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Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu

Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans...
Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu

Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu

Enzkreis

Öffentliche Bekanntmachung

der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans

des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu zum Zieljahr 2025

für den Bereich „Breitlohweg/Falltor“

auf Gemarkung Wimsheim

nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg, hat in der öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2025 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu zum Zieljahr 2025 für den Bereich „Breitlohweg/Falltor“ auf Gemarkung Wimsheim beschlossen bzw. festgestellt.

Das Plangebiet liegt im Südosten von Wimsheim und grenzt im Norden und Westen an die vorhandene Bebauung an. Bei der umgebenden Bebauung handelt es sich um Wohnbebauung, in der Regel Einfamilienhäuser. Südlich schließt ein Wochenendhausgebiet an, in dem Schuppen und Gartenhäuser stehen.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von circa 2,0 ha.

Im Einzelnen gilt der zeichnerische Planteil (Lageplan) vom 20. Mai 2025 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart.

Die am 20. Mai 2025 (Aufstellungsbeschluss zur Änderung war am 2. Juli 2024) von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu beschlossene und festgestellte 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 für den Bereich „Breitlohweg/Falltor“ auf Gemarkung Wimsheim, wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, mit Bescheid des Landratsamtes Enzkreis, Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz, vom 4. November 2025, eingegangen am 17. November 2025, genehmigt.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg/Falltor“ auf Gemarkung Wimsheim wird mit der Bekanntmachung wirksam (§ 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB).

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 für den Bereich „Breitlohweg/Falltor“ auf Gemarkung Wimsheim kann einschließlich ihrer Begründung bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu im Rathaus Mönsheim, Schulstraße 2, 71297 Mönsheim, während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 2 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch sind gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Satz 2 Baugesetzbuch unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Änderung des Flächennutzungsplans ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind (vgl. § 4 Abs. 5 GemO).

Mönsheim, den 26. November 2025

gez. Jörg-Michael Teply

stellvertretender Verbandsvorsitzender

Lageplan
Anhang
Dokument
Erscheinung
Friolzheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
von Gemeinde Friolzheim
02.12.2025
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