NUSSBAUM+
Aus dem Landkreis

Genehmigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 27.02.2025

Bürgermeisterämter Wiesloch Rauenberg Östringen Dielheim Malsch Mühlhausen ...

Bürgermeisterämter
Wiesloch
Rauenberg
Östringen
Dielheim
Malsch
Mühlhausen
Karlsruhe, 11.08.2025

Aktenzeichen RPK14-2207-22/3/2

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 27.02.2025 zwischen der Großen Kreisstadt Wiesloch, den Städten Rauenberg, Östringen (Landkreis Karlsruhe) und den Gemeinden Dielheim, Malsch und Mühlhausen über die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erosionsprävention als Kooperationsprojekt;
hier: Genehmigung


Genehmigung
Die zwischen der Großen Kreisstadt Wiesloch, den Städten Rauenberg, Östringen (Landkreis Karlsruhe) und den Gemeinden Dielheim, Malsch und Mühlhausen am 27.02.2025 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erosionsprävention als Kooperationsprojekt wird gemäß § 25 Abs. 5 iVm § 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137, 142), mit der Maßgabe genehmigt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe Genehmigungsbehörde im Sinne von § 5 Satz 1 der Vereinbarung ist.

Gez. Benjamin Majer

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dielheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Dielheim
Kategorien
Aus dem Landkreis
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto