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Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über...

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sowie § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal am 6.5.2025 die folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.002.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.002.500

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.972.400

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.972.400

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von

6.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von

6.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2

Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4

Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR

§ 5

Verbandsumlage
Die Verbandsumlage gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf 2.894.500 EUR
Die Sonderumlage gemäß § 10 Abs. 5 Satz 5 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf 6.000 EUR

Hinweis auf die öffentliche Auslegung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal am 6.5.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 18 GKZ i.V.m § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 12. Mai 2025 vorgelegt. Das Landratsamt Hohenlohekreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10. Juni 2025, AZ. 12.1, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen nach § 60 Abs. 1 GemO i.V.m. § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 18 GKZ i.V.m § 81 Abs. 3 GemO vom 30. Juni bis 8. Juli 2025 – je einschließlich – während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus: im Rathaus Forchtenberg,
Hauptstraße 14, 74670 Forchtenberg (1. Obergeschoss des Nebengebäudes) sowie im Rathaus Niedernhall, Hauptstraße 30, 74676
Niedernhall (Erdgeschoss) sowie im Rathaus Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach (im Bürgerbüro). Den Haushaltsplan können Sie auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal, Verbandskämmerei, Hauptstraße 14, 74670 Forchtenberg.

Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 18 GKZ i.V. mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch
innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal geltend
gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Forchtenberg, 23. Juni 2025
gez.
Bürgermeister Achim Beck, Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungen der Stadt Forchtenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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