Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe
für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Stichtag 01.01.2025
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für die Stadt Ettlingen und ihre Stadtteile in seinen Sitzungen am 22.05. und 24.06.2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ff. ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i.d.R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind sogenannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen), usw.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.
Nachstehend wird gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg eine grobe Übersicht der wesentlichen Bodenrichtwertefür den Bereich der Stadt Ettlingen öffentlich bekannt gegeben.
Die Gesamtgemarkung Ettlingen (einschl. aller Stadtteile) ist insgesamt in über 320 einzelne Bodenrichtwertzonen aufgeteilt.
Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter der Telefon-Nummer (07243) 101-8380 erteilt. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Internetservice:
Auf der Internetseite der Stadt Ettlingen (www.ettlingen.de/gutachterausschuss) stehen die historischen Richtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Ab dem Stichtag 31.12.2020, stehen die Richtwerte in BORIS-BW bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg.
Derzeit werden die Bodenrichtwerte des gesamten südlichen Landkreises Karlsruhe, Stand 01.01.2025, in das grafische Informationssystem BORIS-BW umgesetzt, aufgrund technischer Probleme wird sich die Umsetzung verzögern.
Dort ist die Veröffentlichung aller Bodenrichtwerte des südlichen Landkreises Karlsruhe zeitnah geplant.
Grobübersicht der Bodenrichtwerte | |||
Stadtteil | Bereichsbezeichnung | Bodenrichtwerte (EUR/m²) zum 01.01.2025 | Definition Bauliche Nutzung Art |
Altstadt | Südliche und Nördliche Altstadt | 730 bis 1.120 B | MK |
Kernstadt | Übrige Baugebiete | 370 bis 1.060 B | W |
220 bis 835 B | M | ||
Bauerwartungs- und Rohbauland | 110 bis 260 B 40 bis 225 E | G E/R | |
Bruchhausen | Alter Ortsteil | 490 B | MD |
Übrige Baugebiete | 445 bis 585 B | W | |
295 B | M | ||
140 | G | ||
Ettlingenweier | Alter Ortsteil | 540 B | MD |
Übrige Baugebiete | 425 bis 780 B | W | |
315 bis 390 B | M | ||
Bauerwartungsland | 130 B 20 bis 60 E | G E | |
Oberweier | Alter Ortsteil | 455 B | MD |
Übrige Baugebiete | 420 bis 570 B | W, MD | |
110 B | G | ||
Schluttenbach | Alter Ortsteil | 355 B | MD |
Übrige Baugebiete Bauerwartungs-/ Rohbauland | 390 bis 440 B 134 R | W, MD R | |
Schöllbronn | Alter Ortsteil | 390 B | MD |
Übrige Baugebiete | 460 bis 530 B | W | |
245 B | M | ||
Bauerwartungsland | 130 B 100 E | G E | |
Spessart | Alter Ortsteil | 450 B | MD |
Übrige Baugebiete | 405 bis 580 B | W | |
190 B | M | ||
Bauerwartungsland | 130 B 10 bis 20 E | G E | |
Gesamtgemarkung | Flächen der Land- und Forstwirtschaft | 1 bis 5 | |
Gartenland (Freizeitgärten und Außenbereich – Wohnen Außenbereich – gemischte Baufläche | 5 bis 25 310 bis 485 70 bis 100 | W M |
Abkürzungen | B E | Baureifes Land Bauerwartungsland |
G | gewerbliche Baufläche | |
M | gemischte Baufläche | |
MD | Dorfgebiet | |
MK | Kerngebiet | |
R | Rohbauland | |
W | Wohnbaufläche |
Ettlingen, 24.06.2025
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe