BM Heim gab bekannt, dass ihm mitgeteilt wurde, dass GR Ströhle nicht mehr Mitglied der BWV ist und nun fraktionslos ist. Laut § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wies in diesem Fall der Bürgermeister einen neuen Sitzplatz zu, der nun neben Herrn Herrmann ist. GR Walz erkundigte sich, ob die Mitteilung rein informativ sei und man keine Erläuterung zu dem Rausschmiss erhält. BM Heim bestätigte und sagte, dass dies eine Angelegenheit der Fraktion ist. GRätin Marchtaler erkundigte sich, ob seine Befugnisse als fraktionsloses Gemeinderatsmitglied nun eingeschränkt sind und ob er dadurch keine Anträge mehr stellen darf. BM Heim meinte, dass keine Änderungen für ihn bestehen und er weiterhin Anträge stellen darf, jedoch hierzu Mehrheit aus dem Gremium benötigt.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss sowie einer Gaube im Obergeschoss der Brunnenstraße 4, Bad Überkingen-Hausen. Die Formulierung laut dem Baulinienplan „Dächer mit einer Dachneigung von 30 Grad ohne Dachaufbauten sind zugelassen“ kann unbeantwortet bleiben, da bei dem Nachbargrundstück bereits eine Gaube zugelassen wurde und daher der Gleichheitsgrundsatz gilt.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat erteilte für die Errichtung einer Dreier-Reihengarage auf dem Flst. 439/11, Nuberstraße 37 in Bad Überkingen das Einvernehmen. BM Heim sagte, dass der Bauantrag bereits vorlag und der Bauherr diesen nun nochmal überarbeitet hat. Die Garagen wurden um 0,47 m nach hinten versetzt, sodass keine Befürchtungen mehr vorherrschen, dass die Straße durch den Baubeschluss verengt wird und in diesem Bereich nicht mehr geparkt werden darf. Ebenfalls wurde seitens der Bauherren eine Kooperationsbereitschaft gezeigt, sodass die Überschreitung von 80 cm laut der Verwaltung befreibar ist. GR Zilian befürwortete das Bauvorhaben, weil jedes Auto, das nicht mehr auf der Straße steht, eine gute Sache ist.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Fabian Wagner zum stv. Abteilungskommandanten der Abteilung Unterböhringen und stimmte dieser zu. BM Heim betonte, dass Herr Wagner inzwischen seit seinem 18. Lebensjahr Teil der Unterböhringer Feuerwehr ist und die Zusammenarbeit mit ihm schon immer gut war. Er dankte für seine guten Dienste und befürwortete die Bestellung. Herr Wagner dankte für das Vertrauen.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, die Firma Holzbau Buchsteiner, Schillerstraße 2, 73329 Kuchen, mit den Nachtragsarbeiten am Unterdach des Kindergartens in Hausen zum Angebotspreis von 22.856,75 € zu beauftragen. Der Gemeinderat beschloss, der Vergangenheit nachzugehen, was im Jahr 1999 passiert ist, da die vom Statiker ermittelten Statik-Pläne nicht ausgeführt wurden. BM Heim informierte, dass zu diesem Sachverhalt eine Begehung des Technischen Ausschusses gemeinsam mit dem Architekten stattfand. Hierbei wurde erklärt, dass bei der Errichtung des Dachgeschosses des Kindergartens das regensichere Unterdach aufgrund der Dachneigung nicht Pflicht war. Inzwischen ist Nässe eingedrungen und dadurch Schimmel vorhanden, daher ist die Beauftragung des Daches erforderlich. Er betonte, dass es äußerst ärgerlich ist, da die Untersuchung intensiver hätte stattfinden müssen. Der Technische Ausschuss hatte sich geeinigt, das Geld hierfür in die Hand zu nehmen, der Preis wurde geprüft und als marktgerecht ermittelt. GR Baumeister wies darauf hin, den Architekten zu belangen, da die 7° Dachneigung bereits vor 9 Monaten existierten. Er betonte, dass es der falsche Weg ist zu sagen, dass es gemacht werden muss und man schlussendlich schauen muss, wo das Geld herzubekommen ist. GRätin Marchtaler äußerte, dass es bisher mehrere „üble“ Überraschungen gab und die Arbeiten am Kindergarten nun weiter vorangetrieben werden sollten. Sie erkundigte sich, wer die Mehrkosten an Material und Arbeitszeit trägt, da ein Rückbau notwendig ist, und sagte, dass sie als Vertreterin der Bürger danach schauen muss, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. BM Heim erwiderte, dass die Arbeitszeit von der Zimmerei übernommen wird und keine zusätzlichen Materialkosten angefallen sind. GR Geis sagte, dass die Baufirmen und der Bauleiter noch existent sind und man diese für die nicht eingehaltene Statik belangen kann. Er stellte den Antrag, der Sache nachzugehen, was im Jahr 1999 passiert ist, da die vom Statiker ermittelten Statik-Pläne nicht ausgeführt wurden. BM Heim bejahte und ergänzte, dass dem Nachtrag dennoch zugestimmt werden sollte, da man mit der Sanierung des Kindergartens weiterkommen sollte. Er sagte, dass die Akten, die er untersucht hat, keine Aussage darüber treffen, ob die Ausführung verändert beauftragt wurde, oder die fehlerhafte Ausführung andere Gründe hat.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die Arbeiten beschränkt ausschreiben zu lassen.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss die Straßen- und Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen 2025 laut Vorlage. BM Heim sagte, dass der Haushaltsplan noch nicht genehmigt wurde, die Preise für die Ausschreibungen im Frühjahr jedoch günstiger sind. Folgende Straßensanierungsmaßnahmen sind für dieses Jahr vorgesehen: die Sanierung der Hermesgasse, die Reichenbacher Straße in Unterböhringen, die Oberböhringer Steige, wobei hier seitens des Landkreises 10.000 € der Kosten getragen werden. Außerdem werden die Verkehrsinsel an der Kreuzwiesenstraße entfernt, Schlaglöcher saniert, Risse vergossen und diverse Geländer gestrichen. Bezüglich der Feldwegeunterhaltung ist vorgesehen, dass der Schillertempelweg mit einer Spritzdecke instand gesetzt wird sowie durch Eigenleistungen des Bauhofs weitere Feldwegesanierungen erfolgen. Für die Wasserversorgung wird die Decke des Löschwasserbehälters in Oberböhringen instand gesetzt. Weitere aufgelistete Maßnahmen können nicht umgesetzt werden, da die Beträge als nicht finanzierbar angesehen werden. Aufgrund der Haushaltslage ist die Devise für die kommenden Jahre, dass Altes erhalten werden muss, bevor man Neues erschafft. GRätin Marchtaler erkundigte sich, ob der Weg um den Fränkel in Unterböhringen im Zuge der Maßnahmen mit aufgenommen werden kann. Bauhofleiter Braun äußerte, dass es sich hier um private Überfahrtsrechte handelt und die Gemeinde hierzu beschlossen hat, diese nicht instand zu setzen.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Rasensportanlage des Bolzplatzes Bad Überkingen an die Firma GaLa Hagmann GmbH zum Preis von 18.353,00 €/brutto.
BM Heim sagte, dass der TSV Bad Überkingen die Firma GaLa Hagmann GmbH beauftragte, die Hochwasserschäden zu beheben. Um die Kosten für die Sanierung des Bolzplatzes zu reduzieren, wäre es sinnvoll, in diesem Zusammenhang die gleiche Firma zu beauftragen, so dass der Materialeinkauf, die Baustelleneinrichtung und der Maschineneinsatz aufgeteilt werden können. Er hob hervor, dass die Maßnahme förderfähig ist und dadurch 50 % der entstandenen Kosten erstattet werden. Die Arbeiten zur Beseitigung der Hochwasserschäden von 2024 sollen im Juni abgeschlossen sein.
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
1. Der Gemeinderat nahm die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.
2. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenwiesen – Änderung 2024“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 20.03.2025 wurde gebilligt.
3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
BM Heim erläuterte, dass die Flächen im bestehenden Plan der Brunnenwiesen abgeändert und erweitert wurden. Die Höhe der Gebäude sowie der Abstand zur Bundesstraße wurden angepasst. Der Bebauungsplan wurde mit der Firma abgestimmt und die Behörden wurden zum Entwurf beteiligt. Es gab größtenteils keine Einwände. Das Oberflächengewässer grenzt an das HQ100, somit dürfen keine Stellplätze an Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden. Dies wird in der nächsten Beteiligungsrunde berücksichtigt. Das Liegenschaften-Kataster muss angepasst werden, dies wirkt sich jedoch nicht auf den Bebauungsplan aus. Zur Geologie hat sich das Regierungspräsidium Freiburg geäußert. Er sagte, dass nur wenige Punkte vom Landratsamt eingingen, die in den Bebauungsplan mit eingearbeitet werden müssen. Somit steht nichts entgegen, mit dem Beschluss die Anhörung zu starten, sodass das Vorhaben genehmigt werden kann. GRätin Marchtaler merkte an, weit davon entfernt zu sein, das Baurecht zu vereinfachen. Sie erkundigte sich, ob Geothermie-Bohrungen möglich sind, da es in Bad Überkingen nicht machbar ist aufgrund des Mineralwasservorkommens und in der Hydrologie nichts stand. BM Heim antwortete, dass dies in der Zuständigkeit des Landratsamts liege, da sich auch in Hausen noch Quellenhäuschen befinden. GR Walz erkundigte sich, ob hochwassergerecht gebaut werden muss, da es im Bereich des HQ100 liegt, und sprach die Gemeinde Gosbach an, die ein Häuschen auf Pfahlbauten baute. GR Allmendinger sagte, dass es bereits bebaut ist und die Firma vom Hochwasser nicht getroffen wurde. BM Heim antwortete, dass es hochwassergerecht gebaut werden soll, da es sich um ein HQ Extrem auf dem Grundstück liegt, kein HQ100. Demnach sollten beispielsweise die Technik und Schaltschränke über den prognostizierten Wasserstand des HQ Extrem gesetzt werden.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die in der Vorlage vorgeschlagenen Firmen zu. BM Heim erläuterte, dass immer wieder kleinere Handwerksaufträge zu vergeben sind und die Einholung von mindestens 3 Angeboten für die Firmen Aufwand bedeutet, so dass diese teilweise keine Angebote einreichen, da der Aufwand zu groß ist. Mit dem Beschluss habe man einen Vorteil, da die Stundensätze der Handwerker festgeschrieben sind und diese wiederum die Verlässlichkeit mit der Bindung an die Gemeinde haben. Deshalb hat die Liegenschaftsverwaltung Angebote eingeholt, die günstige Unternehmer ergeben haben. GR Baumeister erkundigte sich, ob beim Abschluss der Kleinaufträge eine Erreichbarkeit in Notfällen an Wochenenden gegeben ist. BM Heim verneinte und ergänzte, dass im Bereich des Sanitärs ein Notfallkontakt vorhanden ist und fügte hinzu, dass auch der Elektriker gut erreichbar ist. GR Geis tat sich schwer, da zum Teil nur ein Angebot vorlag und folglich kein Vergleich möglich ist. BM Heim antwortete, dass bei mehreren Firmen angefragt wurde, allerdings nicht immer ein Angebot abgegeben wurde und verwies auf die nichtöffentliche Vorlage zum Top, aus der die angefragten Firmen entsprechend herauslesbar sind. Bezüglich der Notfälle bei Rohrbrüchen am Wochenende sagte BM Heim, dass in diesem Fall auch auf den Bauhof zurückgegriffen werden kann.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat stimmte der Fortschreibung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der geplanten Flächen zu. BM Heim sagte, dass die Stadt Geislingen seit mehreren Jahren die Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht vorangetrieben hat, jetzt jedoch das Regierungspräsidium Stuttgart bei neuen Vorhaben entsprechend auf eine Fortschreibung besteht. Er erläuterte die Flächen, die zur Aufnahme in den FNP vorgesehen sind: In Eybach soll ein Gebiet am Christophshof mit ca. 16 Hektar für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Das Sondergebiet am Tierheim Türkheim soll um 0,5 Hektar erweitert werden und in Oberböhringen soll ein touristisches Sondergebiet mit rund 4,3 Hektar aufgenommen werden, sodass der Bebauungsplan erstellt werden kann. GR Häcker fand es positiv, dass endlich die Fortschreibung des Flächennutzungsplans angegangen wird, allerdings sagte er, dass es mit Kosten verbunden ist. BM Heim antwortete, dass mit dem Bauherren in Oberböhringen eine Planungskostenvereinbarung geschlossen wurde. Er sagte, dass die beiden Projekte in Oberböhringen zu begrüßen sind und sagte, dass die Zustimmung des gemeinsamen Ausschusses noch aussteht.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung der Benutzungsordnung der gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte vom 20.03.2025. Hauptamtsleiter Herrmann sagte, dass die Benutzungsordnung der gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte nach §15 (1) ergänzt wird und die Unterkunft in der Türkheimer Straße 9 die Belegung mit zwei Personen erlaubt. Diesbezüglich wurden auch die Benutzungsgebühren angepasst. Die Beträge, die in der Satzung hinterlegt sind, erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter, von dem man die Kosten zurückerstattet bekommt. Er ergänzte dazu, dass auch die Wohnung im Kindergarten, Gartenstraße 35 nach § 35 (1) mit aufgenommen wird, sodass diese auch für Wohnungslose oder Flüchtlinge genutzt werden kann. Für die Abrechnung ist eine Änderung der Benutzungsordnung erforderlich.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren vom 20.03.2025. Herr Herrmann erläuterte, dass ein Pachtverhältnis mit dem Autalstüble vorhanden ist und laut Vertrag dem Restaurant zwei Parkbuchten zur Verfügung stehen. Dies muss laut dem Landratsamt auch in der Parkraumbewirtschaftung explizit in der Satzung mit aufgenommen werden, dass sie laut Parkgebührensatzung § 2 Absatz 6 von den Parkgebühren befreit werden. BM Heim sagte, dass die zwei Parkboxen an das Restaurant im Autal verpachtet wurden und diese somit keine öffentlichen Parkplätze darstellen, sodass eine Satzungsänderung erfolgen muss. GR Baumeister erkundigte sich, ob diesbezüglich keine weitere Änderung mehr kommt und verwies auf die Wohnmobile auf dem Thermalbad-Parkplatz. BM Heim bestätigte und sagte, dass die Satzungsänderung zur Nutzung der Wohnmobile auf der kommenden Tagesordnung stehen wird.
- Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Beauftragung der Leistungsphase 8. BM Heim sagte, dass das Büro Arch & Art an Herrn Pozorny übergeben wurde und die Beauftragung dadurch an ihn übergeben wird. Er sagte, dass im Gremium beschlossen wurde, keine Komplettbeauftragungen zu machen, sondern Leistungsphasen zu beschließen. Er sagte, dass entschieden wurde, bei der Schlussabnahme einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Abnahme gemeinsam mit dem Architekten machen wird. GR Walz äußerte, dass die Gemeinde diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat und wünschte, einen Ansprechpartner zu haben.
Bauwagen im Autal
GR Zilian lobte die vielen Besucher der Märzenbecherblüte im Autal. Allerdings wies er darauf hin, dass der ehemalige Jugendtreff in einem fürchterlichen Zustand ist. Er äußerte, dass gesagt wird, dass der Bauhof den Müll beseitigen wird und wünscht, diesem nachzugehen. BM Heim antwortete, dass sein Kenntnisstand darüber ca. 8 Wochen alt ist und gesagt wurde, dass der Bauwagen schimmelt, entkernt und anschließend wieder aufgebaut wird. Er bestätigte, dem Anliegen nachzugehen.
GR Zoller bemängelte, dass die Straßenlaterne am Parkplatz des Kleinspielfelds in Unterböhringen noch nicht funktioniert. Bauhofleiter Braun sagte, dass Herr Rösch vom Albwerk hierüber informiert ist.
GR Zoller sprach an, dass die Firma Ströhle die Stromkabel in Unterböhringen verlegt und er mitbekommen hat, dass die Firma Leonhard Weiss ebenfalls am Stromhaus die Straße aufbaggern muss, da sie ein Glasfaserkabel verlegen. Bauhofleiter Braun bestätigte, dass Glasfaserkabel verlegt werden und er ein Telefonat mit der Firma gehabt hatte, sodass die Arbeiten miteinander verbunden werden. BM Heim sagte, dass die Information zu der Baustelle durch Leonhard Weiss erst letzte Woche einging.
GR Franke sprach den Parkplatz an der Autalhalle an und fragte, ob für Vereine eine Ausnahme getroffen werden kann, wenn im Winter das Training in der Halle stattfinden muss. BM Heim meinte, dass das Autal nur an wenigen Wochentagen geöffnet hat und die Trainer die Parkplätze nutzen können, die dem Autal zugeschrieben sind. Diese sind aus der Satzung ausgeschlossen und demnach nicht gebührenpflichtig. Jedoch können keine Parkerlaubnisscheine oder Ausnahmen eingerichtet werden.
GR Franke sprach die parkenden Fahrzeuge in der Reichenbacher Straße in Unterböhringen an und sagte, dass sich der Zustand inzwischen verbessert hat. Allerdings wird der neu errichtete Parkplatz nur bedingt genutzt, sodass in dem unübersichtlichen Bereich der Firma Euchner weiterhin Fahrzeuge stehen. Er bat darum, diesen Bereich in die Verkehrsschau mit aufzunehmen. BM Heim sagte, dass es auf der Tagesordnung der Verkehrsschau, die im Frühjahr stattfinden wird, draufsteht. Die Firma Euchner hat nach Rücksprache einen Parkplatz für die Mitarbeiter ausgewiesen. GR Thurner machte darauf aufmerksam, dass weiterhin Anhänger auf dem neuen Parkplatz stehen. BM Heim sagte diesbezüglich noch die Anordnung des Landratsamts zu warten, um den Parkplatz ausschließlich für PKW auszuweisen.
GR Thurner beantragte im Namen der Fraktion, die Sitzungsniederschriften wieder innerhalb von vier Wochen zu erhalten. Er betonte, dass der letzte Stand für sie öffentlich einsehbar aus dem Jahr 2019 ist.
Der Gemeinderat beschloss mit 2 Gegenstimmen, dass der Antrag der BWV für eine Neuwahl der Ausschussbesetzung auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 10.04.2025 gesetzt wird.
GR Thurner beantragte im Namen der BWV, eine Neuwahl der Ausschussbesetzung auf die nächste Tagesordnung am 10.04.2025 zu setzen. GR Ströhle wandte ein, dass der Rausschmiss aus der Wählervereinigung nicht zulässig ist und meinte, dass die Listen der Ausschüsse auf 5 Jahre festgelegt sind. BM Heim antwortete, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und kommunalrechtlich zu klären, ob die Ausschüsse neu besetzt werden dürfen.
GR Sander sprach an, dass die B 466 zwischen Geislingen und Hausen erheblich vermüllt ist. Ebenfalls liegen zwischen Hausen und Unterböhringen mehrere Kartons. BM Heim antwortete, dass hierfür der Landkreis und die Straßenmeisterei zuständig sind und bat darum, größere Müllsichtungen bei dem Bauhofleiter zu melden.
GR Geis bat darum, die Hackschnitzel im Kurpark zu beseitigen, sodass die Grasnarbe nachwachsen kann. BM Heim bestätigte, diesem nachzukommen.
GR Geis erkundigte sich, ob inzwischen schon Strafzettel für nicht gelöste Parktickets verhängt wurden. BM Heim sagte, dass durchaus kontrolliert wurde, aber man bisher nur darauf aufmerksam gemacht wurde, dass bei einem nicht gelösten Parkticket zukünftig Bußgelder erteilt werden. GRätin Marchtaler wollte wissen, ob der Parkscheinautomat, der im Autal kürzlich nicht mehr funktioniert hat, die Münzkapazität erreicht hatte. BM Heim verneinte und sagte, dass der Münzprüfer defekt war und auf Garantie ausgetauscht wurde.
GR Clauß äußerte, dass es erfreulich ist, dass so viele Menschen zur Märzenbecherblüte kommen. Er sprach jedoch an, dass die Parkplätze zu knapp sind und man mit Hilfe von Markierungsspray mehr Parkplätze und ein geordnetes Parken generieren könnte. BM Heim bestätigte, die Parkplätze durch zwei Markierungsstriche auszuweisen.
GR Clauß erkundigte sich, ob die Skateranlage als Attraktion für Kinder und Jugendliche aufgestellt werden kann, nachdem der Weg um den Sportplatz nun gerichtet ist. BM Heim antwortete, dass die Anlage aufgestellt wird und wies darauf hin, dass der Asphalt extra für die Anlage aufgebracht wurde.
GRätin Marchtaler sprach Lob für den Revierleiter des Forst BW aus für den wieder hergerichteten Wald- und Wasserweg, der für Wanderer nutzbar ist. Sie betonte, dass Einsicht vorhanden war, dass die Forstarbeiten aufgrund der Attraktion der Märzenbecherblüte zur falschen Zeit geschehen ist.
GR Baumeister äußerte, dass vereinbart wurde, dass um den Teich des Bewegungsparks am Oberen Kurpark kein Zaun errichtet wird und nun doch einer angebracht wurde. BM Heim meinte, dass das Geld durch die Spielplatzinitiative eingeworben wurde. GRätin Marchtaler erkundigte sich, von wem das Erfordernis der Einzäunung kam. BM Heim antwortete, dass der TÜV dies bei der Abnahme des Spielplatzes vorgeschrieben hat. Die eigentliche Planung, die Wasserhöhe so niedrig zu halten, dass die Kinder durchwaten können, funktioniert aus dem Grund nicht, da nicht genügend Wasser für die Kaskaden zur Verfügung wäre. Aus diesem Grund ist eine Umzäunung notwendig.