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Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn

Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch,...

Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe

für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn

  • § 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB)
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung 2021– ImmoWertV2021)
  • § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Stichtag 01.01.2025

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für die Stadt Ettlingen und ihre Stadtteile in seinen Sitzungen am 22.05. und 24.06.2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ff. ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i.d.R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.

Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind sogenannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen), usw.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.

Nachstehend wird gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg eine grobe Übersicht der wesentlichen Bodenrichtwertefür den Bereich der Stadt Ettlingen öffentlich bekannt gegeben.

Die Gesamtgemarkung Ettlingen (einschl. aller Stadtteile) ist insgesamt in über 320 einzelne Bodenrichtwertzonen aufgeteilt.

Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter der Telefon-Nummer (07243) 101-8380 erteilt. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Internetservice:

Auf der Internetseite der Stadt Ettlingen (www.ettlingen.de/gutachterausschuss) stehen die historischen Richtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Ab dem Stichtag 31.12.2020, stehen die Richtwerte in BORIS-BW bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg.

Derzeit werden die Bodenrichtwerte des gesamten südlichen Landkreises Karlsruhe, Stand 01.01.2025, in das grafische Informationssystem BORIS-BW umgesetzt, aufgrund technischer Probleme wird sich die Umsetzung verzögern.

Dort ist die Veröffentlichung aller Bodenrichtwerte des südlichen Landkreises Karlsruhe zeitnah geplant.

Grobübersicht der Bodenrichtwerte
für das Stadtgebiet Ettlingen zum 01.01.2025

StadtteilBereichsbezeichnungBodenrichtwerte
(EUR/m²)
zum 01.01.2025
Definition
Bauliche Nutzung
Art
AltstadtSüdliche und Nördliche Altstadt730 bis 1.120 BMK
KernstadtÜbrige Baugebiete370 bis 1.060 BW
220 bis 835 BM

Bauerwartungs- und Rohbauland

110 bis 260 B

40 bis 225 E

G

E/R

BruchhausenAlter Ortsteil490 BMD
Übrige Baugebiete445 bis 585 BW
295 BM
140G
EttlingenweierAlter Ortsteil540 BMD
Übrige Baugebiete425 bis 780 BW
315 bis 390 BM

Bauerwartungsland

130 B

20 bis 60 E

G

E

OberweierAlter Ortsteil455 BMD
Übrige Baugebiete420 bis 570 BW, MD
110 BG
SchluttenbachAlter Ortsteil355 BMD

Übrige Baugebiete

Bauerwartungs-/ Rohbauland

390 bis 440 B

134 R

W, MD

R

SchöllbronnAlter Ortsteil390 BMD
Übrige Baugebiete460 bis 530 BW
245 BM

Bauerwartungsland

130 B

100 E

G

E

SpessartAlter Ortsteil450 BMD
Übrige Baugebiete405 bis 580 BW
190 BM

Bauerwartungsland

130 B

10 bis 20 E

G

E

Gesamtgemarkung

Flächen der Land- und Forstwirtschaft

1 bis 5

Gartenland

(Freizeitgärten und
Gärten in Kleingartenanlagen)

Außenbereich – Wohnen

Außenbereich – gemischte Baufläche

5 bis 25

310 bis 485

70 bis 100

W

M

Abkürzungen

B

E

Baureifes Land

Bauerwartungsland

G gewerbliche Baufläche
M gemischte Baufläche
MD Dorfgebiet
MK Kerngebiet
R Rohbauland
W Wohnbaufläche

Ettlingen, 24.06.2025

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses

im südlichen Landkreis Karlsruhe

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 27/2025
von Stadt Ettlingen
02.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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