €. Davon ist die Summe der geförderten Mittel bei rund 419.814,00 € und ergeben eigene Mittel i.H.v. 219.536,00 €. BM Heim informierte das Gremium darüber, dass in der Geislinger Zeitung stand, dass andere Kommunen teilweise lediglich einen Fördersatz von 20 % erhielten. Die Verwaltung der Gemeinde Bad Überkingen erzielte mit den 70 % für die Schadensbeseitigung am Gewässer die höchstmögliche Förderung. GR Clauß brachte ein, dass das HQ100 gezeigt hat, dass die Maßnahmen gut funktionieren, dennoch immer wieder Schwachstellen gefunden werden. Daher sei es wichtig, dranzubleiben, um auch der Bevölkerung zu zeigen, dass es nicht vorgeschoben wird. GR Walz erkundigte sich, weshalb die Maßnahme am Autalbach wegen der Bundesstraße nicht förderfähig ist. BM Heim antwortete, dass in den Förderlinien das Wasserrecht enthalten ist, der Bereich allerdings unter dem Feldweg und unter der Bundesstraße liegt und daher nicht förderfähig ist.

Errichtung eines Wintergartens, Staffelweg 14 in Hausen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen sowie die beantragte Befreiung zur Errichtung eines Wintergartens im Staffelweg 14 in Hausen.

Aufstockung des Internats sowie Erweiterung um zwei Stellplätze Flst. 608/1, Hausener Straße 21 in Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Erweiterung bzw. Aufstockung des Internats sowie die Anlage von 2 Stellplätzen für das Flurstück 608/1, Hausener Straße 21 in Bad Überkingen. BM Heim äußerte, dass die Abmauerungen sowie die Trennwände in den Zimmern während des Baus abgeändert wurden. Hierfür muss laut § 34 BauGB die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen.

Ausbau des Dachgeschosses sowie Einbau einer Gaube, Flst. 9/7, Lammgasse 11 in Hausen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses sowie dem Einbau einer Gaube für das Flurstück 9/7, Lammgasse 11 in Hausen.

Errichtung einer Dreier-Reihengarage Flst. 439/11, Nuberstraße 37 in Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat versagte das Einvernehmen zur Errichtung einer Dreier-Garagenanlage auf dem Grundstück des Flurstücks 439/11, Nuberstraße 37 in Bad Überkingen. BM Heim informierte, dass der Abstand zur Straße ca. einen Meter überschreitet. Da es sich um eine Nebenanlage in nicht überbaubaren Grundstücken handelt, kann die Zulassung dennoch erfolgen. GR Geis wandte ein, dass er für die Überschreitung keinen Grund sieht und sagte, dass auf der Straße wenig Platz besteht zu parken. GR Ströhle ergänzte, dass ab einer Straßenbreite von 5,5 m gegenüber nicht mehr geparkt werden darf. GRätin Marchtaler erkundigte sich, welche Begründung für die Überschreitung abgegeben wurde. BM Heim antwortete, dass keine Begründung vorliegt.

Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Flst. 435/3, Nuberstraße 11 in Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat lehnte den Antrag zur Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses in der Nuberstraße 11, Flst. 435/3 in Bad Überkingen ab. Das Gebäude muss sich in die Umgebung einfügen. GRätin Marchtaler äußerte, dass das Vorhaben sich nicht nach § 43 BauGB einfügt. Ihrer Ansicht nach wird es sich aufgrund der Kubatur, Grundflächenzahl, Frontlänge, der Bebauungsdichte und der Höhe nicht einfügen, sodass es nicht genehmigungsfähig ist. GR Geis stimmte zu, dass ein Gebäude in der Dimension für das Wohngebiet Nuberstraße/Merzenbühl absolut unpassend ist und sich keineswegs in die Einzel- und Doppelhausbebauung mit relativ großen Gärten und Grundstücken einfügt. Auch Gemeinderat Clauß sprach sich dafür aus, das Einvernehmen zu versagen.

Erweiterung des bestehenden Balkons, Frauenbergstraße 9 in Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Balkons an dem Wohnhaus der Frauenbergstraße 9 in Bad Überkingen.

Umbau eines ehemaligen Schafstalls in ein Wohnhaus mit Abriss einer bestehenden Hütte, Flst. 2074, Berghaus St. Michael 5 in Oberböhringen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Umbau des ehemaligen Schafstalls in ein Wohnhaus sowie den Abriss einer bestehenden Hütte für das Flurstück 2074, Berghaus St. Michael 5 in Oberböhringen. BM Heim sagte, dass nach § 35 BauGB die Nutzungsänderung genehmigungsfähig sei.

Neubau von 20 PKW-Stellplätzen, Robert-Bosch-Straße 13 in Hausen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat lehnte das Einvernehmen zum Neubau von 20 PKW-Stellplätzen in der Robert-Bosch-Straße in Hausen ab. Allerdings wird das Bauvorhaben in die Änderungen des Bebauungsplans eingefügt. BM Heim sagte, dass der Bebauungsplan dieses Grundstücks sich in einem Änderungsverfahren befindet, sodass der Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit angepasst werden soll, damit erneut über den Antrag entschieden werden kann. Er wies auf den Abstand zur B 466, die Grünflächen, die Erhaltung der Grundflächenzahl, die Pflanzbindung sowie keine Ausgleichsflächen hin und meinte, dass hier sämtliche Befreiungen nötig sind. Er meinte, dass auch das Landratsamt beim Abstand der Bundesstraße nicht von den Vorgaben abweicht. GR Häcker empfand es als vernünftige Lösung, das Änderungsverfahren des Bebauungsplans komplett zu entscheiden.

Erweiterung des bestehenden Carports, Flst. 502/47, Brunnenwiesen 17 in Hausen

Der Gemeinderat versagte das Einvernehmen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche für die Erweiterung eines bestehenden Carports, Flst. 502/47, Brunnenwiesen 17 in Hausen. GRätin Marchtaler meinte, dass das Vorhaben zu einem verengten Straßenverkehr führen würde. GR Häcker merkte an, dass ihm der Fall bekannt sei und der Gemeinderat hier Anträge bereits mehrfach abgelehnt hat.

Neufassung der Kurparksatzung und Erhebung von Benutzungsentgelten für den Kurpark

Der Gemeinderat beschloss, den Entwürfen zur Kurparksatzung und der Entgeltordnung für die Benutzung des Kurparks zuzustimmen. Es wurden Ergänzungen beschlossen, sodass der Stundensatz für Arbeiten des Bauhofs auf 50 € angehoben wurde, die Gebühr für Feuerwerke 50 € beträgt und für mehrtägige Veranstaltungen nach 24 Stunden ein neuer Tag zur Abrechnung beginnt. Die ausgeschriebenen Leistungen durch den Bauhof je angefangene Stunden wurden auf Gemeindebedienstete abgeändert. BM Heim informierte, dass die Satzung von 2007 war und überarbeitet werden musste, weil zum damaligen Zeitpunkt der Kurpark noch gar nicht Eigentum der Gemeinde war. Die Öffnungszeiten des Kurparks wurden nun festgelegt, sodass der Winterdienst für die Gemeinde in der Uhrzeit von 7 bis 22 Uhr verpflichtend ist. Es wurde festgelegt, dass die Hausmüllentsorgung, das Füttern von Fischen oder Vögeln, das Grillen auf Grünflächen untersagt sind. Halter von Tieren müssen dafür sorgen, dass ihr Tier im Kurpark keine Notdurft verrichtet. Ebenso wurde festgeschrieben, dass Besucher für selbst verursachte Schäden im Kurpark haften. Jegliche politische Veranstaltungen, als auch private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Klassenfeste sind untersagt. Es ist den Anweisungen des Personals der Touristik Bad Überkingens sowie den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Folge zu leisten. Das Abbrennen von Feuerwerken ist nur auf gesonderten Flächen erlaubt, mit Hinweis, dass bei anfallenden Entsorgungsarbeiten durch Gemeindebedienstete Gebühren anfallen. Für die Benutzung des Kurparks wurde ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltordnung erhoben. Eine Vermietung findet ausschließlich an Vereine und Gewerbetreibende, die ihren Sitz in der Gemeinde Bad Überkingen haben. GR Walz erkundigte sich, ob das Verbot für private Veranstaltungen auch Kindergeburtstage im Spielplatz betrifft. BM Heim meinte, dass die Satzung hier großzügig ausgelegt werden sollte und Feiern mit Kindern erlaubt sind. Er ergänzte, dass es bisher keine Abrechnungsmodalitäten für die entstandenen Energiekosten bei Veranstaltungen gab. Die Sitzung der Haushaltsstrukturkommission ergab, dass der Kostenfaktor für den Kurpark enorm ist und daher derjenige, der von der Nutzung des Kurparks profitiert, auch die entstandenen Kosten tragen darf. GR Geis benannte den Sachverhalt als gute Sache und sprach an, dass die Kosten für die Arbeitsleistung von 45 € auf 50 € hochgesetzt werden und die Gebühr für das Abfeuern von Feuerwerken wegen der Inflation auf 50 € erhöht werden sollte. GRätin Marchtaler erkundigte sich, wie mit Gemeindeveranstaltungen umgegangen wird. BM Heim sagte, dass dies differenziert werden müsste. Er ergänzte, dass der Gastronom des ThermalBads Events veranstalten darf, weil er den Außenbereich an der Muschel auch angemietet hat. GR Baumeister fragte, wie die Abrechnungen bei Veranstaltungen, die über 24 Stunden dauern, erfolgt und nannte als Beispiel die italienische Nacht. BM Heim sagte, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen nach einem Tag weitere 24 Stunden beginnen und dementsprechend abgerechnet werden.

Spendenliste 2024

- Beratung und Beschluss über die Annahme der Spenden

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden laut Anlage. BM Heim sagte, dass die Gemeinde selten solch einen Spendenbericht gesehen hat. Insgesamt wurden Spenden über knapp 49.000 € erzielt. Er nannte Geislingen als Vergleich, die 2024 gerade wenige tausend Euro Spendengelder erhalten haben. Der größte Teil ging für Bad Überkingen an den Bewegungspark im Oberen Kurpark, aber auch die Weihnachtsbeleuchtung ist den Bürgern weiterhin wichtig. Er meinte, dass ohne die Spenden vieles nicht möglich sei. Er bedankte sich für alle Geld- und Sachspenden sowie bei allen engagierten Mitwirkenden für die Spendeneinnahmen. GR Geis erkundigte sich, ob die Spender ein Dankschreiben erhielten. BM Heim antwortete, dass es immer eine Spendenbescheinigung gibt und er für die großen Geldspenden seinen persönlichen Dank erbracht hat.

Beteiligungsbericht 2024

Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis. Kämmerin Rau informierte, dass die neue Windparkanlage Geislingens eine Beteiligung über 1,95 € erzielt hat. Das sei die einzige Veränderung zum Vorjahr, jedoch ist man rechtlich zur Erstellung des Berichts verpflichtet.

9. Finanzzwischenbericht ThermalBad zum 31.12.2024

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom 9. Finanzzwischenbericht zum 31.12.2024. Kämmerin Rau sagte, dass der Abmangel im Vergleich zum Vormonat relativ gleichförmig verlief. Das Fazit ergab einen Abmangel von ca. 472.000 €, im Vorjahr lag dieser Wert bei 362.000 €.

Sie informierte, dass sie zukünftig gerne die Monate quartalsweise zusammenfassend präsentieren würde. Die regelmäßigen Finanzzwischenberichte können dennoch an das Gremium versendet werden, weil diese monatlich von ihr zu erstellen sind.

Verschiedenes

Brunnenhäusle Bad Überkingen

GR Clauß erkundigte sich über den aktuellen Stand des Brunnenhäusles, weil dieses bereits seit Mitte Dezember geschlossen ist. Er verweist auf das Wasserrecht, welches hier vermutlich eingehalten werden muss. BM Heim antwortete, dass seines Wissens nach die Pumpe defekt ist. Der Eigentümer hat vor Weihnachten keine Techniker mehr herbekommen. Dieser wurde aber inzwischen erneut zur Stellungnahme des Sachstands aufgefordert.

Wohnung Kindergarten Bad Überkingen

GR Ströhle sprach den Bedarf an bezüglich der Eigennutzung der oberen Wohnung durch den Kindergarten selbst. BM Heim sagte, dass in der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission besprochen wurde, dass man die Wohnung erneut vermietet, damit Einnahmen generiert werden. GR Ströhle stellte den Antrag, dass die Wohnung dem Kindergarten zugeschrieben wird. GR Häcker verwies auf die Haushaltskonsolidierung und meinte, dass man dieser Beratung folgen sollte. GR Ströhle meinte, dass es keinen Sozialraum gibt und auch die Elterngespräche im selben Raum geführt werden. Seiner Ansicht nach ist Bedarf da. GR Thurner meinte, dass das Geld der Mieteinnahmen dringend benötigt wird und man die Kinder auf die anderen Kindergärten umverteilen kann. Er schlug vor, das Anliegen auf die nächste Tagesordnung zu setzen. BM Heim stimmte dem zu und erklärte, dass der Gemeinderat die Entscheidung trifft, die Nebenkosten und Reinigungskosten dann aber auch von der Gemeinde zu tragen sind. Aus Sicht des Personals ist der Bedarf da, jedoch liegt kein rechtlicher Bedarf vor. GR Clauß stimmte zu und betonte, dass die Wohnung seit dem 01.10.2024 in einem gut vermietbaren Zustand leer steht. BM Heim bestätigte, dass Anfragen für die Wohnung vorliegen. Er sagte, dass das Anliegen aus Sicht der Betriebserlaubnis geschildert und auf die nächste Tagesordnung gesetzt wird.

Regenwasser Bahnhofstraße/Kurpark

GR Geis wies darauf hin, dass das Regenwasser kürzlich im Eingangsbereich des Kurparks an der Bahnhofstraße 10 cm hoch stand. Er riet zur Behebung hin, sodass der Ablauf wiederhergestellt wird. BM Heim sagte, dass zwar ein weiterer Einlaufschacht gesetzt wurde, dies aber nicht ausreichend sei. Es ist sinnvoll, mit einem Doppelschacht einen Bergeinlauf zu setzen, damit man es beheben kann. Er sah bereits, dass das Wasser nun durch eine Mauer eines Anwohners herauskommt. GRätin Marchtaler merkte an, dass es sich hierbei sicher um Wanderquellen handelt. GR Clauß wies darauf hin, dass die Schachtkörbe geleert werden müssen, weil das Wasser viel Laub hinab spült. BM Heim nahm das Anliegen zur Kenntnis und wird diesem nochmal nachgehen.

Wegeinstandsetzungsarbeiten Kindergarten Unterböhringen

GR Franke informierte, dass die Wegeinstandsetzungsarbeiten im Kindergarten Unterböhringen laufen. Er berichtete, dass eine Besprechung zwischen der Einrichtung und der Baufirma aktualisierte Angebote mit geringeren Kosten ergaben. Die Durchführung der Maßnahme sei für die 24. KW vorgesehen. Bezüglich der Sonnensegel teilte er mit, dass sich die Kirche darum kümmert.

Kurparkbeleuchtung am KKK

GR Allmendinger machte darauf aufmerksam, dass die Beleuchtung des Kurparks am KKK sehr duster war. Ebenso merkte er an, dass die Dorfmitte leider ausgestorben war im Vergleich zu den Vorjahren. BM Heim meinte, dass die Lichterketten dem natürlichen Wuchs der Bäume nicht Stand hielten und somit über die Jahre rissen.

Euchwiesenbach Unterböhringen

GR Thurner sagte, dass der Euchwiesenbach in Unterböhringen völlig verkarstet ist und bereits einmal ausgebaggert wurde. BM Heim nahm das Anliegen zur Kenntnis und wird es mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Wasserwirtschaftsamts besprechen.

Schautafel Oberböhringen

GR Sander sprach an, dass das Dach der Schautafel in Oberböhringen wieder gerichtet wurde, aber beim Sturm zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige die Betumenschilder weggeweht wurden. BM Heim teilte mit, dass der Bauhof, sobald es die Witterung zulässt, die Schilder wieder anbringen und vollflächig verkleben wird.

Baumbeseitigung

GRätin Marchtaler erkundigte sich, ob die Buche bei der Wald- und Wasserhütte in Bad Überkingen entfernt wurde. BM Heim sagte, dass er dem zuständigen Forstrevierleiter Bescheid gibt, sodass er im Zuge der aktuellen Holzarbeiten den Baum beseitigt.

Lob für Zuschüsse

GR Häcker sprach sein Lob an Bürgermeister Heim sowie die Verwaltung aus für die Zuschüsse des Kindergartens Hausen und die Zuschüsse für die Hochwasserschutzmaßnahmen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Überkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025

Orte

Bad Überkingen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
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