Nach Mitteilung des Landratsamtes sind am 04. Mai 2026 die letzten Asylbewerber aus der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Kalkwerkstraße 38 ausgezogen.
Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist in Baden-Württemberg drei-stufig geregelt. Nach der Aufnahme der Flüchtlinge und Asylbewerber in Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden diese an die Landkreise weiterverteilt. Die Landkreise bringen die Flüchtlinge und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften, wie in Kirchberg in der Kalkwerkstraße 38, unter. Von den Gemeinschaftsunterkünften werden die Flüchtlinge und Asylbewerber den Städten und Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Aufgrund des großen Zustroms an Flüchtlingen und Asylbewerbern hat der Landkreis im Jahr 2015 die Gemeinschaftsunterkunft in der Kalkwerkstraße 38 eingerichtet. Hierzu hat der Landkreis das Objekt angemietet. Aufgrund der deutlich nachlassenden Zahlen an Flüchtlingen und Asylbewerbern baut der Landkreis nunmehr eine Vielzahl von Gemeinschaftsunterkünften ab. Trotz weiterlaufenden Mietvertrages wird so nun auch die Gemeinschaftsunterkunft in Kirchberg in der Kalkwerkstraße 38 geschlossen.
Da die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge und Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften im Rems-Murr-Kreis auf die Quote der Anschlussunterbringung der jeweiligen Städte und Gemeinden angerechnet wurde, bedeutete die Gemeinschaftsunterkunft in der Kalkwerkstraße 38 eine sehr spürbare Entlastung für die Gemeinde Kirchberg hinsichtlich der Flüchtlinge und Asylbewerber, die der Gemeinde Kirchberg zur Anschlussunterbringung zugewiesen wurden.