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Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“

Sitz Weinsberg, Rathaus – Steueramt – Grund- und Gewerbesteuer werden fällig Zum 15.11.2024 werden für das 4. Quartal 2024 die Grundsteuerrate...

Sitz Weinsberg, Rathaus

– Steueramt –

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Zum 15.11.2024 werden für das 4. Quartal 2024 die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen. Zahlungen können auf folgende Konten der Gemeindekasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE10 620 500 00 0013 600 318 BIC: HEISDE66XXX

Volksbank Sulmtal IBAN: DE62 620 619 91 0054 079 004 BIC: GENODES1VOS

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000050658

Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Gemeindekasse Lehrensteinsfeld leisten. Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben. Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.

Erscheinung
Lehrensteinsfeld aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Gemeinde Lehrensteinsfeld
08.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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