Die Gemeindeverwaltung hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks am Samstag, den 10.05.2025, von 22:15 – 22:30 Uhr einmalig und für längstens 10 Minuten, in der Bahnhofstraße 3 in Mühlhausen im Täle erteilt. Das Feuerwerk darf nicht abgebrannt werden, so fern im Landkreis Göppingen die Waldbrandstufe 4 und 5 sowie der Graslandfeuerindex mit der Stufe 4 und 5 gelten.
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle informiert hierzu, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper / Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) grundsätzlich nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine!
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ihre Gemeindeverwaltung