TAGESORDNUNGSPUNKT: 1 Ö
Bekanntgabe der am 23.07.2024 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 23.07.2024
TAGESORDNUNGSPUNKT: 2 Ö
Bestellung von Urkundspersonen
Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:
Gemeinderat Udo Back und Gemeinderat Arthur Edinger.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Gemeinderat Udo Back und Gemeinderat Arthur Edinger werden zu Urkundspersonen bestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 3 Ö
Anfragen aus der Bevölkerung
TAGESORDNUNGSPUNKT: 4 Ö
Neubau Flüchtlingsunterkunft An der Autobahn 56a, Fundamentarbeiten
Hier: Vergabe von Ingenieursleistungen
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2024 und 25.06.2024 wird verwiesen.
Der Auftrag für die Lieferung der Wohnmodule in Fertigbauweise im Zuge der Unterkunft für soziale Zwecke „An der Autobahn 56a“ wurde an die Firma KIP Fertigbau Bauträger GmbH aus Dülmen vergeben. Das damit notwendige Fundament wurde durch den Statiker Herrn Baum bemessen. Auf Grundlage der Statik und der Erschließung des Grundstückes wurde das Ingenieurbüro mohn ingenieure mbH aus Karlsruhe beauftragt, die Kosten zu ermitteln. Die Herstellungskosten für Erschließung, Versorgungsdienst und Fundament für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft belaufen sich überschlägig, nach neusten Daten der Herstellerfirma, auf 160.000,00 € netto.
Der Verwaltung liegt vom Ingenieurbüro mohn ingenieure mbH, aus Karlsruhe, ein Honorarangebot für die erforderlichen Ingenieurleistungen für die Erschließung und Herstellung des Fundamentes für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft vor. Die Vergütung erfolgt gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 6 % Nebenkosten und 3,2 % der Nettobaukosten für die örtliche Bauüberwachung. Bei aktueller Kostenschätzung belaufen sich die Bruttohonorarkosten auf 23.490,90 €. Die Maßnahme ist für den Bau der Flüchtlingsunterkunft „An der Autobahn 56a“ notwendig und wurde in der oben genannten Sitzung bereits angekündigt.
ANLAGE
1 Plan Nr.1 Gründung
BESCHLUSSVORSCHLAG
Ungeachtet dessen, dass eine Haushaltssperre besteht, werden die Ingenieurleistungen für die Erschließung und Herstellung des Fundamentes für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft an das Ingenieurbüro mohn ingenieure mbH, aus Karlsruhe, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 6 % Nebenkosten und 3,2 % der Nettobaukosten für die örtliche Bauüberwachung, vergeben.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 5 Ö
Belegungsmanagement von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften
Da die Unterkünfte der Gemeinde sowohl für die Obdachlosen- als auch für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stehen, liegt oftmals eine Mischbelegung vor. Die nachfolgende Übersicht stellt daher eine Gesamtübersicht der Obdachlosen und Geflüchteten in Anschlussunterbringung dar.
Kapazität und Belegung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte am 20.06.2024.
Unterkunft | Wohnungen | Kapazität* | Belegung | Belegungsquote* | Ø-Fläche p. P. |
3 | 12 | 10 | 83 % | 15,43 | |
1 | 11 | 10 | 91 % | 15,30 | |
1 | 6 | 5 | 83 % | 20,83 | |
1 | 8 | 8 | 100 % | 15,63 | |
6 | 13 | 8 | 62 % | 31,16 | |
3 | 16 | 10 | 63 % | 18,48 | |
1 | 7 | 7 | 100 % | 12,86 | |
2 | 10 | 10 | 100 % | 12,05 | |
3 | 11 | 10 | 91 % | 10,90 | |
1 | 12 | 8 | 67 % | 19,19 | |
4 | 28 | 24 | 86 % | 14,85 | |
2 | 13 | 9 | 69 % | 15,67 | |
1 | 6 | 5 | 83 % | 34,00 | |
2 | 12 | 9 | 75 % | 16,54 | |
20 | 40 | 20 | 50 % | 23,33 | |
2 | 12 | 9 | 75 % | 14,27 | |
1 | 6 | 2 | 33 % | 65,00 | |
1 | 4 | 4 | 100 % | 15,00 | |
3 | 12 | 10 | 83 % | 15,78 | |
2 | 13 | 12 | 92 % | 12,92 | |
2 | 12 | 7 | 58 % | 11,27 | |
1 | 9 | 8 | 89 % | 14,70 | |
1 | 10 | 8 | 80 % | 25,00 | |
2 | 17 | 13 | 76 % | 17,21 | |
1 | 6 | 6 | 100 % | 12,33 | |
2 | 11 | 10 | 91 % | 17,50 | |
13 | 47 | 24 | 51 % | 16,13 | |
2 | 8 | 6 | 75 % | 28,33 | |
1 | 8 | 7 | 88 % | 18,57 | |
1 | 8 | 7 | 88 % | 25,14 | |
insg. | 86 | 388 | 286 | 74 % | 17,35 |
*Kapazität und Belegungsquote rein rechnerisch, keine tatsächlich mögliche Belegung
Rein rechnerisch gibt es laut der Übersicht aus der Differenz von 388 Kapazitätsplätzen und der tatsächlichen Belegung mit 286 Personen 102 freie Plätze. Bei der Interpretation der Belegungsquoten der Unterkünfte ist zu beachten, dass diese vielfach mit Familien belegt sind und die Ausnutzung der rechnerisch freien Plätze mit weiteren Personen tatsächlich nicht möglich ist. Dies betrifft eine Anzahl von 33 Plätzen.
Des Weiteren können aktuell sechs Wohnungen, eine in der Leostraße und fünf in der Roter Straße aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen nicht genutzt werden. Dies betrifft 22 Plätze.
Zusätzlich fallen 4 weitere Plätze weg, weil bestimmte Personen aus verschiedensten Gründen (z. B. Krankheitsgründe usw.) alleine leben müssen.
Übersicht der tatsächlichen Kapazität:
Rein rechnerische Kapazität lt. Übersicht | 102 Plätze |
Abzug aufgrund von Familienbelegungen der Unterkünfte | 33 Plätze |
Abzug aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen | 22 Plätze |
Abzug aufgrund zwingend erforderlicher Einzelzimmerbelegungen | 4 Plätze |
Tatsächliche Kapazität | 43 Plätze |
Somit ergibt sich eine Anzahl von 43 Plätzen an tatsächlich freier Kapazität. Demgegenüber steht mit aktuellem Schreiben des Landkreises vom 03.07.2024 noch eine Aufnahmeverpflichtung von 75 Personen. Es fehlen also 32 Plätze. Der Zustrom aus der Ukraine hat sich von 2500 Personen auf 2000 Personen verringert. Daher hat sich die Anzahl der bisherigen Aufnahmeverpflichtung geringfügig reduziert. Jedoch kann der Planungstabelle auch entnommen werden, dass die Aufnahmerückstände aus 2023 von 33 Personen, durch die bisherigen Zuweisungen in 2024 von 21 Personen immer noch nicht ausgeglichen werden konnten. Der Landkreis fordert die Städte und Gemeinden mit einem Aufnahmedefizit auf weitere Aufnahmekapazitäten zu schaffen.
Daher ist es erforderlich zusätzlich zum Neubau der Containeranlage mit 24 Plätzen weiteren Wohnraum anzumieten. Das Haus Mathilde wird demnächst schließen, die Verwaltung ist hier bereits mit der Eigentümerin im Austausch, ob eventuell ein Mietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen werden kann. Sollte ein Mietvertrag mit dem Haus Mathilde zustande kommen, können zukünftig auslaufende Mietverträge beendet werden. Es ist noch zu klären, welche Kosten für die Herrichtung anfallen würden.
Zusammen mit dem Bauamt achten wir bei der Belegung aller Unterkünften auf eine größtmögliche Kapazitätsauslastung.
Für Unterkünfte mit Wohnungscharakter, die wir anmieten, können wir gemäß unserer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften 12,94 € auf den Quadratmeter als Benutzungsgebühren gegenüber den Bewohnern festsetzen. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften bedarf dringender Überarbeitung mit einhergehender Erhöhung der Benutzungsgebühren auf den Quadratmeter. Diese Überarbeitung kann erst erfolgen, wenn die neue Integrationsbeauftragte Ihren Dienst bei der Gemeinde aufgenommen hat.
Aufgrund der hohen Aufnahmeverpflichtung empfiehlt die Verwaltung dringend, weiteren Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Aufgrund der Haushaltssperre liegt die Zuständigkeit für die Vermietung wertmäßig beim Gemeinderat. Vorgeschlagen wird die Fortsetzung von zwei bestehenden, jedoch befristeten Mietverträgen um einen weiteren befristeten Zeitraum. Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland sowie neu ankommende erhalten ein Aufenthaltsrecht bis März 2026, sodass mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist.
Mietmöglichkeit Objekt 1:
xxxxxx
Mietmöglichkeit Objekt 2:
xxxxxxxx
BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Ein weiterer Mietvertrag über das Mietobjekt 1 in der xxxx wird zu den oben genannten Bedingungen trotz Haushaltssperre abgeschlossen.
2. Ein weiterer Mietvertrag für das Mietobjekt 2 in der xxxxx wird zu den oben genannten Bedingungen trotz Haushaltssperre abgeschlossen.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 6 Ö
Änderung der Förderung des Integrationsmanagement-Pakt für Integration
Auf die Gemeinderatsvorlage zur öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 wird verwiesen. Der Gemeinderat hatte bereits über die Fortführung des Integrationsmanagements in eigener Regie entschieden. Zwischenzeitlich wurde die zukünftig zu erwartende Förderungshöhe seitens des Landkreises bekannt. Sie enthält eine deutliche Reduzierung.
Die Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement wurde neu gefasst, ab dem 01.01.2025 können nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller für die Fördermittel des Integrationsmanagements sein. Künftig ist somit der Rhein-Neckar-Kreis Empfänger der Fördermittel und gibt diese anteilsmäßig an die Kommunen ab, die das Integrationsmanagement weiterhin in eigener Regie durchführen werden.
Der Verteilungsschlüssel innerhalb des Kreises orientiert sich an den Quoten der den Kommunen in die Anschlussunterbringung zuzuweisenden Personen.
Die Förderbeträge stellen sich im Vergleich zur bisherigen Höhe erheblich reduziert dar. Dies liegt einmal an den von bislang landesweit 58 Mio € auf nunmehr 40 Mio € gekürzten Mitteln für das Integrationsmanagement (minus 31 %). Da der Rhein-Neckar-Kreis aufgrund des LEA-Standorts Schwetzingen weniger Asylbewerber aufnehmen muss und die Verteilung der Mittel auf die Kreise nach den Asylbewerberzugängen der Jahre 2021 bis 2023 vorgenommen wurde, muss hier eine weitere Reduzierung der Fördermittel hingenommen werden. Für das kommende Jahr stehen dem Rhein-Neckar-Kreis lediglich noch 1.241.723 € zu. Für unsere Gemeinde würde die Förderung 32.543,77 € (2,62 % aus Verteilung Anschlussunterbringung 2022) betragen.
Die Zuwendung für das Integrationsmanagement im Rahmen der Anschlussfinanzierung für den Zeitraum 01.03.2023 bis 29.02.2024 beträgt für zwei Integrationsmanager mit 1,6 VZÄ insgesamt 96.000 €, für die Teilzeitkraft 36.000 € und für die Vollzeitkraft 60.000 €. Die Zuwendung für das Jahr 2025 würde also nur noch ca. 1/3 der jetzigen Förderung betragen. Der Bescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Zuwendung der Übergangsphase bis zum 31.12.2024 steht noch aus. Der Antrag hierfür wurde von Herrn Longo bereits gestellt. Der Kreis hat die Gemeinden im Juni nach Bekanntwerden der neue Fördersituation aufgefordert, sich bis Ende Juli zu erklären, ob die Gemeinde das Integrationsmanagement an den Kreis abgeben oder selbst weiterführen will.
Bei Abgabe des Integrationsmanagements an den Kreis gilt es Folgendes zu beachten:
Das Leistungsangebot beim Kreis würde erheblich eingeschränkt, da über die Förderung des Landes hinaus vom Kreis keine Eigenmittel eingesetzt werden. Vom Kreis könnte die bisher geleistete Arbeit unserer Integrationsmanager vor Ort nicht mehr in dem bekannten Umfang durchgeführt werden. Die Geflüchteten müssten voraussichtlich deutliche Abstriche an Unterstützung hinnehmen. Dem Integrationsbeauftragten der Gemeinde würde dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit eine zusätzliche Mehrbelastung entstehen, da das reine Belegungsmanagement bereits an sich sehr problembehaftet ist, insofern als sich die Problemlagen der Geflüchteten oftmals schon an der Unterbringung entzünden.
Die Arbeit unserer Integrationsmanager*innen wird nochmals dargelegt: Im Jahr 2023 wurden 1.014 Personen in 1.955 Beratungsgesprächen sozial beraten. Insgesamt wurden dabei 32 Integrationspläne erstellt und/oder fortgeschrieben. Die häufigsten vorkommenden Themen in diesen Gesprächen sind Arbeit, Transferleistungen (Jobcenter, Sozialamt, Asyl), Sprache, Wohnungssuche und Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse. Aufgrund der Themen und der Anzahl an Beratungsgesprächen wird deutlich, dass die Ansiedlung der sozialen Beratung der Geflüchteten auf kommunaler Ebene weiter notwendig ist. Unsere derzeitigen Integrationsmanager haben die Kenntnis über die bedeutsamen örtlichen Besonderheiten und Strukturen, um die Geflüchtete in St. Leon-Rot individuell und umfassend bestmöglich betreuen zu können. Die zu leistende Integrationsbegleitung erfordert einen starken örtlichen Bezug der Integrationsmanager. Zudem steht das Integrationsmanagement in engem Austausch mit dem Belegungsmanagement der Unterkünfte. Hilfebedarfe, wie zum Beispiel psychische Probleme, werden oft erst im Gespräch mit den Integrationsmanagern offensichtlich. Die Anschlussunterbringung und Belegung der Unterkünfte ist daher eng mit der sozialen Beratung verknüpft. Ein reines Belegungsmanagement ohne soziale Beratung durch die Integrationsmanager*innen ist schwer umsetzbar.
Bei Abgabe des Integrationsmanagements an den Kreis können die betroffenen Integrationsmanager*innen nicht mit übergeben werden. Der Kreis teilte auf Anfrage mit, dass er keine Integrationsmanager*innen von den Kommunen übernimmt. Diese könnten allenfalls bei den vom Kreis beauftragten Trägern unterkommen.
Betroffen wäre auch nur das Integrationsmanagement aus dem Pakt für Integration. Die Förderung Soforthilfe Ukraine ist bei der Abgabeentscheidung für das Integrationsmanagement nicht inbegriffen. Daher würde die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge weiterhin über die Gemeinde St. Leon-Rot laufen. Bei der Soforthilfe Ukraine erhalten wir für eine Vollzeitkraft eine Zuwendung von 0,5 VZÄ in Höhe von 19.817,35 € für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2025. Der Justiz- und Innenministerrat der EU hat am 13. Juni 2024 eine politische Einigung über den Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für die mehr als 4 Millionen ukrainischen Flüchtlinge um ein weiteres Jahr erzielt. Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein Aufenthaltsrecht bis zum 4. März 2026. Die Gemeinde St. Leon-Rot ist von der Veränderung der Fördersituation genauso betroffen wie alle anderen Kreisgemeinden.
Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge betrifft alle Gemeinden nach dem Verteilungsschlüssel gemäß ihrer Einwohnerzahl gleich.
Kreisweit ist die Gemeinde St. Leon-Rot mit eigenem Personal für die Flüchtlingsbetreuung eher eine Ausnahme.
In der Regel bedienen sich die Gemeinden externer Träger (z. B. DRK u. a.)
Zumindest in unserem Sprengel besteht wohl die Absicht, die Verträge zu kündigen.
Formal liegt die Aufgabe des Integrationsmanagements beim Kreis. Die Gemeinde hat dies als Freiwilligkeitsleistung aufgrund der bisherigen Förderung übernommen. Die äußerst schwierige finanzielle Situation der Gemeinde St. Leon-Rot ist den Gemeinderatsmitgliedern bekannt.
Im Hinblick auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse ist über das weitere Fortgehen zu entscheiden.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls bis wann das Integrationsmanagement der Gemeinde St. Leon-Rot in der vorhandenen Form in gemeindlicher Verantwortung fortgeführt werden soll.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 7 Ö
Freigabe der Stellenausschreibungen im Feuerwehrwesen wegen aktueller Haushaltslage
Im Rahmen des Haushaltsplans 2024 wurden im Stellenplan zwei Vollzeitstellen für hauptamtlich Beschäftigte im Feuerwehrwesen eingeplant. Die Freiwillige Feuerwehr St. Leon-Rot hat den Bedarf und die Berechnungen vorgelegt. Das Stellen- und Anforderungsprofil, die Aufgaben und die organisatorische Zuordnung waren noch zu klären, da es sich um neue Stellen in der Gemeindeverwaltung handelt.
Organisatorisch wurden die neuen Stellen dem Haupt- und Ordnungsamt angegliedert. Die Arbeitsplätze waren räumlich im Rathaus bereitzustellen, was durch Umzüge zwischenzeitlich erfolgen konnte. Die Stellenbeschreibungen für eine Stellenbewertung wurde ebenfalls durchgeführt, um die Gleichbehandlung für die Gesamtverwaltung zu wahren. Hierfür mussten die Abgrenzungen zu anderen Tätigkeitsbereichen, die Stellvertretungsregelungen, die Weisungsbefugnisse, sowie die Unterschrifts- und Bewirtschaftungsbefugnisse festgelegt werden.
Folgende Stellen werden daher geschaffen:
1. Feuerwehrtechnischer Sachbearbeiter mit Einsatzdienst, Vollzeit, EG 8 TVöD
2. Feuerwehrtechnischer Gerätewart mit Einsatzdienst, Vollzeit, bis max. EG 8 TVöD
Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sollen vorübergehend – für die Zeit einer geltenden Haushaltssperre – die Stellenausschreibungen für unbefristete Stellen, durch den Gemeinderat freigegeben werden. Die grundsätzliche Genehmigung der Stellen erfolgte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024. Die Stellen werden dringend benötigt, um die immer mehr zunehmenden Aufgaben und gesetzlichen Vorschriften in der Gerätewartung und zur Entlastung des Kommandanten von Verwaltungstätigkeiten nachkommen zu können.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat gibt die Stellenausschreibungen der Stellen
1. Feuerwehrtechnischer Sachbearbeiter mit Einsatzdienst, Vollzeit, EG 8 TVöD
2. Feuerwehrtechnischer Gerätewart mit Einsatzdienst, Vollzeit, bis max. EG 8 TVöD
trotz der derzeitigen Haushaltslage/Haushaltssperre frei.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 8 Ö
Änderung der Allgemeinen Benutzungsordnung für die Erholungsanlage St. Leoner See
Die letzte Änderung der Benutzungsordnung hat im Jahr 2022 stattgefunden. Aufgrund der sich ständig ändernden Gegebenheiten und rechtlichen Entwicklungen, sollte die Benutzungsordnung in folgenden Punkten geändert werden:
I. Allgemeine Grundsätze
Bisher: Kinder bis 7 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.
Neu: Kinder bis 7 Jahren werden nur mit einer erwachsenen Begleitperson zugelassen.
Bisher: …. Ebenso ist das Rauchen von Shishas verboten.
Neu: … Ebenso ist das Rauchen von Shishas und Cannabis verboten.
Bisher: … Fahrräder müssen außerhalb der Anlage abgestellt werden.
Neu: … Die Fahrräder und Roller der Besucher müssen außerhalb der Anlage abgestellt werden. Das Befahren der Liegewiese mit Fahrzeugen aller Art ist den Besuchern und den Campern nicht gestattet.
Bisher: … Ballspiele sind nicht gestattet. Hierfür stehen eigene dafür hergestellte Anlagen zur Verfügung.
Neu: … Das Ballspielen ist grundsätzlich nicht gestattet, es kann aber in Abhängigkeit der gegenwärtigen Besucherzahl geduldet werden. Des Weiteren stehen für das Ballspielen die dafür hergestellten Anlagen zur Verfügung.
Bisher: Keine Regelung.
Neu: Die Parkplätze stehen nur den Tagesgästen zur Verfügung. Das längere Abstellen von Fahrzeugen oder das Campen in jeglicher Form ist auf den Parkplätzen verboten.
VI. Grillstation und Grillhütte
Bisher: Das Grillen ist mit Holzkohle gestattet. Die Grillhütte darf in diesem Fall erst nach Löschen der Glut in einem gefahrlosen Zustand verlassen werden.
Neu: Das Grillen ist mit Holzkohle gestattet. Die Grillhütte darf in diesem Fall erst nach Löschen der Glut in einem gefahrlosen Zustand verlassen werden. Bei Trockenheit ist das Grillen verboten.
ANLAGE
1 Allgemeine Benutzungsordnung
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Allgemeine Benutzungsordnung für den St. Leoner See“.
Die beigefügte „Allgemeine Benutzungsordnung für den St. Leoner See“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 9 Ö
Verschiedenes
TAGESORDNUNGSPUNKT: 10 Ö
Anfragen