Aufgrund der §§ 1, 5 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 29. April 2025 in Adelsheim folgende
Satzung
zur Änderung der Verbandssatzung
beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 3 Buchstabe b erhält folgenden neuen Wortlaut:
b) die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen, soweit einem entsprechenden Ausnahmeantrag nicht entsprochen wird,
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Adelsheim, 30. April 2025
Wolfram Bernhardt, Verbandsvorsitzender