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Gemeinsamer Gutachterausschuss

Öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 sowie 3. Wertfortschreibung von Bodenrichtwerten zum Stand 01.01.2025 gemäß LGrStG...
Bekanntgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 sowie 3. Wertfortschreibung von Bodenrichtwerten zum Stand 01.01.2025 gemäß LGrStG vom 4. November 2020 (geändert 21. Dezember 2021)

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal hat am 05. Juni 2025 Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 BauGB (zuletzt geändert durch Art. 1 BaulandmobilisierungsG v. 14.6.2021 (BGBl. 1 S.1802)); nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 196 Abs. 1-3), der ImmoWertV 2021 (Stand: 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805), des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG vom 4. November 2020, geändert 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 2)) sowie der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (Stand: 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)) ermittelt und beschlossen.

Im Rahmen einer Wertänderung der Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 (Grundlage: Anwendungserlass zu § 38 LGrSt) sind einzelne Bodenrichtwerte bzw. Bodenrichtwertzonenwerte zum Stichtag 01.01.2025 aufgrund zwischenzeitlich angepasster Grundstücksqualität bzw. nach geänderten, tatsächlichen Verhältnissen bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung ermittelt bzw. durch Beschluss am 05.06.2025 nachfestgestellt worden. Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes oder die Vermögensart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, ist auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres vom Steuerpflichtigen, dem das Grundstück zuzurechnen ist, anzuzeigen. Die Frist für die Abgabe dieser Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte können dem Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg (Boris-BW) voraussichtlich ab dem 01. Juli 2025 entnommen werden. Einsicht in die digitalen Bodenrichtwertkarten kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während deren Öffnungszeiten genommen werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Calwer Straße 6, 2. OG, Zimmer 10, Tel.: 07452/681-312 (Alina.Theurer@Nagold.de).

Die vom Gutachterausschuss bereitgestellten und mündlich kostenfrei erhältlichen Bodenrichtwerte haben rein informellen Charakter und sind nicht verbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilten, schriftlichen Auskünfte (Tel.: 07452/681-183, Anke.Teufel@Nagold.de). Diese Auskünfte sind nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal gebührenpflichtig. Sie gelten ausschließlich in Verbindung mit den örtlichen Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2025.

Nagold, den 05.06.2025

Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal

gez. Dieter E. Brösamle

1. Vorsitzender des Gutachterausschusses

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Ebhausen
01.07.2025
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