Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach hat in der Sitzung am 08.05.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mit Erlass vom 02.06.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 Euro wird gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.
Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.690.000 Euro werden mit 1.040.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 und mit 650.000 Euro für das Jahr 2027 eingegangen. Gleichzeitig sind nach der Finanzplanung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 500.000 Euro vorgesehen. Daher ist ein Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro der Verpflichtungsermächtigungen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 86 Abs. 4 GemO erteilt.
Eine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der in künftigen Jahren konkret vorgesehenen Kreditaufnahmen ist damit nicht getroffen. Hierfür ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Weitere Genehmigungen sind nicht zu erteilen.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2025 gem. § 4 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 in der Zeit vom 16.06.2025 bis 26.06.2024(je einschließlich) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt in
für das
HAUSHALTSJAHR 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 08.05.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.207.050 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.207.050 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.159.550 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.887.050 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 272.500 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.072.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 1.072.000 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 799.500 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.000.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 35.500 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 964.500 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 165.000 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.690.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €
Die Umlagen der Verbandsgemeinden betragen im Haushaltsjahr 2025:
Plüderhausen | 1.055.593 € | ||
davon im | |||
Ergebnishaushalt | 1.055.593 € | ||
Finanzhaushalt | 0 € | ||
Urbach | 1.044.857 € | ||
davon im | |||
Ergebnishaushalt | 1.044.857 € | ||
Finanzhaushalt | 0 € |
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen-Urbach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Plüderhausen/Urbach, den 03.06.2025
gez.
Benjamin Treiber
Verbandsvorsitzender