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Gemeinsamer Gutachterausschuss Horb a. N. veröffentlicht neue Bodenrichtwerte zum 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Stadt Horb a. N. und die Gemeinden Empfingen und Eutingen i. G. hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die neuen Bodenrichtwerte...

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Stadt Horb a. N. und die Gemeinden Empfingen und Eutingen i. G. hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die neuen Bodenrichtwerte beschlossen. Diese werden spätestens zum 01.07.2025 unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht und für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Weiterhin sind die Bodenrichtwerte über die Homepage der Stadt Horb und die der Gemeinden Empfingen unter www.empfingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte und Eutingen i. G. einsehbar.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte in diesem Jahr folgt dem zweijährigen Turnus der Bodenrichtwertermittlung, der nach § 196 BauGB vorgeschrieben ist.

Was ist ein Bodenrichtwert und wie wird er ermittelt?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens pro m² für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art, Entwicklungszustand und Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2025 erfolgte auf der Basis tatsächlich stattgefundener Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie bebauter und nach dem Sachwertverfahren ausgewerteter Grundstücke in der jeweiligen Zone. In Zonen ohne Kauffällen wurde vorab eine lageabhängige Preissteigerung vorgenommen, die aus den Zonen mit Kauffällen generell ermittelt worden war. Dabei enthält der Bodenrichtwert grundsätzlich keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von den Merkmalen der Bodenrichtwertzone, z. B. hinsichtlich des Erschließungszustands, der Nutzbarkeit, etc., sind bei einer Verkehrswertermittlung des entsprechenden Grundstücks zu berücksichtigen, sind jedoch nicht Bestandteil des Bodenrichtwerts.

Zum Teil deutliche Wertsteigerungen

Bei den Wohnbauflächen haben sich sowohl in den Wohn- als auch in den Mischgebieten z. T. deutliche Preissteigerungen ergeben. Während auch bei den Ackerflächen im Einzugsgebiet noch Preissteigerungen erzielt wurden, gehen die Preise bei Grünland und Waldflächen jedoch zurück. Im Gewerbebereich wurden die Bodenrichtwerte im Einzugsgebiet geringfügig erhöht.

Bei allen Fragen rund um die Themen Bodenrichtwerte sowie Gebäude- und Grundstückswertermittlung stehen Ihnen Frau Claudia Möller und Herr Ulrich Beuter von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter 07451/6229405 oder gutachterausschuss@horb.de gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Empfingen mit den Gemeindeteilen Wiesenstetten und Dommelsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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