Jahreszahlung der Grundsteuer
Ein Teil der Grundsteuerpflichtigen macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes am 1. Juli als Jahresbetrag zu entrichten. Aus dem Grundsteuerbescheid 2025 kann ersehen werden, ob man zum Kreis der Jahreszahler gehört. Außerdem kann daraus die Höhe der Grundsteuer entnommen werden.
Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den fälligen Betrag pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Weinsberg vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE18 620 500 00 0013 601 726 BIC: HEISDE66XXX
Bitte geänderte Bankverbindung beachten
VR Bank HN SHA eG IBAN: DE45 6229 0110 0820 2200 00 BIC: GENODES1SHA
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ00000050656
Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Stadtkasse Weinsberg leisten. Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben.
Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.