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Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“

Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ Sitz Weinsberg, Rathaus Steueramt Gesplittete Abwassergebühr Neue Bauvorhaben –...

Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“
Sitz Weinsberg, Rathaus
Steueramt

Gesplittete Abwassergebühr

Neue Bauvorhaben – Änderung der versiegelten Fläche

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde in Weinsberg mit Erstellung des Wasser-/Abwassergebührenbescheids für 2012 abgeschlossen.

Für jedes Grundstück wurde ein „Selbstauskunftsbogen zur Ermittlung der versiegelten Fläche“ erstellt und die sich daraus ergebende Fläche erfasst.

Doch auch zukünftig hat jeder Grundstückseigentümer eine Meldepflicht bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr. Nämlich immer dann, wenn auf dem Grundstück die versiegelte Fläche verändert wird.

Neue Bauvorhaben – Abriss – erstmalige Bebauung eines Grundstücks

Die Grundstückseigentümer sind nach Abwassersatzung verpflichtet, die Erstellung eines zusätzlichen oder den Abriss eines vorhandenen Bauwerks an das Steueramt zu melden. Voraussetzung ist, dass das Bauwerk direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen ist bzw. war. Dasselbe gilt auch für die erstmalige Bebauung eines Grundstücks.

Versiegelte Flächen

Auch die Änderung von Einfahrten, Hofflächen, Stellflächen usw. sind an das Steueramt zu melden.

Noch Fragen?

Unter der Telefonnummer 07134/512-152, Frau Franz, erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
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Ausgabe 48/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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