09:30 Uhr Gottesdienst in Heimsheim
Jesus Christus ist Herr über Tote und Lebende. Für Tote und Lebende gilt gleichermaßen, dass der Glaube an ihn unerlässlich ist, um Heil zu erlangen. Erlösung geschieht allein durch Jesus Christus.
Die sakramentale Heilsvermittlung an Verstorbene geschieht, indem Apostel die jeweilige sichtbare Handlung an Lebenden vornehmen. So werden die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung und das Heilige Abendmahl für Verstorbene stellvertretend an Lebenden vollzogen. Die Heilswirkung kommt hierbei nicht den Lebenden, sondern den Verstorbenen zugute.
Biblischer Ausgangspunkt für die Sakramentsspendung für Verstorbene ist 1. Korinther 15,29: In Korinth wurden Lebende für Tote getauft.
Dreimal jährlich – jeweils am 1. Sonntag im März, Juli und November – werden Gottesdienste gefeiert, in denen in einem besonderen Gebet der Verstorbenen gedacht wird. Dort, wo der Stammapostel oder der Bezirksapostel einen solchen Gottesdienst feiert, erfolgen auch Sakramentsspendungen für Verstorbene.
20:00 Uhr Gottesdienst in Heimsheim