I. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 5. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.537.889 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.537.889 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.477.129 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.154.719 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 322.410 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 350.000 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.055.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.705.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.382.590 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.700.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 295.875 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.404.125 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 21.535 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.700.000 €.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 3.230.000 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Verbandsumlage 2026 beträgt vorläufig für die
Hierauf leisten die Verbandsmitglieder nach § 11 Abs. 6 der Verbandssatzung angemessene Vorauszahlungen. Diese werden in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Haushaltsjahres von der Verbandsverwaltung schriftlich angefordert.
II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 26. November 2025, AZ 12 – 902.5 gem. § 121 Abs. 2 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GemO und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 bestätigt.
III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wird in der Zeit von 19.01.2026 bis 27.01.2026 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 1.6 während der üblichen Dienststunden ausgelegt und ist mit vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.
IV. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen der Haushaltssatzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der letzten Bekanntmachung geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dennis Eberle
Verbandsvorsitzender