Stadtverwaltung Weinsberg
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74189 Weinsberg
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Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg" Sitz Weinsberg, Rathaus – Steueramt –

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig Zum 15.8.2024 werden für das 3. Quartal 2024 die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur...

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Zum 15.8.2024 werden für das 3. Quartal 2024 die Grundsteuerrate und die
Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.
Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE18 620 500 00 0013 601 726 BIC: HEISDE66XXX
VR Bank HN SHA eG IBAN: DE45 6229 0110 0820 2200 00 BIC: GENODES1SHA
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ00000050656

Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen
Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Stadtkasse Weinsberg leisten.
Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben.
Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024

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Weinsberg

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von Stadtverwaltung Weinsberg
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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