Aus den Rathäusern

Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal umfasst die Städte und Gemeinden Donzdorf (mit Reichenbach u. R. und Winzingen), Gingen an...

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal umfasst die Städte und Gemeinden Donzdorf (mit Reichenbach u. R. und Winzingen), Gingen an der Fils, Lauterstein (bestehend aus Nenningen und Weißenstein) sowie Süßen.

Änderung des Flächennutzungsplans 2035

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal hat in öffentlicher Sitzung am 02.05.2024 den Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Stellfelbe II“ in Donzdorf gefasst und in gleicher Sitzung die diesbezüglichen Vorentwurfsunterlagen gebilligt. Die Verbandsverwaltung wurde beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen. Hierüber wurde in den Mitteilungsblättern der vier Mitgliedsgemeinden vom 16./17.05.2024 informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 01.07.2024 bis 02.08.2024 in Form einer Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet und einer gleichzeitigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Zuvor wurde dies in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden vom 27./28.06.2024 öffentlich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.06.2024 über die Planung unterrichtet und um Stellungnahme bis 02.08.2024 gebeten. Am 01.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal über die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung abgewogen, den Entwurfsbeschluss gefasst und die Verbandsverwaltung mit der Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt,

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 für den Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal beinhaltet die Grundstücke Flurstücke 1461, 1469/1, 1472, 1479, 1481/1 und 1482/1 sowie teilweise das Flurstück 1482 (Mozartstraße) auf Gemarkung Donzdorf. Im Laufe des Verfahrens kann sich der geplante Geltungsbereich noch dahingehend ändern, dass weitere Flurstücke hinzukommen oder genannte Flurstücke wegfallen. Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden durch die Süßener Straße (ehemals B466) mit Wegeflächen, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 1485 und 1487, im Süden durch die Bebauungen Daimlerstraße 20 und 22 sowie Mozartstraße 37, 39 und 41, im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 1459. Maßgeblich für die derzeitige Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil der Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans. Die folgende Skizze, in welcher der geplante Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umrandet ist, dient der Orientierung:

Ziel und Zweck der Planung

Aufgabe von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ist es, die bauliche Entwicklung und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Städten und Gemeinden vorzubereiten und zu leiten. Hierbei sind Flächennutzungspläne vorbereitende Bauleitpläne, Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne. Städte und Gemeinden haben Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Flächennutzungspläne sollen einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren abbilden.

Im Flächennutzungsplan 2035 wird für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal die sich aus den beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Verbandsmitglieder ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Insbesondere werden Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Ver- und Entsorgungsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Landwirtschaft, Wald, Wasser und Boden sowie sonstige Flächen, jeweils unterschieden in bestehende und geplante Flächen, dargestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf hat am 22.06.2020 beschlossen, auf Donzdorfer Gemarkung für das Areal südlich der Süßener Straße und nördlich der Daimlerstraße, beginnend an der östlichen Grenze des Grundstücks Flurstück 1459 im Westen und endend mit den westlichen Grenzen der Grundstücke Flurstücke 1485 und 1487 im Osten einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stellfelbe II“ aufzustellen. Durch diese sollen westliche Teilbereiche des bisher geltenden Bebauungsplans „Industriegebiet I (Stellfelbe)“ aus dem Jahr 1965 überplant und damit abgelöst werden. Das Hauptaugenmerk des Bebauungsplans, welcher im klassischen Verfahren nach § 2 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird, liegt auf der erforderlichen Einzelhandelssteuerung: Wesentlicher Inhalt der Bebauungsplanung ist die vorgesehene Umstellung von der bisher im Plangebiet maßgeblichen Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 (welche keinerlei Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels enthält) auf die aktuelle BauNVO (laut welcher großflächiger Einzelhandel nur in dafür ausgewiesenen Sondergebieten zulässig ist). Im Bereich des Flurstücks 1481/1 ist ein sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel vorgesehen, damit im Bebauungsplan die zulässigen Nutzungen entsprechend dem genehmigten und bestehenden Bestand festgesetzt werden können. Im übrigen Plangebiet werden Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimenten ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan „Stellfelbe II“ weicht insbesondere aufgrund des geplanten Sondergebiets von den Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 ab: Das geplante Sondergebiet liegt im Bereich einer momentan als „bestehende gewerbliche Baufläche“ dargestellten Fläche. Darüber hinaus erstrecken sich Gewerbe- und Industriegebietsflächen auf momentan im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen. Neben der Bebauungsplanaufstellung ist deshalb auch ein Verfahren zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig (Parallelverfahren).

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Stellfelbe II“ wurde von der Stadt Donzdorf vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 durchgeführt. Nach dem Entwurfsbeschluss des Gemeinderats der Stadt Donzdorf am 23.10.2023 wurden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, wofür die Bebauungsplan-Entwurfsunterlagen ab 19.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 auf der Homepage der Stadt Donzdorf als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung standen. Über die eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Stadt Donzdorf in öffentlicher Sitzung am 23.09.2024 abgewogen und in gleicher Sitzung auch die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Stellfelbe II“ gefasst. Die Genehmigung des Bebauungsplans muss noch beantragt werden. Durch die Flächennutzungsplanänderung können die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Stellfelbe II“ geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen im Internet und einer gleichzeitigen öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 (Bereich „Stellfelbe II“ in Donzdorf), bestehend aus dem zeichnerischen Teil vom 12.02.2025 und der Begründung vom 12.02.2025 (jeweils gefertigt von der Ingenieurgesellschaft mbH VTG Straub, Donzdorf), werden zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den zum Bebauungsplanverfahren „Stellfelbe II“ gehörenden Planunterlagen (Zeichnerischer Teil vom 11.09.2024, gefertigt von der Ingenieurgesellschaft mbH VTG Straub, Donzdorf, und Textteil vom 11.09.2024, gefertigt von der vorgenannten Ingenieurgesellschaft und der Stadt Donzdorf, sowie Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 21.09.2023, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Habitatpotentialanalyse vom 17.11.2022 und Plan „1.0 Habitatpotentialanalyse“ vom 17.11.2022, jeweils erstellt vom Büro HELBIG Umweltplanung, Leonberg) werden in der Zeit

von Montag, 28. April 2025 bis Montag, 2. Juni 2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Donzdorf unter www.donzdorf.de/bauen-wirtschaft/bauen/flaechennutzungsplan/flaechennutzungsplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können über diesen Link und über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg während des oben genannten Zeitraums (Veröffentlichungsfrist) aufgerufen und eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden wie folgt öffentlich ausgelegt:

Ort der Auslegung

Ansprechpartner

Telefon

Rathaus 73072Donzdorf, Schloss 1-4,

1. Obergeschoss, Zimmer 123

Frau Zeller

07162/922-102

Rathaus 73333Gingen, Bahnhofstr. 25,

Foyer im Rathaus (Erdgeschoss)

Frau Friedel

07162/9606-30

Rathaus 73111Lauterstein, Hauptstr. 75,

Erdgeschoss, Zimmer E 1

Herr Heilig

07332/9669-20

Rathaus 73079Süßen, Heidenheimer Str. 30,

1. Obergeschoss, Flur vor Zimmer 108

Frau Ziller

07162/9616-754

Die Unterlagen können dort im Zeitraum der Veröffentlichungsfrist während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der im Internet veröffentlichten und in den Rathäusern ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 21.09.2023 zum Bebauungsplanverfahren „Stellfelbe II“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit/Bevölkerung, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Habitatpotentialanalyse und Plan „1.0 Habitatpotentialanalyse“ vom 17.11.2022 zum Bebauungsplanverfahren „Stellfelbe II“ mit Ausführungen zu Habitatstrukturen, Einschätzung der Habitatpotentiale und genauer Berücksichtigung der Artengruppen Europäische Vogelarten und Fledermäuse
  • bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen: Stellungnahme des Landratsamt Göppingen vom 30.07.2024 (zu den Themen Naturschutz, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz), Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 30.07.2024 (zu den Themen geologische und bodenkundlichen Grundlagen, angewandte Geologie – u. a. mit geotechnischen Hinweisen – und Landesbergdirektion) und Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.08.2024 (zu den Themen Raumordnung und Mobilität/Verkehr/Straßen)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils - Lautertal (Schloss 1-4 in 73072 Donzdorf) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (möglichst per E-Mail an melanie.zeller@donzdorf.de), sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der E-Mail-Adresse oder Anschrift des Verfassers bei nicht elektronisch übermittelten Stellungnahmen zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel über eingehende Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und abgewogen wird, sofern sich aus der Art der Stellungnahmen und der betroffenen Personen keine ausdrücklichen oder offensichtlichen Einschränkungen diesbezüglich ergeben. Zur Bearbeitung der eingehenden Stellungnahmen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 – insbesondere Buchstaben e) – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) der Stellungnehmenden gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen – zum Beispiel der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal oder der Gemeinderäte der vier Mitgliedsgemeinden – anonymisiert aufgeführt.

Donzdorf, den 09.04.2025

gez.

Martin Stölzle

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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