Öffentliche Auslegung der Richtwertkarten 2025 für die Städte Tuttlingen, Fridingen und Mühlheim, die Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Emmingen-Liptingen, Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Neuhausen ob Eck, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen
Aufgrund des § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 mit Änderung vom 21.12.2021 hat der Gemeinsame Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ ansässig bei der Stadt Tuttlingen am 23. und 25. Juni 2025 die Richtwerte für die Grundstücke nach dem Stand vom 01. Januar 2025 ermittelt.
Die Richtwerte für die Städte Tuttlingen, Fridingen und Mühlheim, die Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Emmingen-Liptingen, Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Neuhausen ob Eck, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen (Stand 01.01.2025) sind jeweils in Richtwertkarten eingetragen. Diese weisen die Lage der Richtwertzonen und den für jede Zone ermittelten Richtwert (durchschnittlicher Bodenpreis in €/m²) aus.
Die Richtwerte liegen ab dem 21. Juli 2025 für die Dauer eines Monats öffentlich zu jedermanns Einsicht aus, und zwar in
Die Richtwertkarten stehen unter www.tuttlingen.de als Download zur Verfügung.
Tuttlingen, den 19.07.2025
Michael Beck
Oberbürgermeister