Aus den Rathäusern

Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal (GVV) umfasst die Städte Donzdorf, Süßen, Gingen und Lauterstein. Am 01.04.2025 fand im...

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal (GVV) umfasst die Städte Donzdorf, Süßen, Gingen und Lauterstein.

Am 01.04.2025 fand im Rathaus Donzdorf, Roter Saal, Schloss 1-4, in Donzdorf eine öffentliche Verbandsversammlung statt.

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

Konstituierung der Verbandsversammlung nach der Gemeinderatswahl 2024

Die Verbandsversammlung nahm die Konstituierung zur Kenntnis.

Mit der Konstituierung wurde die Handlungsfähigkeit des Gremiums des Verwaltungsverbands sichergestellt und somit die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit geschaffen.

Wahl des Verbandsvorsitzenden

Die Verbandsversammlung wählte Herrn Bürgermeister Martin Stölzle in offener Wahl einstimmig zum Verbandsvorsitzenden des GVV.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung wählt das Gremium der Verbandsversammlung regelmäßig in der ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen den Verbandsvorsitzenden. Wie nach bisheriger Übung wurde auch in diesem Jahr der Bürgermeister der Stadt Donzdorf als Verbandsvorsitzender vorgeschlagen.

Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

Die Verbandsversammlung wählte Herrn Bürgermeister Marc Kersting aus Süßen als ersten Stellvertreter, Herrn Bürgermeister Marius Hick aus Gingen als zweiten Stellvertreter sowie Herrn Bürgermeister Michael Lenz aus Lauterstein als dritten Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden jeweils einstimmig in offen durchgeführter Wahl.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung sind nach den Kommunalwahlen zudem drei Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden aus den Reihen der Bürgermeister zu wählen. Es wurde vorgeschlagen, die Stellvertreter wie bereits bei der letzten Wahl in der Reihenfolge der absteigenden Größe der Mitgliedsgemeinden zu wählen.

Allgemeine Finanzprüfung 2018 bis 2023

Die Verbandsversammlung nahm Kenntnis von der Allgemeinen Finanzprüfung 2018 bis 2023 und deren Ergebnis.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 12. September 2024 eine Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2018 bis 2023 beim (GVV) vorgenommen. Das Landratsamt Göppingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.01.2025 dem GVV die Bestätigung erteilt, dass die überörtliche Prüfung durch die GPA keine wesentlichen Anstände ergeben hat.

Flächennutzungsplan 2035 – Berichtigungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung beschloss die Berichtigung des Flächennutzungsplans 2035 entsprechend den Deckblättern zu den Bebauungsplänen:

  • „Pflegeheim Haus St. Barbara“ in Gingen (6. Berichtigung des FNPs)
  • „Schulstraße“ in Gingen (7. Berichtigung des FNPs)
  • „Bühlacker“ in Donzdorf-Reichenbach (8. Berichtigung des FNPs)

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat am 14.12.2021 den Bebauungsplan „Schulstraße“ und am 08.11.2022 den Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“ abweichend vom geltenden Flächennutzungsplan 2035 des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal vom 29.05.2020 als Satzung beschlossen. Die Gemeinde Gingen an der Fils hat den Gemeindeverwaltungsverband am 13.03.2024 gebeten, die entsprechenden Berichtigungen des Flächennutzungsplans vorzusehen. Seit Kurzem liegen die diesbezüglich erforderlichen Deckblätter vor. Ebenfalls abweichend vom oben genannten Flächennutzungsplan hat der Gemeinderat der Stadt Donzdorf am 18.11.2024 den Bebauungsplan „Bühlacker“ als Satzung beschlossen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde am 18.12.2024 von der Stadt Donzdorf beantragt, das entsprechende Deckblatt wurde dem Gemeindeverwaltungsverband am 14.01.2025 vorgelegt.

Flächennutzungsplan 2035 – 1. Änderung (Bereich „Stellfelbe II“ in Donzdorf)

- Behandlung der Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung

- Entwurfsbeschluss

- Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Die Verbandsversammlung beschloss die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltung. Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 wurden gebilligt. Die Verbandsverwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Stellfelbe II“ sollen im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Einzelhandel (bisher gewerbliche Baufläche) sowie gewerbliche Bauflächen (bisher Verkehrsflächen) dargestellt werden. Am 02.05.2024 hat die Verbandsversammlung nach dem Grundsatzbeschluss die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen (GVV 4/2024). Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung waren keine inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen an den bisherigen Planunterlagen (Zeichnerischer Teil und Begründung) erforderlich.

Flächennutzungsplan 2035 – 2. Änderung (Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“) in Donzdorf/Kuchalb)

- Grundsatzbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB)

Die Verbandsversammlung beschloss: Der Flächennutzungsplan 2035 des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal vom 29.05.2020 wird in einem Teilbereich des von der Stadt Donzdorf gemeinsam mit der Stauferwerk GmbH & Co.KG geplanten Bebauungsplans „Solarpark Kuchalber Halde“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geändert. Die genaue Abgrenzung des von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Bereichs ist dem beigefügten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 vom 25.02.2025 zu entnehmen. Entsprechend der Bebauungsplanung soll im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen (bisher landwirtschaftliche Fläche) dargestellt werden. Der Grundsatzbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung sowie der zuvor durch die Stadt Donzdorf gefasste Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans dienen als Grundlage zur Durchführung des Zielabweichungsverfahrens für die Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan.

Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ im förmlichen Verfahren aufzustellen. In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2024 wurden die Bebauungsplanunterlagen der Ingenieurgesellschaft mbH VTG Straub als Vorentwurf gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Auslegung gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB gefasst. Die Vorhabenfläche liegt südlich von Donzdorf, ca. 500 m südlich des Weilers Kuchalb und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,1 ha. Der Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ weicht insbesondere aufgrund des geplanten Sondergebiets von den Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 ab. Das geplante Sondergebiet liegt auf einer momentan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Fläche. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans ist demnach auch ein Verfahren zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 nach § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) erforderlich.

Donzdorf, den 15.04.2025

gez.

Martin Stölzle

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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