Was ist eine Gemeindeversammlung?
Laut dem neuen „Gesetz über die Verwaltung der Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg“ (Pfarreigesetz – PfaG) von 2025 in den §§ 7 bis 9 erörtert die Gemeindeversammlung Ideen und Fragen des kirchlichen Lebens vor Ort und macht Anregungen und Vorschläge. Die Gemeindeversammlung entscheidet zudem über die Art der Bildung sowie die Dauer der Beauftragung des Gemeindeteams und stellt dessen Auflösung fest. Mitglied der Gemeindeversammlung ist jede Person, die römisch-katholisch ist und ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Gemeinde „St. Nikolaus Rotenberg“ hat. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindeteam einberufen und geleitet. Die Gemeindeversammlung entscheidet durch Beschluss, es genügt die einfache Mehrheit. Eine Stimmrechtsübertragung findet nicht statt. Stimmberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken auf dem Gebiet der Gemeinde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich, Gäste sind willkommen.
Das bestehende Gemeindeteam St. Nikolaus Rotenberg lädt daher zur Gemeindeversammlung am Sonntag, 15.03.2026, ein. Wir feiern um 10:30 Uhr den Sonntagsgottesdienst in der St.-Nikolauskirche. Die Gemeindeversammlung findet anschließend im Pfarrzentrum St. Michael (Keltergasse 3, in 69231 Rauenberg-Rotenberg) statt. Beginnen wollen wir mit einem gemeinsamen Mittagessen bei Maultauschen. Danach ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Wenn Sie sich künftig gerne im Gemeindeteam einbringen möchten, sind Sie herzlich dazu eingeladen. Weitere Informationen auch bei Cornelia Geider-Starke (Tel. 06222 64158), Barbara Hammer (Tel. 06222 60106) oder Benjamin Starke (Tel. 06222 9399355).
Im Namen des Gemeindeteams St. Nikolaus Rotenberg
Benjamin Starke