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Aus den Rathäusern

Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils - Lautertal

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal umfasst die Städte und Gemeinden Donzdorf (mit Reichenbach u. R. und Winzingen), Gingen an...
Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ (schwarz gestrichelt)
Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ (schwarz gestrichelt)

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal umfasst die Städte und Gemeinden Donzdorf (mit Reichenbach u. R. und Winzingen), Gingen an der Fils, Lauterstein (bestehend aus Nenningen und Weißenstein) sowie Süßen.

2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ in Donzdorf/Kuchalb

In den Mitteilungsblättern der vier Mitgliedsgemeinden vom 27.11.2025/28.11.2025 in Kalenderwoche 48/2025 wurde bereits über die öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal am 04.11.2025 berichtet. Dabei wurde auch über den Vorentwurfsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ in Donzdorf informiert.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 beinhaltet das Flurstück 2535 ganzheitlich sowie Teile des Flurstücks 2531 auf der Gemarkung Donzdorf. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil der Vorentwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans. Die folgende Skizze, in welcher der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umrandet ist, dient der Orientierung:

Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ (schwarz gestrichelt)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet und einer gleichzeitigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

Die Vorentwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 für den Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal im Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ auf Gemarkung Donzdorf, bestehend aus dem zeichnerischen Teil vom 01.09.2025 und der Begründung vom 01.09.2025, werden zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung, den Unterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ (Zeichnerischer Teil vom 07.10.2025, Textteil vom 07.10.2025, Begründung vom 07.10.2025, Vorhaben- und Erschließungsplan vom 07.10.2025, Umweltbericht vom 11.03.2025, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.03.2025 sowie Formblatt Natura 2000 vom 11.03.2025) sowie dem Zulassungsbescheid zum Zielabweichungsverfahren vom 26.06.2025 in der Zeit

von Montag, 2. Februar 2026 bis Freitag, 6. März 2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Donzdorf unter www.donzdorf.de/bauen-wirtschaft/bauen/flaechennutzungsplan/flaechennutzungsplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können über diesen Link und über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg während des oben genannten Zeitraums (Veröffentlichungsfrist) aufgerufen und eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden wie folgt öffentlich ausgelegt:

Ort der Auslegung

Ansprechpartner

Telefon

Rathaus 73072Donzdorf, Schloss 1-4,

1. Obergeschoss, Zimmer 127

Herr Music

07162/922-107

Rathaus 73333Gingen, Bahnhofstr. 25,

Foyer im Rathaus

Frau Friedel

07162/9606-30

Rathaus 73111Lauterstein, Hauptstr. 75,

Erdgeschoss, Zimmer E 1

Herr Heilig

07332/9669-20

Rathaus 73079Süßen, Heidenheimer Str. 33,

gegenüber Rathaus, Infotafel Eingangsbereich

Frau Ziller

07162/9616-754

Die Unterlagen können dort im Zeitraum der Veröffentlichungsfrist während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal (Schloss 1-4 in 73072 Donzdorf) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (möglichst per E-Mail an niklas.music@donzdorf.de), sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der E-Mail-Adresse oder Anschrift des Verfassers bei nicht elektronisch übermittelten Stellungnahmen zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel über eingehende Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und abgewogen wird, sofern sich aus der Art der Stellungnahmen und der betroffenen Personen keine ausdrücklichen oder offensichtlichen Einschränkungen diesbezüglich ergeben. Zur Bearbeitung der eingehenden Stellungnahmen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 – insbesondere Buchstaben e) – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) der Stellungnehmenden gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen – zum Beispiel der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal oder der Gemeinderäte der vier Mitgliedsgemeinden – anonymisiert aufgeführt.

Ziel und Zweck der Planung:

Aufgabe von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ist es, die bauliche Entwicklung und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Städten und Gemeinden vorzubereiten und zu leiten. Hierbei sind Flächennutzungspläne vorbereitende Bauleitpläne, Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne. Städte und Gemeinden haben Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Flächennutzungspläne sollen einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren abbilden.

Im Flächennutzungsplan 2035 wird für das gesamte Gebiet der Mitgliedsgemeinden die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Verbandsmitglieder in den Grundzügen dargestellt. Im Flächennutzungsplan werden insbesondere Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Ver- und Entsorgungsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Landwirtschaft, Wald, Wasser und Boden sowie sonstige Flächen, jeweils unterschieden in bestehende und geplante Flächen, dargestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ im förmlichen Verfahren aufzustellen. In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2025 wurden die Bebauungsplanunterlagen als Satzung beschlossen.

Die Vorhabenfläche liegt südlich von Donzdorf, ca. 500 m südlich des Weilers Kuchalb und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,1 ha. Er grenzt im Westen unmittelbar an eine Laubwaldfläche und im Norden, Osten und Süden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Östlich, ca. 80 m von der Vorhabenfläche entfernt, befinden sich weitere Waldflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 2535 und Teile des Flurstücks Nr. 2531 (Tegelbergweg). Begrenzt wird das Plangebiet durch die Flurstücke Nr. 2534, 2537 (Zwing) und 2540.

In § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 8 und 9 werden zulässige Nutzungen solarer Strahlungsenergie im Außenbereich beschrieben. Das hier geplante Vorhaben geht teilweise über diese Zulässigkeiten hinaus. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, durch welchen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Außenbereich auf das Projekt abgestimmt werden können. Vor diesem Hintergrund plant die Stauferwerk GmbH & Co.KG gemeinsam mit der Stadt Donzdorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kuchalber Halde“.

Der Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ weicht insbesondere aufgrund des geplanten Sondergebiets von den Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 des GVV Mittlere Fils – Lautertal ab: Das geplante Sondergebiet liegt auf einer momentan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Fläche. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans ist demnach auch ein Verfahren zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2035 nach § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) erforderlich. Der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal vom 01.04.2025 gefasst.

Das Plangebiet selbst ist im Regionalplan Teil eines Regionalen Grünzugs. Durch den hierdurch entstehenden Zielkonflikt war ein Zielabweichungsverfahren für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan durchzuführen. Die Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 26.08.2025 mittlerweile bestätigt.

Donzdorf, den 21.01.2026

gez.

Martin Stölzle

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
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