TOP2 Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters – Festlegung des Wahltags zur Wahl des/der Oberbürgermeister/- in sowie der weiteren damit in Verbindung stehenden Verfahrensschritte und Fristen – Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des/der Oberbürgermeister/-in
Einstimmig hat der Gemeinderat den Wahltag zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters auf den 13. Juli 2025 festgesetzt. Eine etwaige Stichwahl findet am 27. Juli 2025 statt. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen ist der 16. Juni 2025. Vom 26. Juni 2025 an führt die Stadt Bewerbervorstellungen in der Kernstadt und in den Stadtteilen Heidelsheim und Untergrombach durch. Zur Durchführung der Wahl wird ein Gemeindewahlausschuss gebildet. Falls die Amtsinhaberin, Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick, sich zur Wiederwahl stellt, wird der Gemeindewahlausschuss wie folgt besetzt: Vorsitzender wird der Justiziar der Stadt, Dr. Martin-Peter Oertel. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird der Kämmerer der Stadt, Steffen Golka, bestellt.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Sachstandsbericht zur Kinderarmut und zum Projekt lebensGROSS zur Kenntnis genommen. Nach aktuellen Statistiken ist etwa jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Im Dezember 2024 waren in Bruchsal 767 Kinder und Jugendliche im SGB II Bezug, das sind etwa zehn Prozent der Minderjährigen, die in Bruchsal ihren Wohnsitz haben. Um Kinderarmut präventiv zu bekämpfen, sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich. Bruchsal bekämpft Kinderarmut aktuell durch: Ausbau der Kindertagesbetreuung und der kommunalen Schulkindbetreuung, Förderprogramme für benachteiligte Familien wie den Bruchsaler Kinder- und Jugendpass, Angebote von Schulsozialarbeit an alle Schulen und verbesserte soziale Infrastruktur durch das Projekt „lebensGROSS“.
Jetzt wird er Realität, der Bolzplatz in Obergrombach. Mit ihrer einstimmigen Verabschiedung des Bebauungsplanes „Tanzberg – Änderung I“ hat der Gemeinderat die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass in Obergrombach ein „Fußball-Kleinspielfeldes“ auf dem Gelände der Burgschule im östlichen Teil der bestehenden Grünfläche entstehen kann. Die einmaligen Investitionskosten für die Errichtung der Anlage belaufen sich auf etwa 75.000 Euro. Die Kosten für den Unterhalt des geplanten Fußball-Kleinspielfeldes liegen bei etwa 5.000 Euro jährlich.
Einstimmig hat der Gemeinderat der vorgestellten Entwurfsplanung zum Bau der Erweiterung der Joß-Fritz-Schule zugestimmt. Angesichts der bestehenden Raumnot und Dringlichkeit der Maßnahme, soll auf Grundlage der nun vorliegenden Entwurfsplanung zeitnah der Bauantrag eingereicht und die Ausführungsplanung vorangetrieben werden.
Einstimmig hat der Gemeinderat den vom Land bewilligten Förderrahmen von 40.000 Euro mit 24.000 Euro Finanzhilfen vom Land für die Sanierungsmaßnahme „Heidelsheim Ortskern Nord -NIS 2024“ zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung dieser Mittel für das Jugendförderprojekt „Integration durch Sprache“ für den Zeitraum von 2025 bis 2027 zu. Mit Hilfe des Förderprojekts soll ein wöchentliches Angebot für Kinder und Jugendliche mit Jugendhilfe- und
Sprachförderbedarf geschaffen werden.
Mit einem einstimmigen Votum haben die Stadträte/-innen beschlossen den Förderrahmen von gut 83.000 Euro für die NIS 2020 Südstadt-Maßnahme wie folgt zu verwenden: Stärkung der Medienkompetenz (gut 32.500 Euro), gegen Gewalt und Vandalismus (knapp 21.000 Euro) und Sprachförderung (30.000 Euro).
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) beschlossen. Zentraler Aspekt der Neufassung der Bekanntmachungssatzung ist, dass künftig im Normalbetrieb die Veröffentlichung im Internet als vorrangige rechtsgültige Bekanntmachungsform und Informationsmöglichkeit für die Einwohnerschaft vorgesehen ist. Ergänzend dazu wird weiterhin im Amtsblatt veröffentlicht. Die Pressestelle der Stadt Bruchsal wird die Bereitstellung künftiger Satzungen unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite www.bruchsal.de mit elektronischem Siegel voraussichtlich vom 1. März 2025 an gewährleisten können.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Vergabe von Nachtragsleistungen für die Nord-Süd-Radverkehrsachse in der Friedrichstraße und Schönbornstraße in einer Höhe von etwa 46.300 Euro beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat einstimmig der außerplanmäßigen Auszahlung von insgesamt 45.000 Euro und der Vereinbarung über eine Schlusszahlung von 45.000 Euro zugestimmt.
– Vergabe Signaltechnik Lichtsignalanlagen
Einstimmig, bei einer Enthaltung, hat der Gemeinderat die Vergabe der Bauarbeiten zur Signaltechnik für drei Lichtsignalanlagen im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfelds beschlossen. Die Kosten belaufen sich auf gut 167.000 Euro.
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erhöhung der Abrechnungssumme für die Planungsleistungen des mit der Planung des Quartiersplatzes Bahnstadt beauftragten Ingenieurbüros um knapp 74.000 Euro auf gut 294.000 Euro zugestimmt.
Unter den Tagesordnungspunkten 13 bis 22 standen in der vergangenen Gemeinderatssitzung der Verzicht auf die Ausübung von Vorverkaufsrechten beziehungswiese die Ausübung von Vorverkaufsrechten. Bei allen zehn Grundstücken fiel das Votum der Stadträte/-innen einstimmig aus.
Die Flächen im Einzelnen:
TOP13 Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 107, Gustav-Laforsch-Straße 38 in Büchenau.
TOP14 Ausübung des Vorkaufsrechts Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 5723, Sandäcker in Helmsheim.
TOP15 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Grundstück Flst.-Nr. 2724/2, Wittumstraße 2 in Untergrombach.
TOP16 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts 51,958/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück Flst.-Nr. 25783, Marianne-Kirchgessner-Straße 2, 4 in Bruchsal.
TOP17 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Grundstück Flst.-Nr. 19436 Neuthardweg 1 in Bruchsal.
TOP18 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Flst.-Nr. 19436 Neuthardweg 1 in Bruchsal
TOP19 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Grundstück Flst.-Nr. 71/6 Balthasar-Neumann-Straße 40 in Bruchsal.
TOP20 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts 133/10.000 Miteigentumsanteil am Grundstück Flst.-Nr. 25907, Elie-Wiesel-Weg 1, 3, 5, Nelly-Sachs-Straße 10, 12, Heinrich-Böll-Straße 2, 4, 6, 8 in Bruchsal.
TOP21 Verzicht auf die Ausübung der Vorkaufsrechte 68/1.000 und 1/68 Miteigentumsanteile an den Grundstücken Flst.-Nr. 25913, Nelly-Sachs-Straße und Flst.-Nr. 25913/5, Marie-Curie-Weg in Bruchsal.
TOP22 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Grundstück Flst.-Nr. 25408, Neuwiesen rechts der Saalbach bei der Kesselschleuse in Bruchsal.