TAGESORDNUNGSPUNKT: 1 Ö
Bekanntgabe der am 18.03.2025, 25.03.2025, 02.04.2025 und 06.05.2025 nicht öffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 29.04.2025
Bestellung von Urkundspersonen
Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner und Gemeinderätin Gertrud Wiegand.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner und Gemeinderätin Gertrud Wiegand werden zu Urkundspersonen bestimmt.
Anfragen aus der Bevölkerung
Weisungsbeschlüsse Kommunale Beteiligungsgesellschaft BW
hier:
1. Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft
Verwaltungsgesellschaft mbH
2. Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW
GmbH Co. KG
3. Veranstaltung des Kommunikationsgremiums
Am 21. Mai 2025 finden zu den genannten Gremien Präsenz-Veranstaltungen statt. Die notwendigen Unterlagen gingen am 24. April 2025 bei uns ein.
Gemäß § 103 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) können für die dort genannten wesentlichen Angelegenheiten von Unternehmen in Privatrechtsform sogenannte Weisungsbeschlüsse des Gemeinderats herbeigeführt werden (§ 104 Abs. 1 GemO). Das heißt, der Gemeinderat gibt dem/den Vertreter/n der Gemeinde St. Leon-Rot in der Gesellschafterversammlung der entsprechenden GmbH eine Stimmrechtsausübung in seinem Sinne vor.
Solche „Weisungsbeschlüsse“ können nach § 103 a GemO in den nachstehenden Angelegenheiten erfolgen:
Im Rahmen der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH werden die Themen Feststellung des Jahresabschlusses 2024, Ergebnisverwendung 2024 und die Entlastung der Geschäftsführung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH für das Jahr 2024 vorbesprochen und Beschluss gefasst (Tagesordnung im Anhang beigefügt). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, an denen auch Kommunen beteiligt sind, insbesondere an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG sowie die Übernahme von deren Geschäftsführung.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt das Unternehmen mit einem Jahresüberschuss von 1.053,00 € ab. Dieser wird zum bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 2.751,81 € hinzugerechnet, so dass hieraus ein Bilanzgewinn in Höhe von 3.804,81 € entsteht, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 7.334,09 €, die sonstigen betrieblichen Ausgaben sind mit 5.544,93 € beziffert, die Steuern mit 197,00 €. Personalaufwendungen wurden in Höhe von 787,93 € verbucht.
In der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Verwaltungsgesellschaft mbH am 21. Mai 2025 werden folgende Punkte vorgestellt und auch darüber Beschluss gefasst:
2. Ergebnisverwendung 2024
3. Entlastung der Geschäftsführung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH für das Jahr 2024 (Enthaltung des Bürgermeisters)
2. Gesellschafterversammlung der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen an der Netze BW GmbH mit dem Sitz in Stuttgart. Die Gesellschaft erfüllt hiermit öffentliche Aufgaben im Sinne der §§ 102 ff der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Auf der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG, die als Anlage ebenfalls beigefügt ist, standen unter anderem dann die in der Kommanditistenversammlung vorbesprochenen Tagesordnungspunkte, zur Beschlussfassung an.
In der Gesellschafterversammlung der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG am 21. Mai 2025 werden beraten und beschlossen:
Das Geschäftsjahr 2024 schließt das Unternehmen mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 10.858.921,63 €. Dieser ergibt sich aus 10.862.562,03 € an Erträgen aus der Ergebnisabführung und sonstigen betrieblichen Erträgen, sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.640,40 €. Unter Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt eine Ausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 7.981.678,27 €.
In der Bilanz stehen auf der Aktiva-Seite Finanzanlagen in Höhe von 307.984.780,16 € im Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen setzt sich aus Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 10.906.329,30 € und flüssigen Mittel in Höhe von 48.931,22 € zusammen.
Auf der Passiva-Seite stehen das Eigenkapital in Höhe von 318.700.038,63 €, Rückstellungen in Höhe von 13.090,00 € und Verbindlichkeiten in Höhe von 226.912,05 € gegenüber.
Da der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung vertritt, kann der Gemeinderat gemäß § 104 GemO von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen.
ANLAGE
1 Tagesordnungen
2 Jahresabschluesse_2024
3 Präsentation Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Bürgermeister der Gemeinde St. Leon-Rot wird als Vertreter der Gemeinde St. Leon-Rot in der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbh und der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beauftragt
1. In der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH der
a) Feststellung Jahresabschluss 2024
b) Ergebnisverwendung 2024
c) Entlastung der Geschäftsführung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH für das Jahr 2024 (Enthaltung des Bürgermeisters)
2. In der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG der
a) Feststellung Jahresabschluss 2024
b) Ergebnisverwendung 2024
c) Entlastung der Geschäftsführung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG für das Jahr 2024 (Enthaltung des Bürgermeisters)
d) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
e) Feststellung des Wirtschaftsplans 2025
f) Anpassung Gesellschaftervertrag
zuzustimmen.
Seniorenveranstaltung 2025
In der Vergangenheit wurden ursprünglich jährlich drei Veranstaltungen für Senioren von der Gemeindeverwaltung angeboten (Seniorenfastnacht, Ausflug und Herbstfeier). Wegen der verschlechterten Haushaltssituation und ohnehin schwierigen Terminfindung wurde ab 2023 auf die Seniorenherbstfeier als einer der beiden Veranstaltungen im Harres verzichtet.
Im Juni 2024 wurde dann in einer Besprechung mit den damaligen Fraktionsvorsitzenden gebeten, dass ab 2024 nur noch die Seniorenfastnacht und ein gemütliches Beisammensein (Seniorennachmittag) innerhalb der Gemeinde durchgeführt werden soll. Der Seniorenausflug sollte entfallen. Da die Busse jedoch schon bestellt waren, wurde der Ausflug dennoch organisiert. Er wurde jedoch kostengünstig mit einer Begrenzung auf 200 Personen durchgeführt.
Aufgrund der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde wurden nun die Kosten einer alternativen Veranstaltung ermittelt:
Ein Seniorennachmittag mit ca. 200–300 Personen könnte im Veranstaltungszentrum Harres stattfinden. Die Kosten für 250 Personen mit Kaffee, kalten Getränken und Kuchen sowie einem Alleinunterhalter zur Umrahmung der Veranstaltung würden sich auf ca. 8.600 € belaufen.
Alternativ könnte eine solche Veranstaltung evtl. im Pfarrheim in Rot und im Pfarrsaal in St. Leon angeboten werden. Die Kapazität beträgt hier jedoch jeweils nur 60–80 Personen. Die beiden Veranstaltungen könnten nur mit viel höherem Organisationsaufwand und mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Die Frauengemeinschaften Rot und St. Leon haben auf Nachfrage schon mitgeteilt, dass sie leider keine Helfer stellen können. Die Kosten lägen bei ca. 3.000 €. Zu bedenken ist aber, dass die Kirchengemeinden bereits regelmäßig Seniorennachmittage durchführen. Geeignete Vereinsfeiern oder Lokalitäten stehen nicht zur Verfügung.
Bei einem Seniorenausflug mit der Begrenzung auf 200 Personen (4 Busse) z. B. nach Speyer (Domführung mit Krypta und Kaisergräber) oder nach Pforzheim (Gasometer mit Amazonien-Faszination tropischer Regenwald) würden sich die Kosten auf insgesamt ca. 4.200 € belaufen (Busfahrt und Führung bzw. Eintritt).
Aufgrund der zu erwartenden Kosten sowie auch um die bestehenden Angebote der Kirchengemeinden zu ergänzen, präferiert die Verwaltung die Durchführung eines Seniorenausflugs.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Die Gemeindeverwaltung wird mit der Organisation und Durchführung eines Seniorenausflugs für das Jahr 2025 beauftragt. Es wird wie im Vorjahr eine Personenbeschränkung auf 200 Teilnehmer festgelegt.
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