Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal am 10. März 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 863.046 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -863.046 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 863.046 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -863.046 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
§ 5
Verbandsumlage
Die Verbandsumlage beträgt gemäß § 8 Abs.1 Ziffer 1.3 der Verbandssatzung des dort festgestellten Schlüssels 511.119 EUR.
Ilsfeld, den 10.03.2025
gez. Andreas Vierling
Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 24. April 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 28 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist ab Montag, 19. Mai 2025 bis Dienstag, 27. Mai 2025, gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m. §18 GKZ, während der Öffnungszeiten im Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 08, 74360 Ilsfeld, im Foyer öffentlich ausgelegt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ilsfeld, 12.05.2025
gez. Andreas Vierling
Verbandsvorsitzender
Jahresabschluss und Bekanntmachung
1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2023
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 10.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 772.393,77 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | - 772.393,77 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 0,00 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0,00 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 0,00 |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 724.817,67 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 826.303,73 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 101.486,06 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 0,00 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 101.486,06 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0,00 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 101.486,06 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 833,10 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 158.367,18 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | - 100.652,96 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 57.714,22 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 0 |
3.2 | Sachvermögen | 0 |
3.3 | Finanzvermögen | 245.235,93 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 15.396,91 |
3.5 | Nettoposition | 0 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 260.632,84 |
3.7 | Basiskapital | 0 |
3.8 | Rücklagen | 0 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0 |
3.10 | Sonderposten | 0 |
3.11 | Rückstellungen | 0 |
3.12 | Verbindlichkeiten | - 260.632,84 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | - 260.632,84 |
2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
Der Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 95b Abs.2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 19. Mai 2025 bis Dienstag, den 27. Mai 2025 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Ilsfeld, Foyer, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld öffentlich ausgelegt.
Ilsfeld, den 10.03.2025
gez. Andreas Vierling, Verbandsvorsitzender
gez. Thomas Stutz, Geschäftsführer
Feststellung Aufgliederung des Jahresergebnisses
(zu § 95b Abs. 1 GemO)
>>> HIER TABELLE AUS ILSFELD KW 19 EINFÜGEN (siehe PDF) <<<
Jahresabschluss und Bekanntmachung
1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 10.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 571.108,34 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | -571.108,34 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 0,00 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0,00 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 0,00 |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.005.536,12 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -520.356,06 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 485.180,06 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 0,00 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 485.180,06 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0,00 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 485.180,06 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 1.881,67 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 57.714,22 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 487.061.73 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 544.775,95 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 0,00 |
3.2 | Sachvermögen | 0,00 |
3.3 | Finanzvermögen | 573.988,91 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 13.400,77 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 587.389,68 |
3.7 | Basiskapital | 0,00 |
3.8 | Rücklagen | 0,00 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
3.10 | Sonderposten | 0,00 |
3.11 | Rückstellungen | 0,00 |
3.12 | Verbindlichkeiten | -587.389,68 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | -587.389,68 |
2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. §2 Abs.1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
Der Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 95b Abs.2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 19. Mai 2025 bis Dienstag, den 27. Mai 2025 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Ilsfeld, Foyer, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld öffentlich ausgelegt.
Ilsfeld, den 10.03.2025
gez. Andreas Vierling, Verbandsvorsitzender
gez. Thomas Stutz, Geschäftsführer
gez. Sylvia Gall, Verbandsrechnerin
Feststellung Aufgliederung des Jahresergebnisses
(zu § 95b Abs. 1 GemO)
>>> HIER TABELLE AUS ILSFELD KW 19 EINFÜGEN (siehe PDF) <<<