Am 1. Dezember 2024 wird die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren fällig.
Eine besondere Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Die Höhe des Abschlags ergibt sich aus der Jahresendabrechnung 2023 oder einer gesonderten Mitteilung. In Zweifelsfällen gibt Ihnen das Steueramt des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ Telefon 07134/512-123 Frau Fink (vormittags) oder Telefon 07134/512-125 Frau Werner (vormittags) gerne Auskunft.
Hinweis für alle Wasserabnehmer
Den Wasserabnehmern wird empfohlen, anlässlich der vierteljährlichen Abschlagszahlung bzw. Belastung zu prüfen, ob der Vorauszahlungsbetrag in etwa dem vierteljährlichen Wasserverbrauch entspricht. Dadurch ist auch eine Überwachung der innerhalb der Gebäude und sonstiger Grundstücke installierten privaten Verbrauchsanlagen (Leitung ab dem Wasserzähler) gewährleistet. Leider kommt es immer wieder vor, dass defekte Leitungen, schadhafte Dichtungen usw. hohe Wasserverbräuche verursachen, die erst bei der Zählerablesung festgestellt werden. Da die Wasserzähler nur zum Jahresende abgelesen werden, kann dies zu unliebsamen Überraschungen in Form von mitunter sehr hohen Wasserrechnungen führen. Sollte sich ein Zählwerk ständig drehen, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, wäre es ratsam, sofort einen Installateur zu beauftragen, um die Ursache in der Hausinstallation festzustellen und zu beheben. Wasserverluste, die auf solche Schäden zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zulasten des Wasserabnehmers. Den Wasserkunden wird deshalb in ihrem eigenen Interesse empfohlen regelmäßige Zählerstandskontrollen durchzuführen.