Zusammenfassung der Beschlüsse:
Vorstellung der weiteren Maßnahmen im Zuge der Eigenkontrollverordnung
-Kanalisierungen-
Der Gemeinderat nimmt die Präsentation des Planungsbüros FC-Gruppe Karlsruhe zur Kenntnis.
Neubau Kindergarten – Vergabe Fliesenarbeiten, Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Fliesenarbeiten an die Firma Malatek GmbH, Billigheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 74.566,59 € zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bodenbelagsarbeiten an die Firma Gögele GmbH, Obrigheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 91.319,70 € zu vergeben.
Neubau Feuerwehrhaus – Vergabe Dacharbeiten/Abdichtung, Blechner und Unterkonstruktion der PV-Anlage, Vergabe Gerüstbauarbeiten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vergabe Dacharbeiten/Abdichtung, Blechner und Unterkonstruktion der PV-Anlage an die Firma W. Müller GmbH & Co. KG Bedachungen, Weinstadt, mit einem Angebotspreis in Höhe von 287.299,07 € zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gerüstbauarbeiten an die Firma GEFA Gerüstbau GmbH, Neckarsulm, mit einem Angebotspreis in Höhe von 24.060,39 € zu vergeben.
Abschluss der überörtlichen Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Jahre 2020 bis 2022
Der Gemeinderat nimmt den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Jahre 2020 bis 2022 gemäß Verwaltungsvorschrift GemO Nr. 1 zu § 114 zur Kenntnis.
Haushalt 2026
Der Gemeinderat beschließt einstimmig
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Fassung
2. Die mittelfristige Finanzplanung 2025-2029 in der vorliegenden Fassung
3. Den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Wasserversorgung mit mittelfristiger Finanzplanung 2025-2029
Befreiung vom Leitungsrecht Ziffer 1.6.1. des Bebauungsplans „Am Großen Wald“ auf dem Flst. 2129/68
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiungen unter folgenden Voraussetzungen einstimmig zu:
Der Eigentümer von Flst. 2129/68 lässt eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Gaiberg eintragen, diese soll folgende Regelung enthalten:
Der jeweilige Eigentümer des Flst. 2129/68, übernimmt alle Herstellungskosten, die bei einem Leitungsschaden an der Stützmauer entstehen. Die Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen werden.
Nach Eintragung der Dienstbarkeit wird die Verwaltung ermächtigt, die Befreiung zu erteilen.
Kündigung Ruftaxi Gaiberg
Der Gemeinderat nimmt die Kündigung zur Kenntnis. Der Vertrag endet zum 30.04.2026. Ab dem 01.05.2026 wird die Ruftaxi-Linie 7490 eingestellt.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nimmt die Spenden laut Spendenliste einstimmig an.
Weitere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die genehmigten Protokolle der Sitzungen des Gemeinderates finden Sie unter www.gaiberg.de