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Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“

Sitz Weinsberg, Rathaus Steueramt Grund- und Gewerbesteuer werden fällig Zum 15.05.2026 werden für das 2. Quartal 2026 die Grundsteuerrateund...

Sitz Weinsberg, Rathaus

Steueramt

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Zum 15.05.2026 werden für das 2. Quartal 2026 die Grundsteuerrateund die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.

Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn, IBAN: DE18 6205 0000 0013 6017 26, BIC: HEISDE66XXX

Bitte geänderte Bankverbindung beachten.

VR Bank HN SHA eG, IBAN: DE45 6229 0110 0820 2200 00, BIC: GENODES1SHA

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ00000050656

Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Stadtkasse Weinsberg leisten.

Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben.

Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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