Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis mit der Geschäftsstelle in Donaueschingen hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2025 fortgeschrieben. Zum Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis gehören die elf Mitgliedsgemeinden Schonach, Triberg, Schönwald, Gütenbach, Furtwangen, Vöhrenbach, Bräunlingen, Donaueschingen, Blumberg, Hüfingen und Bad Dürrheim.
Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet kostenlos über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Donaueschingen per E-Mail (gutachterausschuss@donaueschingen.de) zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neu beschlossenen Bodenrichtwerte für städtebauliche Zwecke dienen und nicht zur Berechnung der Grundsteuer im Zuge der Grundsteuerreform. Hierfür gelten weiterhin die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022. Diese können in einem eigens dafür vorgesehenen Button im Portal Boris-BW abgerufen werden.