- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Verbandsvorsitzende Herrn Bob Rikken vom Ingenieurbüro Gfrörer, Empfingen. Um die dauerhafte Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Villingendorf zu sichern und den gestiegenen Anforderungen an Technik, Logistik und Sicherheit Rechnung zu tragen, soll der Feuerwehrstandort in den nordwestlichen Randbereich von Villingendorf verlegt werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für das Gebiet bisher eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Dies widerspricht der geplanten Nutzung als Feuerwehrhaus, weshalb der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan geändert werden soll.
Entsprechend der Nutzung ist die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. In der Sitzung der Verbandsversammlung soll nun der Aufstellungsbeschluss erfolgen. Der betroffene Gemeinderat Villingendorf wurde in der Sitzung vom 15.10.2025 über die Planung informiert.
Als Beratungsunterlagen stehen der Verbandsversammlung die folgenden Sitzungsunterlagen zur Verfügung:
1. Deckblatt zur Flächennutzungsplanänderung (Fassung vom 17.09.2025)
2. Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Vorentwurf (Fassung vom 17.09.2025)
3. Erläuterungsbericht Standortfindung neues Feuerwehrgerätehaus, PURE PLANNING GMBH (Fassung vom 02.09.2024)
4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Fassung vom 17.09.2025)
5. Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Fassung vom 17.09.2025)
Herr Rikken erläutert dem Gremium in einer kurzen Präsentation die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan und den vorgesehenen Verfahrensablauf. Die geplante Fläche für den Neubau des Feuerwehrhauses Villingendorf ist zurzeit als Fläche für Landwirtschaft im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Dem Gemeinderat Villingendorf wurde die Planung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Oktober 2025 vorgestellt. Herr Rikken erläutert die Eckpunkte der Planung im Detail. Hier handelt es sich um eine Fläche von ca. 0,44 Hektar.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Aufstellung der 8. punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 und 4 BauGB in die Wege zu leiten. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
In der Verbandsversammlung vom 11.02.2025 wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2025 verabschiedet. Der Haushaltserlass des Landratsamtes Rottweil als Aufsichtsbehörde erfolgte am 13.02.2025. Das Haushaltsjahr 2025 verlief planmäßig.
Ergebnishaushalt 2026
Der Ergebnishaushalt enthält die Ertrags- und Aufwandspositionen zur Erfüllung der Verbandsaufgaben. Die Finanzierung erfolgt über entsprechende Umlagen der beiden Mitgliedsgemeinden.
In den Bereichen Energie, Straßenbeleuchtung, Kläranlagen und technisches Beschaffungswesen wird seit dem Jahr 2009 interkommunal erfolgreich zusammengearbeitet. Ab dem 01. Juni 2012 ist beim Gemeindeverwaltungsverband für den technischen Bereich (Schulen, Turn- und Festhallen, Gemeindegebäude, Kläranlagen usw.) eine Fachkraft angestellt. Seit 01. Januar 2014 wird auch das Kläranlagenpersonal (zwei technische Mitarbeiter) beim Gemeindeverwaltungsverband geführt. Die hieraus resultierenden Synergieeffekte wirken sich äußerst positiv auf beide Mitgliedsgemeinden aus.
Im Zusammenhang mit der umfangreichen und zeitaufwendigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie einer zusätzlich notwendigen 8. punktuellen Änderung – Feuerwehrhaus Villingendorf – wurden in das Planwerk 60.000 € eingestellt.
Außerdem wurden für die Biotopverbundplanung die anteiligen Landeszuwendungen für das Haushaltsjahr 2026 sowie die Ausgaben für das beauftragte Planungsbüro für die Erstellung der Planung und die Eigenanteile der Mitgliedsgemeinden eingerechnet. In der Mittelfristigen Finanzplanung wurde auch die Verteilung der Zuwendung sowie Auszahlungen für die Planung für die Jahre 2027 und 2028 berücksichtigt.
Der Ergebnishaushalt beinhaltet ordentliche Erträge in Höhe von 881.800 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 881.800 € und ist damit ausgeglichen.
Finanzhaushalt 2026
Der Finanzhaushalt bildet die Liquidität ab. Hierbei handelt es sich um die Komponente, um welche das Rechnungswesen der öffentlichen Hand im Vergleich zur Privatwirtschaft erweitert wurde. Die Liquidität des Finanzhaushalts wird durch die Umlage der beiden Mitgliedsgemeinden gewährleistet.
Seit dem Haushaltsjahr 2025 ist der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf schuldenfrei.
Umlagen
Zur Berechnung der Umlage wird aufgrund der Verbandssatzung in Verbindung mit der Gemeindeordnung die Einwohnerzahl der Gemeinden zum 30.06. des vergangenen Jahres (Statistisches Landesamt) angewandt.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
Bösingen: 3.433 Einwohner = 50,27 %
Villingendorf: 3.396 Einwohner = 49,73 %
zusammen somit: 6.829 Einwohner = 100,00 %
Die Verbandsrechnerin stellt den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung 2026 mit der Mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Stellenplan im Einzelnen vor. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 mit der Mittelfristigen Finanzplanung und dem Stellenplan werden entsprechend dem Planentwurf von der Verbandsversammlung einstimmig angenommen und verabschiedet. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 dem Landratsamt, Kommunal- und Prüfungsamt, vorzulegen.
Keine
Keine