Sitz Weinsberg, Rathaus
– Steueramt –
Grund- und Gewerbesteuer werden fällig
Zum 15.02.2025 werden für das 1. Quartal 2025 die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.
Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE18 620 500 00 0013 601 726
BIC: HEISDE66XXX
Bitte geänderte Bankverbindung beachten
VR Bank HN SHA eG
IBAN: DE45 6229 0110 0820 2200 00
BIC: GENODES1SHA
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ00000050656
Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Stadtkasse Weinsberg leisten.
Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben.
Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.