Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
68789 St. Leon-Rot
Aus den Rathäusern

Gemeinderatsvorlagen zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 23. Juli 2024, 19.00 Uhr

TAGESORDNUNGSPUNKT: 1 Ö Bestellung von Urkundspersonen Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen: Gemeinderat Erwin-Peter Albert und Gemeinderat...

TAGESORDNUNGSPUNKT: 1 Ö

Bestellung von Urkundspersonen

Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:

Gemeinderat Erwin-Peter Albert und Gemeinderat Heinrich Back.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Gemeinderat Erwin-Peter Albert und Gemeinderat Heinrich Back werden zu Urkundspersonen bestimmt.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 2 Ö

Anfragen aus der Bevölkerung

TAGESORDNUNGSPUNKT: 3 Ö

Verpflichtung der am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderäte

Gemäß § 32 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind die Gemeinderäte nach jeder Wahl durch den Bürgermeister zu verpflichten. Dies gilt auch für die wiedergewählten Gemeinderäte, da die Verpflichtung nur für die Dauer einer Amtszeit gilt.

Die Verpflichtung wird mit folgender Formel, die nachzusprechen ist, und durch den Handschlag des Bürgermeisters abgenommen:

Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern

TAGESORDNUNGSPUNKT: 4 Ö

Geschäftsordnung des Gemeinderates
hier: § 2 Mitgliedervereinigungen – Änderung der Fraktionsgröße

In der Vorbesprechung zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurde von einigen Vertretern der gewählten Parteien u. Gruppierungen vorgeschlagen, die Mindeststärke einer Fraktion von zwei auf drei Mitglieder zu erhöhen.

Der Zusammenschluss von Gemeinderäten zu Fraktionen ist in § 32a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geregelt. Das Nähere über die Bildung der Fraktionen, die Mindestzahl ihrer Mitglieder sowie die Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung.

In § 2 Abs. 1 Satz 2 „Mitgliedervereinigungen“ der aktuellen Geschäftsordnung des Gemeinderates ist unter anderem geregelt, dass eine Fraktion aus mindestens zwei Gemeinderäten bestehen muss.

In der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Geschäftsordnung ist keine Rechtsnorm, sondern eine interne Organisation- und Verfahrensvorschrift.

Der Gemeinderat kann die Geschäftsordnung jederzeit durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ändern.

ANLAGE

1 32a GemO

2 Geschäftsordnung des Gemeinderates 26.01.2021

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob die Mindestzahl der Mitglieder von Fraktionen in § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Leon-Rot von 2 auf 3 erhöht werden soll.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 5 Ö

Festlegung der Anzahl und Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

Nach § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestellt der Gemeinderat in Gemeinden ohne Beigeordnete aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt (Mehrheitswahl gemäß § 37 Abs. 7 GemO).

In § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde ist bestimmt, dass ehrenamtliche Stellvertreter zu bestellen sind. Die Zahl der Stellvertreter ist in der Hauptsatzung nicht festgelegt. Sie kann daher durch vom Gemeinderat durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt werden.

Aktuell sind 6 Bürgermeister-Stellvertreter bestellt.

In der Vorbesprechung zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurde von einigen Vertretern der gewählten Parteien u. Gruppierungen vorgeschlagen, künftig nur noch 4 Personen als Bürgermeister-Stellvertreter zu benennen.

Die Gemeinderäte werden gebeten, in der Gemeinderatssitzung Vorschläge für die Besetzung der Bürgermeister-Stellvertreter zu unterbreiten.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat möge über die Zahl der zu bestellenden Bürgermeister-Stellvertreter beschließen.

Der Gemeinderat beschließt durch Wahl nach § 24 der Geschäftsordnung des Gemeinderates über die Bestellung der Stellvertreter des Bürgermeisters in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 6 Ö

Besetzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (beschließender Ausschuss)

Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind beschließende Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. Regelungen zur Größe werden in der Hauptsatzung getroffen.

In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass der Ausschuss für Umwelt und Technik neben dem Vorsitzenden mit acht Mitgliedern zu besetzen ist.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass der Ausschuss weiterhin mit acht Gemeinderäten besetzt werden soll.

Die Sitze im Ausschuss für Umwelt und Technik sollen wie folgt auf die Fraktionen oder Gruppierungen verteilt werden:

CDU: Carsten Kamuf

Udo Back

FW: Theo Vetter

Heinrich Back

FDP: Michael Herling

Grüne: Karin Geis

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Besetzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

CDU: Carsten Kamuf

Udo Back

FW: Theo Vetter

Heinrich Back

FDP: Michael Herling

Grüne: Karin Geis

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 7 Ö

Besetzung des Ausschusses Finanzen und Betriebe (beschließender Ausschuss)

Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind beschließende Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. Regelungen zur Größe werden in der Hauptsatzung getroffen.

In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass der Ausschuss Finanzen und Betriebe neben dem Vorsitzenden mit acht Mitgliedern zu besetzen ist.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass der Ausschuss weiterhin mit acht Gemeinderäten besetzt werden soll.

Die Sitze im Ausschuss für Finanzen und Betriebe sollen wie folgt auf die Fraktionen oder Gruppierungen verteilt werden:

CDU: Achim Schell

Jochen Germer

FW: Siegfried Köck

Tobias Rehorst

FDP: Anna Frey

Grüne: Karin Geis

AfD: Arthur Edinger

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Besetzung des Ausschusses Finanzen und Betriebe:

CDU: Achim Schell

Jochen Germer

FW: Siegfried Köck

Tobias Rehorst

FDP: Anna Frey

Grüne: Karin Geis

AfD: Arthur Edinger

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 8 Ö

Besetzung des Umlegungsausschusses (beschließender Ausschuss)

Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind beschließende Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. Regelungen zur Größe werden in der Hauptsatzung getroffen.

In § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass der Umlegungsausschuss neben dem Vorsitzenden mit sechs Mitgliedern zu besetzen ist.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass der Umlegungsausschuss weiterhin mit sechs Gemeinderäten besetzt werden soll.

Die Sitze im Umlegungsausschuss sollen wie folgt auf die Fraktionen oder Gruppierungen verteilt werden:

CDU: Carsten Kamuf

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Karin Geis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Besetzung des Umlegungsausschusses:

CDU: Carsten Kamuf

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Karin Geis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 9 Ö

Benennung der Vertreter/innen für die Verbandsversammlung des Wassergewinnungszweckverbands (WGZ) "Hardtwald"

Nach jeder Gemeinderatswahl sind die Vertreter/innen in der Zweckverbandsversammlung neu zu bestellen.

Der Wassergewinnungszweckverband „Hardtwald“ besteht aus der Gemeinde St. Leon-Rot und dem Zweckverband „Wasserversorgung Letzenberggruppe, Malsch“.

Die Zahl der von unserer Gemeinde zu entsendenden Vertreter/innen richtet sich nach der Verbandssatzung. Entsprechend § 8 Absatz 2 der Verbandssatzung kann St. Leon-Rot neben dem Bürgermeister drei Mitglieder in die Verbandsversammlung entsenden.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in die Verbandsversammlung des WGZ entsendet werden sollen:

Mitglied: Achim Schell (CDU) Stellvertreter: Tobias Berger (CDU)

Mitglied: Theo Vetter (FW) Stellvertreter: Andrea Weis (Grüne)

Mitglied: Erwin-Peter Albert (FDP) Stellvertreter: Prof. Dr. Wolfgang Werner ( SPD)

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in die Verbandsversammlung des Wassergewinnungszweckverbandes (WGZ) „Hardtwald“ zu entsenden:

Mitglied: Achim Schell (CDU) Stellvertreter: Tobias Berger (CDU)

Mitglied: Theo Vetter (FW) Stellvertreter: Andrea Weis (Grüne)

Mitglied: Erwin-Peter Albert (FDP) Stellvertreter: Prof. Dr. Wolfgang Werner ( SPD)

___

TAGESORDNUNGSPUNKT: 10 Ö

Besetzung des Kuratoriums für die Kindergärten

Nach jeder Wahl des Gemeinderates ist das Kuratorium für die Kindergärten neu zu besetzen. Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist vertraglich zwischen den Kirchengemeinden mit Genehmigung des Ordinariats in Freiburg und der politischen Gemeinde vereinbart.

Für die Gemeinde gehören dem Kuratorium der Bürgermeister und sechs Vertreter des Gemeinderats an.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in das Kuratorium für die Kindergärten entsendet werden sollen:

CDU: Jochen Germer

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Andrea Weis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Dominik Frankmann

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in das Kuratorium für die Kindergärten zu entsenden:

CDU: Jochen Germer

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Andrea Weis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 11 Ö

Besetzung des Arbeitskreises Kinderbetreuung

Nach jeder Wahl des Gemeinderates ist auch der Arbeitskreis Kinderbetreuung neu zu besetzen. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises wurde vom Gemeinderat festgelegt.

Für die Gemeinde gehören dem Arbeitskreis der Bürgermeister und sechs Vertreter des Gemeinderats an.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in den Arbeitskreis Kinderbetreuung entsendet werden sollen:

CDU: Jochen Germer

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Andrea Weis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Dominik Frankmann

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in den Arbeitskreis Kinderbetreuung zu entsenden:

CDU: Jochen Germer

FW: Petra Geider-Frey

FDP: Erwin-Peter Albert

Grüne: Andrea Weis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 12 Ö

Besetzung des Aufsichtsrates der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft St. Leon-Rot GmbH

Gemäß dem bestehenden Gesellschaftsvertrag der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft St. Leon-Rot GmbH (KWG) umfasst der Aufsichtsrat neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden sechs weitere Mitglieder.

Für die Aufsichtsräte sind keine stellvertretenden Mitglieder zu benennen, da die Pflicht zur höchstpersönlichen Amtsführung besteht.

Nach dem bestehenden Gesellschaftsvertrag werden die sechs weiteren Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung aus den Mitgliedern des Gemeinderates St. Leon-Rot gewählt. Entsprechend der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung bedarf es für den Gesellschafterbeschluss eines vorherigen Weisungsbeschlusses des Gemeinderats.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in den Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft entsendet werden sollen:

CDU: Jan Haffner

FW: Siegfried Köck

FDP: Michael Herling

Grüne: Ute von Hahn

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung den Bürgermeister zu beauftragen und zu bevollmächtigen, folgenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen und zu dokumentieren:

Der Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft St. Leon-Rot GmbH wird wie folgt besetzt:

CDU: Jan Haffner

FW: Siegfried Köck

FDP: Michael Herling

Grüne: Ute von Hahn

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

TAGESORDNUNGSPUNKT: 13 Ö

Besetzung des Aufsichtsrates der Harres Veranstaltungs-GmbH

Gemäß dem bestehenden Gesellschaftsvertrag der Harres Veranstaltungs-GmbH umfasst der Aufsichtsrat neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden sechs weitere Mitglieder.

Für den Aufsichtsrat sind keine stellvertretenden Mitglieder zu benennen, da die Pflicht zur höchstpersönlichen Amtsführung besteht.

Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die sechs weiteren Mitglieder durch den Gemeinderat gewählt.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in den Aufsichtsrat der Harres Veranstaltungs-GmbH entsendet werden sollen:

CDU: Achim Schell

FW: Theo Vetter

FDP: Torsten Weis

Grüne: Karin Geis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in den Aufsichtsrat der Harres Veranstaltungs-GmbH zu entsenden:

CDU: Achim Schell

FW: Theo Vetter

FDP: Torsten Weis

Grüne: Karin Geis

AfD: Gertrud Wiegand

SPD: Prof. Dr. Wolfgang Werner

TAGESORDNUNGSPUNKT: 14 Ö

Besetzung des Arbeitskreises Verkehr

Der Arbeitskreis Verkehr ist beratend tätig und besteht durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Bürgermeister, acht Gemeinderäten sowie den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass der Arbeitskreis Verkehr weiterhin mit acht Gemeinderäten besetzt werden soll.

Die Sitze im Arbeitskreis Verkehr sollen wie folgt auf die Fraktionen oder Gruppierungen verteilt werden:

CDU: Tobias Berger

Udo Back

FW: Theo Vetter

Heinrich Back

FDP: Anna Frey

Grüne: Ute von Hahn

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Besetzung des Arbeitskreises Verkehr:

CDU: Tobias Berger

Udo Back

FW: Theo Vetter

Heinrich Back

FDP: Anna Frey

Grüne: Ute von Hahn

AfD: Arthur Edinger

SPD: Dominik Frankmann

Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder sind jeweils die anderen Mitglieder der Fraktion oder Gruppierung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 15 Ö

Benennung des/der Vertreters/in für die Verbandsversammlung der Musikschule „Südliche Bergstraße“

Nach jeder Gemeinderatswahl sind die Vertreter in der Verbandsversammlung neu zu bestellen. Die Zahl der von unserer Gemeinde zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Verbandssatzung.

Der Zweckverband Musikschule „Südliche Bergstraße“ besteht aus den Gemeinden Nußloch, Sandhausen und St. Leon-Rot sowie den Städten Walldorf und Wiesloch.

Nach § 4 Absatz 1 der Verbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der genannten Kommunen und sieben weiteren Vertretern. St. Leon-Rot kann danach noch einen weiteren Vertreter entsenden.

Für den weiteren Vertreter ist auch ein Stellvertreter zu bestellen, der diesen im Verhinderungsfalle vertritt.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in die Verbandsversammlung Musikschule „Südliche Bergstraße“ entsendet werden sollen:

Liliane Bechberger Stellvertreter: Tobias Berger

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in die Verbandsversammlung Musikschule „Südliche Bergstraße“ zu entsenden:

Liliane Bechberger Stellvertreter: Tobias Berger

TAGESORDNUNGSPUNKT: 16 Ö

Benennung eines Vertreters für den Vorstand der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ e.V.

Nach jeder Gemeinderatswahl ist der Vertreter für den Vorstand der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ neu zu bestellen.

Nach § 8 der Satzung kann jede Mitgliedsgemeinde je angefangene 10.000 Einwohner eine Person in den Vorstand entsenden. Neben dem Bürgermeister kann St. Leon-Rot daher noch einen weiteren Vertreter entsenden.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Person in den Vorstand der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ entsendet werden soll:

Siegfried Köck

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Person in den Vorstand der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ zu entsenden:

Siegfried Köck

TAGESORDNUNGSPUNKT: 17 Ö

Benennung der Vertreter für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ e.V.

Nach jeder Gemeinderatswahl sind die Vertreter für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ e.V. neu zu bestellen.

Nach § 6 der Satzung kann jede Mitgliedsgemeinde je angefangene 5.000 Einwohner einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. Danach stellt St. Leon-Rot drei Vertreter.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen haben in einer Vorbesprechung signalisiert, dass folgende Personen in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ e.V. entsendet werden sollen:

Tobias Berger

Torsten Weis

Ute von Hahn

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Personen in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule „Südliche Bergstraße“ zu entsenden:

Tobias Berger

Torsten Weis

Ute von Hahn

TAGESORDNUNGSPUNKT: 18 Ö

Bestellung der ehrenamtlichen Gutachter für den Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Die Bestellung der bisher für die Gemeinde im Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis tätigen ehrenamtlichen Gutachter (Peter Dietz, Theo Vetter, Michael Herling) läuft am 13.11.2024 ab.

Die ehrenamtlichen Gutachter für die Amtsperiode 13.11.2024 bis 12.11.2028 werden in der Zweckverbandsversammlung im Oktober 2024 von den zehn Ober-/Bürgermeistern bestellt.

Der Gemeinderat hat das Recht geeignete Personen durch Beschluss zu benennen und aus diesem Personenkreis einen stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses zu bestimmen.

Sollte die Eignung nicht nachgewiesen werden können, kann eine Bestellung durch die Zweckverbandsversammlung nicht erfolgen.

Die Gemeinde muss der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bis spätestens 27.09.2024 die Kandidatenvorschläge vorlegen.

Laut Verbandssatzung können maximal bestellt werden:

Leimen, Wiesloch je 4 Gutachter

Frau Thißen und Frau Schomakers werden vom Verbandsvorsitzenden aufgrund ihrer Funktion in der Geschäftsstelle unmittelbar bestellt.

Daher noch zu benennen für Leimen und Wiesloch je 3 Gutachter

Sandhausen, St. Leon-Rot, Walldorf je 3 Gutachter

Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg je 2 Gutachter

Die Benennung/Bestellung als Gutachter ist nicht an ein politisches Ehrenamt gebunden, sondern an das Vorliegen von fachlichen Fähigkeiten.

Die in der Sitzung des Gemeinderats am 25.06.2024 durchgeführte Mehrheitswahl zur Benennung war leider formal nicht korrekt. Aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), der Gutachterausschussverordnung (GuAVO), dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Verbandssatzung ergibt sich, dass für die Benennung der Gutachter die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung finden. Hiernach soll die Benennung grundsätzlich durch Einigung erfolgen. Wird keine Einigung erzielt, findet Verhältniswahl (mehrere Wahlvorschläge) oder Mehrheitswahl (ein oder kein Wahlvorschlag) statt. Der Bürgermeister hat bei der Wahl kein Stimmrecht.

Die Vertreter aller in den Gemeinderat gewählten Parteien und Wählervereinigungen wurden in einer Vorbesprechung über die formal fehlerhafte Wahl informiert und haben signalisiert, dass folgende Personen als Gutachter für den Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis benannt werden sollen:

Ruben Dietz (Gutachter u. stellvertretender Vorsitzender)

Michael Herling (Gutachter)

Theo Vetter (Gutachter)

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinde benennt im Wege der Einigung folgende Gutachter für den Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis:

Ruben Dietz (Gutachter u. stellvertretender Vorsitzender)

Michael Herling (Gutachter)

Theo Vetter (Gutachter)

TAGESORDNUNGSPUNKT: 19 Ö

Quartalsbericht 2024

Der Quartalsbericht und die Informationen der Gemeinde über den Stand der Geldanlagen

zum 30.06.2024 können aus den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.

Der Geldanlagenbestand (Anlage 3) wird zum Stand 30.07.2024 dargestellt, da die hieraus im Juli fälligen Geldanlagen bereits vollständig zur Tilgung von Gewerbesteuerrückzahlungen benötigt wird.

Auf Wunsch des Gemeinderats wird halbjährlich über den Stand der Zuweisungen und Zuschüsse berichtet (Anlage 4 und 5).

ANLAGE

1 Finanzbericht zum 30.06.2024

2 Erläuterungen Quartalsbericht 30.06.2024

3 Liste Festgelder

4 Bauamt_Aufstellung über den Stand der beantragten Zuwendungen und Zuschüsse

5 Aufstellung über den Stand der beantragten Zuwendungen und Zuschüsse

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat nimmt den Quartalsbericht nebst Anlagen zur Kenntnis.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 20 Ö

Reinigung der Sinkkästen,

hier: Auftragsvergabe

Sinkkästen werden eingesetzt, um Schmutz, Herbstlaub und Winterstreugut zusammen mit dem Niederschlagswasser von Fahrbahnen, Stellplätzen und Gehwegen abzuleiten. Das sogenannte "Spülgut", das sich in den Sinkkästen ansammelt, wird regelmäßig abgesaugt und umweltgerecht entsorgt, damit das Regenwasser ungehindert von der Straße abfließen kann. Die Reinigung der Sinkkästen findet immer im Spätjahr und im Frühjahr statt.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Leistungen zur Reinigung der Sinkkästen zusammengestellt und an zwei Firmen ausgegeben. Beide Firmen haben ein Angebot eingereicht. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote durch die Verwaltung ergibt sich folgender Preisspiegel:

Rang Bieter Angebotssumme % Abw.

1. Fa. Rockstroh GmbH, Bad Rappenau 15.142,75 € 100,0 %

2. … …

Somit ist die Firma Rockstroh aus Bad Rappenau die günstigste Bieterin. Die Firma ist der Verwaltung bekannt.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Auftrag für die Reinigung der Sinkkästen im Spätjahr 2024 und im Frühjahr 2025 wird mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 15.142,75 € an die Firma Rockstroh GmbH aus Bad Rappenau vergeben.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 21 Ö

Sporthalle Parkringschule Rot, Erneuerung Enthärtungsanlage,

hier: Auftragsvergabe

Die Enthärtungsanlage der Sporthalle Parkringschule in Rot ist seit längerem defekt und muss daher ausgetauscht werden. Die Anlage verhindert starkes Einkalken der Rohrleitungen, wodurch die Lebensdauer und der Energieverbrauch der Kreislaufpumpen verbessert wird. Zudem verlängert sie die Lebensdauer von wassernutzenden Maschinen und Geräten sowie von Duschköpfen und Armaturen. Des Weiteren verringert sie den Reinigungsaufwand, der durch Verkalkung entstehen. Eine regelmäßige Wartung der Anlage ist notwendig.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Leistungen zur Lieferung und Montage der Enthärtungsanlage zusammengestellt und an drei Firmen ausgegeben. Alle drei Firmen haben ein Angebot eingereicht. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote durch die Verwaltung ergibt sich folgender Preisspiegel:

Rang Bieter Angebotssumme %Abw.

1. Fa. Seidel Sanitär- & Heizungsbau, St. Leon-Rot 21.597,31 € 100,0 %

2. – 3 … …

Somit ist die Firma Seidel Sanitär- & Heizung aus St. Leon-Rot die günstigste Bieterin. Die Firma ist der Verwaltung bekannt.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Auftrag für die Erneuerung der Enthärtungsanlage der Sporthalle Parkringschule Rot wird mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 21.597,31 € an die Firma Seidel Sanitär- & Heizungsbau aus St. Leon-Rot vergeben.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 22 Ö

Umbau Altes Pfarrhaus „Wichtelwiese“, Außenanlage II Bauabschnitt,
hier: Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats vom 14.05.2024 zur Freigabe der Ausschreibung wird verwiesen.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Leistungen für die Landschaftsbauarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Zieger-Machauer GmbH aus Altlußheim zusammengestellt und ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 6 Firmen ausgegeben. Zur Submission am 04.07.2024 lagen der Verwaltung 4 Angebote vor. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung der Angebote, durch das begleitende Ingenieursbüro Zieger-Machauer GmbH, ergibt sich folgender Preisspiegel:

Rang Bieter Angebotssumme %Abw.

1. Fa. Landschaftspflege Nordbaden, St. Leon-Rot 92.257,65 € 100,0 %

2. – 4. … …

Die Firma Landschaftspflege Nordbaden GbR aus St. Leon-Rot ist der Verwaltung bekannt. Das Angebot liegt mit xxx unter der Kostenschätzung.

Im Zuge der wiederholten Planung und in Rücksprache mit den Betreibern für mögliche Reduktionen, wurden insbesondere Einsparungen bei den Spielgeräten möglich. Hier wurde die Summe auf ca. 7.700,00 € brutto reduziert, sodass dies keine weitere Ausschreibung ergeben wird. Die 7.700,00 € brutto sind nicht in der Vergabe für die Landschaftsbauarbeiten, II Bauabschnitt enthalten und fallen zusätzlich an. Das Ergebnis ist dadurch immer noch innerhalb der Kostenschätzung.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten im Rahmen des Umbaus Pfarrhaus, Leostraße 28, Außenanlage II Bauabschnitt wird an die Firma Landschaftspflege Nordbaden GbR aus St. Leon-Rot zum vorläufigen Auftragswert von 92.257,65 € vergeben.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 23 Ö

Betriebsnotwendige Ausstattungen für den Kindergarten „Wichtelhütte“,
Auftragsvergaben

Die Inbetriebnahme des Kindergartens „Waldhütte“ erfolgte am 01. September 2023. Der Träger hatte zum Ausschreibungszeitpunkt noch keine detaillierte Vorstellung darüber, welche Ausstattung für den laufenden Betrieb notwendig sein wird. Zudem fehlte der Erfahrungsschatz im Betreiben einer Kinderbetreuungseinrichtung in einem feststehenden Gebäude. Daher wurde damals nur die absolut notwendige Grundausstattung im Rahmen der damaligen Ausschreibung angeschafft. Die Konzeption der Einrichtung fand dabei noch keine Berücksichtigung. Zwischenzeitlich kann der Träger seinen Bedarf vollends überblicken und zeigt die Notwendigkeit an, Anschaffungen in Höhe von insgesamt 22.263,34 € zu tätigen. Diese sind unabdingbar, um alle Räume in ihrer vorgesehenen Funktion im Rahmen seiner Konzeption nutzen zu können.

Wichtelhütte – Turnraum und Werkzeugschrank 5.682,00 €

Wichtelhütte – Werkstatt 647,90 €

Wichtelhütte – Kreativraum und Sozialraum 9.133,20 €

Wichtelhütte – Personalraum 6.800,24 €

insgesamt 22.263,34 €

Aufgrund der Haushaltssperre erfolgen Prüfungen im Einzelfall. Über Ausgaben in der Höhe von bis zu 1.000 € entscheidet die Amtsleitung, bis zu 8.000 € der Kämmerer, bis zu 10.000 der Bürgermeister. Ausgaben, die über dem Wert von 10. 000 € liegen, müssen seitens des Gemeinderats freigegeben werden. Im konkreten Fall geht es jedoch darum, dass die Mittel für das Gesamtauftragsvolumen trotz der Haushaltssperre freigegeben werden. Preislich wurden die verschiedenen Angebote verglichen und das günstigste Angebot ausgewählt.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Die Mittel für die Ausstattung der Wichtelhütte in Höhe von 22.263,34 € werden trotz aktueller Haushaltssperre freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind auf der Kostenstelle I36502600100, Sachkonto 7831 2000, im Haushalt 2024 eingeplant.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 24 Ö

Kanalerneuerung Waldstraße/Lerchenweg, Tiefbauarbeiten,

hier: Nachtrag Nr. 1

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats vom 26.07.2022 zur Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Reimold GmbH aus Gemmingen für die Maßnahme zur Kanalerneuerung und zur Straßenwiederherstellung in der Waldstraße/im Lerchenweg wird verwiesen.

Im Rahmen der Bauausführung sind durch Massenmehrungen im Bereich Kanalgrabenaushub, Wiederverfüllung, Verbau und Rohrzone, Mehrkosten in der Summe von rund 94.000,00 € netto, durch nicht vorhergesehene, zusätzliche Leistungen entstanden.

Die Mehrkosten setzten sich im Wesentlichen aus I). umfangreichen Umbauarbeiten der Wasserversorgungsleitung im Bereich des Knotens Ipflerstraße/Lerchenweg, einschließlich der erforderlichen Notwasserversorgung in Höhe von rund 18.000,00 € netto und II). aus zusätzlichen Arbeiten für die Erneuerung der Hausanschlussleitungen innerhalb der Privatgrundstücke in der Waldstraße zusammen.

I). Im Bereich des Knotens Ipflerstraße/Lerchenweg lagen die Versorgungsleitungen der Wasserversorgung, der Gasversorgung und der Kabelmedien so dicht an und über dem bestehenden Kanal, dass die Kanalerneuerung in diesem Bereich nicht ohne Umbau der Wasserversorgungsleitung möglich war. Die örtliche Situation ist in den beigefügten Bildaufnahmen (Anlage 1) nochmals dargestellt.

II). Bei den Kanalhausanschlussleitungen in der Waldstraße hat sich auf Grund der Tiefenlage des bestehenden Kanals in Bezug auf den neuverlegten Kanal und in Bezug auf die Höhenlage der Hauseinführungen ergeben, dass die Hausanschlüsse auf eine Länge von jeweils ca. 5-7 m komplett erneuert werden mussten, um das erforderliche Anschlussgefälle herzustellen. Die Situation ist in beigefügter Systemskizze (Anlage 2) dargestellt. Aus dieser wird ersichtlich, dass der neuverlegte Hausanschlusskanal (rot dargestellt) nicht an den bestehenden Hausanschluss (magenta dargestellt) angeschlossen werden konnte, ohne dass die Erneuerung der Hausanschlussleitungen erfolgte.

III). Einen Teil der entstandenen Mehrkosten sind noch durch Massenmehrungen im Bereich des Leitungsgrabenaushubes und der Wiederverfüllung wegen schlechtem bzw. nicht vorhandenem Straßenunterbau und das damit verbundenen Rohrleitungsgrabenausbruches entstanden (Anlage 3).

Die im Wirtschaftsplan 2024 eingestellten Mittel sind ausreichend.

ANLAGE

1 Örtliche Situation

2 Systemskizze

3 Rohrleitungsgrabenausbruch

BESCHLUSSVORSCHLAG

Für die erforderlichen Leistungen für die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung des Kanals in der Waldstraße/im Lerchenweg wird mit der Firma Klaus Reimold GmbH aus Gemmingen eine Nachtragsvereinbarung in Höhe rund 94.000,00 € netto geschlossen. Die exakten Bruttokosten ergeben sich nach geprüfter Schlussrechnung.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 25 Ö

Veranstaltungszentrum Harres, Sanierung Küchenboden,

Hier: Freigabe der Maßnahme und Auftragsvergabe

Die Sanierung des Küchenbodens im Veranstaltungszentrum Harres ist notwendig, da die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde (WKD) den Zustand des Bodens aus hygienischer Sicht beanstandet hat. Um eine Schließung des Küchenbetriebs und dadurch entstehende wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, muss der Küchenboden schnellstmöglich erneuert werden. Für die Sanierung des Küchenbodens wurde nun eine Lösung gefunden, die während der Schließzeiten des Veranstaltungszentrums umgesetzt werden kann. Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf ca. 33.000,00 € brutto und setzten sich folgendermaßen zusammen:

  • Bodenbelagsarbeiten ca. 15.000,00 € brutto
  • Schleifarbeiten ca. 8.000,00 € brutto
  • De-/Remontage der Küche ca. 3.500,00 € brutto
  • Reinigungsarbeiten ca. 1.500,00 € brutto
  • Metallbauarbeiten ca. 1.500,00 € brutto
  • Elektroarbeiten ca. 500,00 € brutto
  • Sicherheit 10 % ca. 3.000,00 € brutto

Die Verwaltung hat die erforderlichen Bodenbelagsarbeiten bereits bei der Firma Polytechfloors GmbH aus Würselen angefragt. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung des Angebots ergibt sich eine Summe von 14.980,91 € brutto.

Die vorgesehenen WALAstic-Kunststoffbeläge (siehe Anlage 1) entsprechen allen Normen und sind besonders preiswert. Um sicherzustellen, dass alle Türanschlüsse etc. passen, wurde die 6 mm Variante gewählt.

ANLAGE

1 WALAstic Kunststoffbelag

2 Aktuelle Situation

BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des Küchenbodens im Veranstaltungszentrum Harres.
  2. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Sanierung des Küchenbodens wird an die Firma Polytechfloors GmbH aus Würselen zu einer vorläufigen Auftragssumme von 14.980,91 € brutto vergeben.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 26 Ö

Belegungsmanagement von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Da die Unterkünfte der Gemeinde sowohl für die Obdachlosen- als auch für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stehen, liegt oftmals eine Mischbelegung vor. Die nachfolgende Übersicht stellt daher eine Gesamtübersicht der Obdachlosen und Geflüchteten in Anschlussunterbringung dar.

Kapazität und Belegung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte am 20.06.2024.

Unterkunft

Wohnungen

Kapazität*

Belegung

Belegungsquote*

Ø-Fläche p. P.

Am Breitenweg 4

3

12

10

83%

15,43

Am Breitenweg 5a

1

11

10

91%

15,30

Amselweg 3

1

6

5

83%

20,83

Bernhardusstr. 43

1

8

8

100%

15,63

An der Autobahn 35a

6

13

8

62%

31,16

Finkenweg 3

3

16

10

63%

18,48

Friedenstr. 16

1

7

7

100%

12,86

Friedenstr. 28

2

10

10

100%

12,05

Hauptstr. 107

3

11

10

91%

10,90

Hauptstr. 108

1

12

8

67%

19,19

Hauptstr. 111

4

28

24

86%

14,85

Hauptstr. 113

2

13

9

69%

15,67

Hochstiftstr. 5

1

6

5

83%

34,00

Huberstr. 2

2

12

9

75%

16,54

Im Schiff 26

20

40

20

50%

23,33

Ipflerstr. 25

2

12

9

75%

14,27

Kettelerstr. 9

1

6

2

33%

65,00

Kolpingstr. 4

1

4

4

100%

15,00

Kronauer Str. 15

3

12

10

83%

15,78

Kronauer Str. 70

2

13

12

92%

12,92

Leostr. 25

2

12

7

58%

11,27

Leostr. 42

1

9

8

89%

14,70

Lerchenweg 8

1

10

8

80%

25,00

Marktstr. 6

2

17

13

76%

17,21

Marktstr. 25

1

6

6

100%

12,33

Mauritiusstr. 22

2

11

10

91%

17,50

Roter Str. 3

13

47

24

51%

16,13

Speyerer Str. 4

2

8

6

75%

28,33

Walldorfer Str. 13

1

8

7

88%

18,57

Walldorfer Str. 52

1

8

7

88%

25,14

insg.

86

388

286

74%

17,35

*Kapazität und Belegungsquote rein rechnerisch, keine tatsächlich mögliche Belegung

Rein rechnerisch gibt es laut der Übersicht aus der Differenz von 388 Kapazitätsplätzen und der tatsächlichen Belegung mit 286 Personen 102 freie Plätze. Bei der Interpretation der Belegungsquoten der Unterkünfte ist zu beachten, dass diese vielfach mit Familien belegt sind und die Ausnutzung der rechnerisch freien Plätze mit weiteren Personen tatsächlich nicht möglich ist. Dies betrifft eine Anzahl von 33 Plätzen.

Des Weiteren können aktuell sechs Wohnungen, eine in der Leostraße und fünf in der Roter Straße aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen nicht genutzt werden. Dies betrifft 22 Plätze.

Zusätzlich fallen 4 weitere Plätze weg, weil bestimmte Personen aus verschiedensten Gründen (z. B. Krankheitsgründe usw.) alleine leben müssen.

Übersicht der tatsächlichen Kapazität:

Rein rechnerische Kapazität lt. Übersicht

102 Plätze

Abzug aufgrund von Familienbelegungen der Unterkünfte

33 Plätze

Abzug aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen

22 Plätze

Abzug aufgrund zwingend erforderlicher Einzelzimmerbelegungen

4 Plätze

Tatsächliche Kapazität

43 Plätze

Somit ergibt sich eine Anzahl von 43 Plätzen an tatsächlich freier Kapazität. Demgegenüber steht mit aktuellem Schreiben des Landkreises vom 03.07.2024 noch eine Aufnahmeverpflichtung von 75 Personen. Es fehlen also 32 Plätze. Der Zustrom aus der Ukraine hat sich von 2500 Personen auf 2000 Personen verringert. Daher hat sich die Anzahl der bisherigen Aufnahmeverpflichtung geringfügig reduziert. Jedoch kann der Planungstabelle auch entnommen werden, dass die Aufnahmerückstände aus 2023 von 33 Personen, durch die bisherigen Zuweisungen in 2024 von 21 Personen immer noch nicht ausgeglichen werden konnten. Der Landkreis fordert die Städte und Gemeinden mit einem Aufnahmedefizit auf weitere Aufnahmekapazitäten zu schaffen.

Daher ist es erforderlich zusätzlich zum Neubau der Containeranlage mit 24 Plätzen weiteren Wohnraum anzumieten. Das Haus Mathilde wird demnächst schließen, die Verwaltung ist hier bereits mit der Eigentümerin im Austausch, ob eventuell ein Mietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen werden kann. Sollte ein Mietvertrag mit dem Haus Mathilde zustande kommen, können zukünftig auslaufende Mietverträge beendet werden. Es ist noch zu klären, welche Kosten für die Herrichtung anfallen würden.

Zusammen mit dem Bauamt achten wir bei der Belegung aller Unterkünften auf eine größtmögliche Kapazitätsauslastung.

Für Unterkünfte mit Wohnungscharakter, die wir anmieten, können wir gemäß unserer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften 12,94 € auf den Quadratmeter als Benutzungsgebühren gegenüber den Bewohnern festsetzen. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften bedarf dringender Überarbeitung mit einhergehender Erhöhung der Benutzungsgebühren auf den Quadratmeter. Diese Überarbeitung kann erst erfolgen, wenn die neue Integrationsbeauftragte Ihren Dienst bei der Gemeinde aufgenommen hat.

Aufgrund der hohen Aufnahmeverpflichtung empfiehlt die Verwaltung dringend weiteren Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Aufgrund der Haushaltssperre liegt die Zuständigkeit für die Vermietung wertmäßig beim Gemeinderat. Vorgeschlagen wird die Fortsetzung von zwei bestehenden, jedoch befristeten Mietverträgen um einen weiteren befristeten Zeitraum. Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland sowie neu ankommende erhalten ein Aufenthaltsrecht bis März 2026, so dass mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist.

Mietmöglichkeit Objekt 1:

xxx

Mietmöglichkeit Objekt 2:

xxx

BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Ein weiterer Mietvertrag über das Mietobjekt 1 in xxx wird zu den obengenannten Bedingungen trotz Haushaltssperre abgeschlossen.

2. Ein weiterer Mietvertrag für das Mietobjekt 2 in xxx wird zu den obengenannten Bedingungen trotz Haushaltssperre abgeschlossen.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 27 Ö

Änderung der Förderung des Integrationsmanagement-Pakts für Integration

Auf die Gemeinderatsvorlage zur öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 wird verwiesen. Der Gemeinderat hatte bereits über die Fortführung des Integrationsmanagements in eigener Regie entschieden. Zwischenzeitlich wurde die zukünftig zu erwartende Förderungshöhe seitens des Landkreises bekannt. Sie enthält eine deutliche Reduzierung.

Die Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement wurde neu gefasst, ab dem 01.01.2025 können nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller für die Fördermittel des Integrationsmanagements sein. Künftig ist somit der Rhein-Neckar-Kreis Empfänger der Fördermittel und gibt diese anteilsmäßig an die Kommunen ab, die das Integrationsmanagement weiterhin in eigener Regie durchführen werden.

Der Verteilungsschlüssel innerhalb des Kreises orientiert sich an den Quoten der den Kommunen in die Anschlussunterbringung zuzuweisenden Personen.

Die Förderbeträge stellen sich im Vergleich zur bisherigen Höhe erheblich reduziert dar. Dies liegt einmal an den von bislang landesweit 58 Mio € auf nunmehr 40 Mio € gekürzten Mitteln für das Integrationsmanagement (minus 31%). Da der Rhein-Neckar-Kreis aufgrund des LEA-Standorts Schwetzingen weniger Asylbewerber aufnehmen muss und die Verteilung der Mittel auf die Kreise nach den Asylbewerberzugängen der Jahre 2021 bis 2023 vorgenommen wurde, muss hier eine weitere Reduzierung der Fördermittel hingenommen werden. Für das kommende Jahr stehen dem Rhein-Neckar-Kreis lediglich noch 1.241.723 € zu. Für unsere Gemeinde würde die Förderung 32.543,77 € (2,62 % aus Verteilung Anschlussunterbringung 2022) betragen.

Die Zuwendung für das Integrationsmanagement im Rahmen der Anschlussfinanzierung für den Zeitraum 01.03.2023 bis 29.02.2024 beträgt für zwei Integrationsmanager mit 1,6 VZÄ insgesamt 96.000 €, für die Teilzeitkraft 36.000 € und für die Vollzeitkraft 60.000 €. Die Zuwendung für das Jahr 2025 würde also nur noch ca. 1/3 der jetzigen Förderung betragen. Der Bescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Zuwendung der Übergangsphase bis zum 31.12.2024 steht noch aus. Der Antrag hierfür wurde von Herrn Longo bereits gestellt. Der Kreis hat die Gemeinden im Juni nach Bekannt werden der neue Fördersituation aufgefordert sich bis Ende Juli zu erklären, ob die Gemeinde das Integrationsmanagement an den Kreis abgeben oder selbst weiterführen will.

Bei Abgabe des Integrationsmanagements an den Kreis gilt es folgendes zu beachten:

Das Leistungsangebot beim Kreis würde erheblich eingeschränkt, da über die Förderung des Landes hinaus vom Kreis keine Eigenmittel eingesetzt werden. Vom Kreis könnte die bisher geleistete Arbeit unserer Integrationsmanager vor Ort nicht mehr in dem bekannten Umfang durchgeführt werden. Die Geflüchteten müssten voraussichtlich deutliche Abstriche an Unterstützung hinnehmen. Dem Integrationsbeauftragten der Gemeinde würde dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit eine zusätzliche Mehrbelastung entstehen, da das reine Belegungsmanagement bereits an sich sehr problembehaftet ist insofern als sich die Problemlagen der Geflüchteten oftmals schon an der Unterbringung entzünden.

Die Arbeit unserer Integrationsmanager*innen wird nochmals dargelegt: Im Jahr 2023 wurden 1.014 Personen in 1.955 Beratungsgesprächen sozial beraten. Insgesamt wurden dabei 32 Integrationspläne erstellt und/oder fortgeschrieben. Die häufigsten vorkommenden Themen in diesen Gesprächen sind Arbeit, Transferleistungen (Jobcenter, Sozialamt, Asyl), Sprache, Wohnungssuche und Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse. Aufgrund der Themen und der Anzahl an Beratungsgesprächen wird deutlich, dass die Ansiedlung der sozialen Beratung der Geflüchteten auf kommunaler Ebene weiter notwendig ist. Unsere derzeitigen Integrationsmanager haben die Kenntnis über die bedeutsamen örtlichen Besonderheiten und Strukturen, um die Geflüchtete in St. Leon-Rot individuell und umfassend bestmöglich betreuen zu können. Die zu leistende Integrationsbegleitung erfordert einen starken örtlichen Bezug der Integrationsmanager. Zudem steht das Integrationsmanagement in engem Austausch mit dem Belegungsmanagement de Unterkünfte. Hilfebedarfe, wie zum Beispiel psychische Probleme, werden oft erst im Gespräch mit den Integrationsmanagern offensichtlich. Die Anschlussunterbringung und Belegung der Unterkünfte ist daher eng mit der sozialen Beratung verknüpft. Ein reines Belegungsmanagement ohne soziale Beratung durch die Integrationsmanager*innen ist schwer umsetzbar.

Bei Abgabe des Integrationsmanagements an den Kreis können die betroffenen Integrationsmanager*innen nicht mit übergeben werden. Der Kreis teilte auf Anfrage mit, dass er keine Integrationsmanager*innen von den Kommunen übernimmt. Diese könnten allenfalls bei den vom Kreis beauftragten Trägern unterkommen.

Betroffen wäre auch nur das Integrationsmanagement aus dem Pakt für Integration. Die Förderung Soforthilfe Ukraine ist bei der Abgabeentscheidung für das Integrationsmanagement nicht inbegriffen. Daher würde die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge weiterhin über die Gemeinde St. Leon-Rot laufen. Bei der Soforthilfe Ukraine erhalten wir für eine Vollzeitkraft eine Zuwendung von 0,5 VZÄ in Höhe von 19.817,35 € für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2025. Der Justiz- und Innenministerrat der EU hat am 13. Juni 2024 eine politische Einigung über den Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für die mehr als 4 Millionen ukrainischen Flüchtlinge um ein weiteres Jahr erzielt. Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein Aufenthaltsrecht bis zum 4. März 2026. Die Gemeinde St.Leon-Rot ist von der Veränderung der Fördersituation genauso betroffen, wie alle anderen Kreisgemeinden.

Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge betrifft alle Gemeinden nach dem Verteilungsschlüssel gemäß ihrer Einwohnerzahl gleich.

Kreisweit ist die Gemeinde St.Leon-Rot mit eigenem Personal für die Flüchtlingsbetreuung eher eine Ausnahme.

In der Regel bedienen sich die Gemeinden externer Träger (z.B. DRK u.a.)

Zumindest in unserem Sprengel besteht wohl die Absicht, die Verträge zu kündigen.

Formal liegt die Aufgabe des Integrationsmanagements beim Kreis. Die Gemeinde hat dies als Freiwilligkeitsleistung aufgrund der bisherigen Förderung übernommen. Die äußerst schwierige finanzielle Situation der Gemeinde St.Leon-Rot ist den Gemeinderatsmitgliedern bekannt.

Im Hinblick auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse ist über das weitere Fortgehen zu entscheiden.

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls bis wann das Integrationsmanagement der Gemeinde St. Leon-Rot in der vorhandenen Form in gemeindlicher Verantwortung fortgeführt werden soll.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 28 Ö

Änderung der Allgemeinen Benutzungsordnung für die Erholungsanlage St. Leoner See

Die letzte Änderung der Benutzungsordnung hat im Jahr 2022 stattgefunden. Aufgrund der sich ständig ändernden Gegebenheiten und rechtlichen Entwicklungen, sollte die Benutzungsordnung in folgenden Punkten geändert werden:

I. Allgemeine Grundsätze

  • Satz 3

Bisher: Kinder bis 7 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.

Neu: Kinder bis 7 Jahren werden nur mit einer erwachsenen Begleitperson zugelassen.

  • Satz 5

Bisher: …. Ebenso ist das Rauchen von Shishas verboten.

Neu: … Ebenso ist das Rauchen von Shishas und Cannabis verboten.

  • Satz 10

Bisher: … Fahrräder müssen außerhalb der Anlage abgestellt werden.

Neu: … Die Fahrräder und Roller der Besucher müssen außerhalb der Anlage abgestellt werden. Das Befahren der Liegewiese mit Fahrzeugen aller Art ist den Besuchern und den Campern nicht gestattet.

  • Satz 13

Bisher: … Ballspiele sind nicht gestattet. Hierfür stehen eigene dafür hergestellte Anlagen zur Verfügung.

Neu: … Das Ballspielen ist grundsätzlich nicht gestattet, es kann aber in Abhängigkeit der gegenwärtigen Besucherzahl von den Mitarbeitern der Badeaufsicht erlaubt werden. Des Weiteren stehen für das Ballspielen die dafür hergestellten Anlagen zur Verfügung.

  • Satz 18

Bisher: Keine Regelung.

Neu: Die Parkplätze stehen nur den Tagesgästen zur Verfügung. Das längere Abstellen von Fahrzeugen oder das Campen in jeglicher Form ist auf den Parkplätzen verboten.

VI. Grillstation und Grillhütte

  • Satz 5

Bisher: Das Grillen ist mit Holzkohle gestattet. Die Grillhütte darf in diesem Fall erst nach Löschen der Glut in einem gefahrlosen Zustand verlassen werden.

Neu: Das Grillen ist mit Holzkohle gestattet. Die Grillhütte darf in diesem Fall erst nach Löschen der Glut in einem gefahrlosen Zustand verlassen werden. Bei Trockenheit ist das Grillen verboten.

ANLAGE

1 Allgemeine Benutzungsordnung

BESCHLUSSVORSCHLAG

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Allgemeine Benutzungsordnung für den St. Leoner See“.

Die beigefügte „Allgemeine Benutzungsordnung für den St. Leoner See“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.

TAGESORDNUNGSPUNKT: 29 Ö

Verschiedenes

TAGESORDNUNGSPUNKT: 30 Ö

Anfragen

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024

Orte

St. Leon-Rot

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
19.07.2024
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