Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige...
Karte Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 02.06.2025 neue Bodenrichtwerte für die Gemeinde Gingen an der Fils zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen.

1. BODENRICHTWERTE FÜR BAULANDGRUNDSTÜCKE

a. Wohnbau- und Mischgebietsflächen, Geschäftslagen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/m²) 01.01.2025

2400

Gingen

Wilhelmstr./Friedrichstr.

315

2401

Gingen

Lindenstr./Gartenstr.

315

2402

Gingen

Im Marrbacher Öschle

330

2403

Gingen

Brunnenstr./Ludwigstr.

310

2404

Gingen

Donzdorfer Straße

275

2405

Gingen

Grabenstraße

310

2406

Gingen

Ortskern/Pfarrstr.

275

2407

Gingen

Hindenburgstr./B 10

220

2409

Gingen

Im Barbaragarten

300

2415

Gingen

Bauerwartungsland – Barbaragarten

10

2416

Gingen

Eichhaldenweg

315

2417

Gingen

Gegen die Au I

410

2426

Gingen

Hindenburgstraße 184

150

2427

Gingen

Hindenburgstraße 176

150

2428

Gingen

Gegen die Au II

430

2429

Gingen

Rohbauland – Marrbacher Öschle

150

b. Sonstiges

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

2410

Gingen

Hindenburgstraße Aussiedlerhof

75

2411

Gingen

Grünenberg

70

2412

Gingen

Jungviehweide

70

2413

Gingen

Brunnenstraße – Hof

75

2414

Gingen

Sonnenhof – Aussiedlerhof

70

2418

Gingen

Maustobel

140

2419

Gingen

Marren

70

2420

Gingen

Hummeläcker

260

2421

Gingen

An der Halde

140

2422

Gingen

Grünenberger Straße

220

2423

Gingen

Böhringer Weg

140

2424

Gingen

Unter dem Schafenberg

140

2425

Gingen

Ob dem Landgraben

200


c. Gewerbe- und Sonderflächen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

5150

Gingen

Gewerbe – Jahnstraße

95

5151

Gingen

Gewerbe – Brunnenstr./Brückenstr.

100

5152

Gingen

Gewerbe – Immenreich I

100

5153

Gingen

Gewerbe – Friedenstraße

95

5154

Gingen

Gewerbe – Schorteile V

150

2. BODENRICHTWERTE FÜR AGRARLANDGRUNDSTÜCKE

NR.

GEMARKUNG

NUTZUNG

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

6240

Gingen

Lw./Gr. (Wiese)

2,75

6241

Gingen

Lw./Gr. (Obst)

3,00

7240

Gingen

Lw./Ackerland

5,00

8240

Gingen

Lw./LNH (Wald)

3,75

9240

Gingen

Gartenland

7,00

Hinweise:

Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke

  • sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets in €/m² Baulandfläche mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
  • beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke, sowie auf die angegebene bauliche Nutzung (Wohnbaufläche, Gewerbe-/Mischgebietsfläche, Geschäftslage).
  • gelten nur für frei am Grundstücksmarkt handelbare Grundstücke, die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone bzw. das jeweilige Baugebiet.
  • der gültige Bodenpreis kann aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Nutzungsmöglichkeit – u. U. erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.
  • werden altlastenfrei ausgewiesen.
  • beziehen sich in Sanierungsgebieten auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand.
  • enthalten keine Wertanteile für bauliche und sonstige Anlagen bzw. Zubehör.

Die Bodenrichtwerte für Agrarlandgrundstücke

  • Bei den Agrarlandgrundstücken ist der ortsübliche Aufwuchs enthalten.
  • Zubehör (z. B. bauliche Anlagen) ist nicht enthalten.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Rechtsgrundlage:

  • § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Auskünfte über Bodenrichtwerte:

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige im Alten Zoll, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen an der Steige, 1. OG, Zimmer 1.1 und 1.2.

E-Mail: gutachterausschuss@geislingen.de

Persönlich sind wir für Sie da: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

und Termine nach Vereinbarung

Die Bodenrichtwerte sind auf der Homepage der Stadt Geislingen an der Steige einsehbar. Der Grundstücksmarktbericht kann ab Juli 2025 zum Preis von 60 € erworben werden.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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