Die Spitzen der Kommunalen Landesverbände Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben sich gemeinsam mit einem Antwortschreiben vom 12. September 2024 an die Mitglieder der Haushaltskommission gewandt. Zuvor hatten die Mitglieder der Haushaltskommission einen Vorschlag für ein Paket „Sofortprogramm 2024“ vorgelegt.
Die Kommunalverbände begrüßen darin, dass das Land die kommunalen Notwendigkeiten auch für das laufende Haushaltsjahr 2024 anerkennt und ein Paket „Sofortprogramm 2024“ vorschlägt. Die Verhandlungen über eine Empfehlung der Gemeinsamen Finanzverhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/26 bleiben unberührt.
Hierzu erklärt der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger: „Wir danken den Mitgliedern der Haushaltskommission für den Vorschlag, ein Sofortprogramm 2024 schnüren zu wollen. Für uns ist es dabei essentiell, die Themen Investitionsprogramm Ganztag, Krankenhausfinanzierung und Flüchtlingskostenerstattung einer schnellen und tragfähigen Lösung zuzuführen.
Beim Ganztag erkennen wir, dass das Land die von uns aufgezeigte Brücke mitgehen möchte und zusagt, über die nächsten 6 Jahre durch Landesmittel sicherzustellen, dass alle förderfähigen Anträge nun schnell positiv beschieden werden können. Dies ist unbedingt erforderlich und findet unsere ausdrückliche Zustimmung.
Zur Stabilisierung der Krankenhäuser bedarf es angesichts der immensen Defizite der Kliniken jedoch auch für 2025 eine Landeshilfe in Höhe von 150 Millionen Euro.
Bei den Kostenerstattungen für Geflüchtete liegen die Betrachtungsweisen von Land und Kommunen weit auseinander. Auch hier wollen wir versuchen eine Brücke zu bauen: im Sofortprogramm eine Verständigung auf die unstrittige Durchleitung des Bundesmittel für 2024. Die Folgejahre werden zunächst ausgeklammert, weil darüber keine Einigung gefunden werden kann.
Mit diesen Anpassungen wären wir bereit, im Gegenzug auch die vonseiten der Haushaltskommission vorgeschlagenen Umschichtungen im kommunalen Finanzausgleich zu unterstützen und ein vorgezogenes und schnelles Sofortprogramm 2024 zu vereinbaren. Ein solches wäre ein gutes und äußerst wichtiges Signal an die Kommunen. Klar muss uns jedoch sein, dass angesichts der noch vielen ungelösten Themen damit keine Entwarnung hinsichtlich der kommunalen Haushaltssituation gegeben werden kann.“
Für die Landkreise ergänzt Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg: „Angesichts der dramatischen Finanzlage der Landkreise bin ich dankbar für das klare Signal des Landes, die Kommunen durch ein Sofortprogramm 2024 finanziell entlasten zu wollen. Die Verständigung auf ein solches Sofortprogramm ist aus meiner Sicht auch greifbar nahe. Lediglich zwei Aspekte bedürfen noch der Klärung. So erwarten wir, dass das Land die Krankenhäuser nicht nur in 2024, sondern auch in 2025 mit 150 Millionen Euro unterstützt. Bislang will das Land eine entsprechende Unterstützung für das Jahr 2025 lediglich prüfen. Allerdings ist bei Krankenhausdefiziten von insgesamt 900 Millionen Euro allein in 2024 eine auf zwei Jahre gestreckte Nothilfe des Landes in Höhe von 300 Millionen Euro mehr als gerechtfertigt.
Bei den Geflüchtetenkosten würde sich die kommunale Familie letztlich damit abfinden, dass das Land es im laufenden Jahr bei der Durchreichung der Bundeserstattung von 227 Millionen Euro belässt. Bei einer kommunalen Nettobelastung von 1,2 Milliarden Euro im Geflüchtetenbereich erweist sich dies als bitter genug. Sofern das Land zusätzlich fordert, sich ab 2025 mit der Hälfte der Bundeserstattungen zufriedenzugeben, ist dies für uns komplett inakzeptabel. Dies gilt umso mehr, als die Bundeserstattungen künftig noch niedriger ausfallen dürften als jetzt schon. Daher setze ich darauf, dass sich das Land bei den beiden genannten Punkten seinerseits kompromissbereit zeigt und das Sofortpaket 2024 nun rasch mit uns eint.
Was die vielen, für den Doppelhaushalt 2025/2026 nach wie vor offenen Punkte anbelangt, liegt es insbesondere auch am Gesetzgeber, durch das Zurückstellen entbehrlicher Aufgaben und den Abbau verzichtbarer Standards das Gleichgewicht zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und ihrer Finanzierung wiederherzustellen.“
Aus Sicht der Städte hebt der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, hervor: „Das Land hat unsere aktuellen Nöte verstanden und endlich anerkannt. Die Bereitschaft der Haushaltskommission, die Kommunen bereits im Jahr 2024 weitreichend zu unterstützen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt, den die Städte begrüßen. Dass wir in den Gesprächen nun schon so weit gekommen sind, lässt auf eine Verständigung in den noch offenen Punkten hoffen. Letztlich geht es schließlich auch um die Handlungsfähigkeit von Kommunen und Land in gemeinsamer Verantwortung insgesamt und damit auch um die Akzeptanz unseres Staatswesens.
Nach wie vor ist eine Nothilfe des Landes für die Krankenhäuser in Höhe von einmalig 150 Millionen nicht ausreichend, das Krankenhausdefizit von insgesamt 900 Millionen abzufedern. Wir erwarten daher, dass das Land auch für das Jahr 2025 die Krankenhäuser mit 150 Millionen Euro aus Landesmitteln entlastet. Besonders wichtig ist die Zusage der HKK, den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in den nächsten sechs Jahren mit einem dreistelligen Millionenbetrag jährlich aus Landesmitteln zu unterstützen. Um dieses Gesamtpaket zu ermöglichen, sind wir bereit, die von der Haushaltskommission vorgeschlagenen weitgehenden Umschichtungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zu akzeptieren. Zügig müssen jetzt alle förderfähigen Anträge zügig positiv beschieden werden und die Baumaßnahmen sollten beginnen können – das würde in letzter Minute eine wichtige Voraussetzung dafür schaffen, dass die versprochene Ganztagsbetreuung ab 2026/27 überhaupt noch umsetzbar erscheint.
Für die weiteren Gespräche über den Doppelhaushalt 2025/2026 müssen nun aber auch die anderen, bereits heute für die Kommunen verpflichtenden Aufgaben auf den Tisch kommen. Wir brauchen dringend eine verlässliche Lösung in der Krankenhausplanung, für die Ausfinanzierung des Bundesteilhabegesetzes, die Klärung der absehbaren Betriebskosten der Ganztagsbetreuung an der Grundschule ab 2026, die Digitalisierung in Schule und Verwaltung, die Unterbringung der Geflüchteten oder die Umsetzung der verschärften Vorgaben zur Arbeitssicherheit, die uns ansonsten ab 2025 vor echte Haftungsprobleme stellen, um nur einige der offenen Baustellen zu nennen.
Die Einigung für das Jahr 2024 schafft die Voraussetzung, auch ehrlich und in gemeinsamer Verantwortung über die Schwerpunkte für die kommenden Haushaltsjahre zu sprechen, denn alle den Kommunen auferlegten und angekündigten politischen Versprechungen sind schlichtweg nicht finanzierbar. Es muss Schluss sein, dass Bund und Land jede neue Woche etwas versprechen, es nicht ausfinanzieren und uns vor Ort mit der eingeschränkten Umsetzung und der Unzufriedenheit der Menschen alleine lassen. Heute freue ich mich aber zunächst über diesen Verhandlungserfolg der Kommunalen Landesverbände.“
Hintergrund: Mit einem Paket „Sofortprogramm 2024“ schlagen die Spitzen der Koalition vor, losgelöst von den Gesprächen und Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/26 kurzfristig folgende Themen zu verabreden:
• Schließen der Förderlücke beim Investitionsprogramm Ganztag (Bewilligung aller aktuell vorliegender, vollständiger und korrekter Anträge)
• Unterstützung der Krankenhäuser durch originäre Landesmittel und Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich
• Umschichtungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für Aufgaben der Schulbauförderung, des Ausgleichsstocks und der Wasserversorgung
• Vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für Geflüchtete in 2024 und hälftiges Durchreichen der Bundeserstattung in den beiden Folgejahren
• Sicherstellung der Landes-Kofinanzierung für vom Bund geförderte Breitbandprojekte
Anlage: Schreiben der Kommunalen Landesverbände vom 12.09.2024 und Arbeitspapier KLV zu GFK Beratungen Doppelhaushalt 2025/26
An die Vertreter des Landes in der GFK
Herrn Finanzminister Dr. Danyal Bayaz
Herrn Stellvertretenden Ministerpräsident
und Minister Thomas Strobl Herrn
Staatsminister Dr. Florian Stegmann
sowie den Herren Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen
Herrn Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz
Herrn Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel
per E-Mail 12.09.2024
Sitzung der Haushaltskommission – digitale Anhörung der Kommunalen Landesverbände – Ihr Schreiben vom 10. September 2024
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz,
sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Hagel,
sehr geehrter Herr Stellvertretender Ministerpräsident Strobl,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Bayaz,
sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Stegmann,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. September 2024, mit dem Sie einen Vorschlag für ein Paket „Sofortprogramm 2024“ unterbreiten. Sie greifen damit die von uns in der Anhörung der Haushaltskommission wie auch zuvor in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) vorgetragenen Notwendigkeiten auf. Wir danken ausdrücklich für die Ernsthaftigkeit, mit der Sie unsere Anliegen aufgenommen haben.
Insbesondere begrüßen wir, dass Sie mit Ihrem Vorschlag eines Sofortpakets die dringendsten Herausforderungen für die Kommunalhaushalte im laufenden Jahr 2024 aufgreifen und in einer gemeinsamen, vorgezogenen Verständigung einer Lösung zuführen wollen. Angesichts der schon aktuell dramatischen Haushaltsituation der Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg ist für uns ein solches Sofortprogramm essentiell, um die weiteren Themen für 2025 ff. belastbar verhandeln zu können.
Das Sofortprogramm wurde von uns sowohl in der GFK als auch in der Sitzung der Haushaltskommission mit folgenden Inhalten vorgeschlagen.
1) Investitionsprogramm Ganztag - Schließen der Förderlücke:
Hierzu hatten wir als Brücke vorgeschlagen, dass die Kommunen in eine Vorfinanzierung gehen und das Land in den nächsten 5-6 Jahren die Förderlücke im Umfang von rund 1 Mrd. Euro in Tranchen schließt. Darauf gründend müsste für alle förderfähigen Anträge kurzfristig eine Förderzusage erteilt werden, die den Städten und Gemeinden Planungssicherheit gibt. Mit Ihrem Schreiben schlagen Sie vor, die Förderlücke in sechs Jahrestranchen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe beginnend mit dem Jahr 2024 zu schließen. Damit soll allen vollständigen und korrekten Anträgen entsprochen werden. In der Annahme, dass dafür originäre Landesmittel verwendet werden, wäre dies aus unserer Sicht dann ein gangbarer Weg, wenn durch diesen sichergestellt wird, dass tatsächlich alle förderfähigen Anträge mit den gleichen Förderkonditionen bedient werden, wie dies bei den Bundesmitteln der Fall ist. Zugleich müssten die Fristen für die Empfänger der Landesfördermittel so angepasst werden, dass damit auch die Umsetzungszeiträume realitätsgerecht abgebildet werden.
2) Krankenhäuser
Von kommunaler Seite wurde ein Nothilfeprogramm im Volumen 300 Mio. Euro zur Stabilisierung der in eine erhebliche wirtschaftliche Schieflage geratene Krankenhausstruktur vorgeschlagen. Mit Ihrem Schreiben schlagen Sie vor, die Krankenhäuser bereits in 2024 mit 150 Mio. Euro aus originären Landesmitteln zu unterstützen. Für 2025 wollen Sie diese Unterstützung prüfen. Angesichts der dramatischen Situation der Krankenhäuser und eines Defizits in 2024 von 900 Mio. Euro allein in Baden-Württemberg, bedarf es einer Nothilfe von mindestens 300 Mio. Euro. Andernfalls bestünde eine deutliche Gefahr für die Patientenversorgung. Daher müsste aus unserer Sicht die Soforthilfe des Landes dieses Volumen als verbindliche Zusage enthalten. Durch die Zusage einer Tranche in Höhe von 150 Mio. Euro auch in 2025 wäre dieser Punkt aus unserer Sicht ebenfalls erfüllt. Hinsichtlich des Verwendungszwecks dieser Mittel haben wir Verständnis für die Haltung des Landes, dass „ein grundsätzlicher Einstieg des Landes in die Finanzierung operativer Gesundheitskosten jenseits der landeseigenen Universitätskliniken (…) nicht stattfinden kann“. Wir würden es allerdings begrüßen, wenn als sachlich begründete Ausnahme von diesem richtigen und von uns unterstützten Grundsatz zumindest einmalig für 2024 eine betriebskostenseitige Unterstützung der Krankenhäuser nochmals erwogen würde. Sofern und soweit indes daran festgehalten wird, dass mit den fraglichen Mitteln insbesondere „Kosten der Digitalisierung sowie der laufende Aufwand zur Refinanzierung getätigter Investitionen“ abgedeckt werden sollen, wäre es uns wichtig, dass – wie schon in der Vergangenheit – ein Einvernehmensvorbehalt vereinbart wird, wonach die konkrete Mittelverteilung und -verwendung einvernehmlich zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Sozialministerium festgelegt werden.
3) Geflüchtete
Als kleinsten gemeinsamen Nenner hatte die kommunale Seite vorgeschlagen, bei diesem Thema lediglich die Durchleitung der Bundesmittel für das Jahr 2024 in Höhe von 227 Mio. Euro zu verständigen, ohne dabei eine Vorfestlegung für künftige Haushaltsjahre zu treffen. Mit Ihrem Schreiben schlagen auch Sie vor, die Bundesmittel für 2024 vollständig an die Kommunen durchzureichen. Allerdings wollen Sie zugleich eine hälftige Weiterleitung für die Jahre 2025 und 2026 verständigen. Einer derartigen Festlegung können wir nicht zustimmen. Die Erstattung der Geflüchtetenkosten durch den Bund wurde zwischen Bund und Ländern – ohne Beteiligung der Kommunen – verhandelt und vereinbart. Mit Zustimmung des Landes wurde eine Abkehr von dem zuvor zwischen Land und Kommunen verfolgten Viersäulenmodell hin zu einer viel zu geringen Kopfpauschale, die zudem nur für neu ankommende Asylsuchende ausbezahlt wird, vereinbart. In den Kommunen wird ein großer Teil der Finanzierungslast jedoch von dem Personenkreis ausgelöst, der bereits in den letzten Jahren nach Deutschland und Baden-Württemberg kam und dort noch immer Unterstützungsleistungen in Anspruch nimmt. Allein für 2024 belaufen sich die kommunalen Aufwendungen auf 1,2 Mrd. Euro. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir für kommende Haushaltsjahre einer Festlegung auf eine hälftige Aufteilung der nicht sachgerechten Bundesmittel nicht zustimmen können. Vielmehr wollen wir nochmals vorschlagen, in das Sofortpaket 2024 lediglich die zwischen uns unstreitige Durchleitung der Bundesmittel für das Jahr 2024 aufzunehmen.
Mit Ihrem Vorschlag zu diesen drei Themen verbinden Sie die Erwartung, dass auch innerhalb des FAG einige Anpassungen erfolgen.
Gerne wollen wir uns auch zu diesen Vorschlägen verhalten:
1.) Stärkung der Krankenhausinvestitionsförderung
Der vorgeschlagenen Stärkung des KIF-Ansatzes um 73 Mio. Euro in 2025 und nochmals 70 Mio. Euro in 2026 auf einen Gesamtansatz von dann 570 Mio. Euro würden wir im Lichte eines gemeinsamen Sofortpaketes mitgehen. Dazu muss aber wie oben beschrieben – die zweite Tranche des Landes in Höhe von nochmals 150 Mio. Euro zugesagt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass von den dadurch generierten zusätzlichen KIF-Mitteln für die Krankenhausförderung in 2025 50 Mio. Euro und in 2026 100 Mio. Euro der Pauschalförderung zugutekommen und dass, wie von Ihnen zugestanden, ab 2026 die notwendige Kofinanzierung eventueller Bundesprogramme zur Verfügung steht und aus originären Landesmitteln finanziert wird.
2.) Stärkung der kommunalen Schulbauförderung im KIF um 250 Mio. Euro zur Abwendung weiterer Gerichtsverfahren Schule/Umland
Da innerhalb der Kommunalen Landesverbände ein gemeinsames und zugleich großes Interesse daran besteht, genau solche Klageverfahren obsolet zu machen, würden wir die von Ihnen vorgeschlagene Stärkung der Schulbauförderung um nochmals 200 Mio. Euro mitgehen. 50 Mio. Euro waren ja bereits im Vorfeld der Anpassung der VwV Schulbauförderung im Sommer 2023 vereinbart worden, so dass die von Ihnen bezifferten 250 Mio. Euro greifen würden. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der künftigen Schulbauförderung und damit die Frage, wie es gelingen kann, das gemeinsame Ziel zu erreichen, für Schulstandortkommunen bereits die Beteiligungsverfahren überflüssig zu machen, wäre es uns jedoch wichtig, dass wir als Kommunale Familie dazu einen abgestimmten Vorschlag unterbreiten können. Die Ausweitung des Fördertatbestandes auf Lehrschwimmbecken und Schwimmbäder, die von Schulen genutzt werden, würden wir angesichts des auch uns diesbezüglich bekannten Bedarfs mitgehen. Wir regen allerdings an, für diesen Zweck zunächst ein Regelfördervolumen von maximal 30 Mio. Euro vorzusehen.
3.) Umschichtung von 150 Mio. Euro in 2025 und 300 Mio. ab 2026 von Finanzmasse A nach Finanzmasse B
Wir würden diese Verschiebung im Lichte eines gemeinsamen Sofortpakets mitgehen. Dabei gehen wir davon aus, dass die restlichen Erhöhungen der benannten KIF-Ansätze durch eine Umschichtung innerhalb der Finanzmasse B von Kommunaler Investitionspauschale hin zum KIF erfolgt.
4.) Anhebung des Ausgleichstocks um 25 Mio. Euro im Jahr 2025 und weitere 25 Mio. Euro im Jahr 2026, mithin 50 Mio. Euro jährlich ab 2026
Wir würden die nochmalige Erhöhung im Volumen von 25 Mio. Euro je Jahr im Lichte eines gemeinsamen Sofortpakets mitgehen, um dadurch sowohl die gestiegenen Baukosten auszugleichen als auch eine Unterstützung der betroffenen Ausgleichstockkommunen bei der Bewältigung von Hochwasserschäden und der Schaffung von Hochwasserschutz zu ermöglichen. Wir verbinden dies mit der Erwartung, dass angesichts der sich dramatisch verschlechternden Finanzsituation der Städte und Gemeinde das Kriterium der Finanzschwäche auf der Grundlage von aktuellen Finanzzwischenberichten und weniger auf der Basis von naturgemäß vergangenheitsbezogenen Jahresabschlüssen nachgewiesen werden kann.
5.) Erhöhung des KIF-Ansatzes bei der Förderung für Wasser- und Abwasserinfrastruktur
Wir unterstützen diese Erhöhung, verbinden mit dieser dann jedoch auch die Erwartung, dass die gegen die Empfehlung der kommunalen Seite erfolgte und aus unserer Sicht zu weitreichender Anhebung der maßgeblichen Abwasser- und Wasserentgelte insbesondere für Härtefälle zur Sanierung von Wasser- und Abwassernetzen korrigiert wird.
Abschließend schlagen Sie vor, die Zusage, durch Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Breitband die Kofinanzierung sicherzustellen, ebenfalls in das Sofortprogramm zu übernehmen. Auch dies begrüßen wir ausdrücklich und verbinden auch hiermit die Hoffnung, dass damit dann den momentan in Wartestellung befindlichen Antragstellern schnell Planungssicherheit gegeben werden kann. Die Notwendigkeit eines solchen – vor die Klammer gezogenen – Sofortprogramms 2024 haben wir sowohl in der Gemeinsamen Finanzkommission als auch in der Anhörung in der Haushaltskommission näher begründet. Dieses wäre losgelöst von den Themen für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu beschließen, da ansonsten schon in 2024 eine erhebliche Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen und damit auch ein Vertrauensschaden für die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt einzutreten droht. In der vorstehend beschriebenen Weise sind wir gerne bereit, uns über ein solches Paket „Sofortprogramm 2024“ mit Ihnen zu verständigen.
Die für den Doppelhaushalt 2025/2026 dann noch immer offenen Punkte sind aus unserer Sicht zahlreich und umfassend. Auch diese wurden von uns in der Haushaltskommission – angesichts der knapp bemessenen Zeit nur kurz – benannt. Den von uns in die Gemeinsame Finanzkommission eingebrachten Überblick über die nicht ausfinanzierten Pflichtaufgaben sowie weitere Finanzierungsnotwendigkeiten fügen wir als Anlage nochmals bei.
Da uns jedoch bewusst ist, dass all diese Themen voraussichtlich nicht vollständig durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu lösen sein werden, muss es beim perspektivischen Blick auf 2025 und 2026 umso mehr darum gehen, durch das Benennen von Prioritäten und vor allem auch von Posteritäten das kommunale Aufgabenportfolio wieder Schritt für Schritt mit den verfügbaren Ressourcen in Einklang zu bringen.
Ansonsten drohen immer mehr Kommunen angesichts der aktuellen Haushaltsentwicklung zusehends in eine finanzielle Handlungsunfähigkeit zu geraten. Dies ist eine Aufgabe von Politik und Gesetzgeber und kann nicht auf Ebene der Kommunen gelöst werden. Gerne stehen wir jedoch auch für Beratungen zu diesen Themen zur Verfügung. Auch dies hatten wir im Rahmen der Sitzungen der GFK und der HKK ausgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Jäger PräsidentDr. Frank Mentrup PräsidentJoachim Walter Präsident