Sitz Weinsberg, Rathaus
– Steueramt –
Grund- und Gewerbesteuer werden fällig
Zum 15.11.2024 werden für das 4. Quartal 2024 die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen. Zahlungen können auf folgende Konten der Gemeindekasse vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE10 620 500 00 0013 600 318 BIC: HEISDE66XXX
Volksbank Sulmtal IBAN: DE62 620 619 91 0054 079 004 BIC: GENODES1VOS
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000050658
Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Gemeindekasse Lehrensteinsfeld leisten. Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben. Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.