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Gentechnikaufsicht im Regierungspräsidium Tübingen unter neuer Leitung

Matthias Fritz übernimmt zum 1. April 2025 die Leitung des Referats „Gentechnikaufsicht“ im Regierungspräsidium Tübingen. Regierungspräsident Klaus...

Matthias Fritz übernimmt zum 1. April 2025 die Leitung des Referats „Gentechnikaufsicht“ im Regierungspräsidium Tübingen. Regierungspräsident Klaus Tappeser weiß diese verantwortungsvolle Aufgabe der Zulassung und Überwachung von gentechnischen Anlagen bei Matthias Fritz in kompetenten Händen.
Seit über 12 Jahren ist Matthias Fritz in unterschiedlichen Positionen und Abteilungen im Regierungspräsidium Tübingen tätig. So war er sowohl im Bereich „Recht und Verwaltung, Bildung“ der Landwirtschaftsabteilung als auch in der Umweltabteilung, hier zuletzt als Referatsleiter „Naturschutz, Recht“, tätig. Der 45-Jährige tritt nun die Nachfolge von Axel Nägele an, der zum 31. März 2025 in den Ruhestand geht.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist in ganz Baden-Württemberg für die Zulassung und Überwachung von derzeit rund 1.200 gentechnische Anlagen zuständig. „Durch die landesweite Tätigkeit und der Sensibilität der Aufgabe bedarf es ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Beides bringt Matthias Fritz aus seinen bisherigen beruflichen Stationen mit“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Nach dem Abitur studierte Matthias Fritz Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, sein Rechtsreferendariat absolvierte er ebenfalls in Tübingen. Bei seiner mehrmonatigen Station im Sekretariat des Rechtsausschusses des Bundestages in Berlin konnte der Jurist wertvolle Einblicke in die Arbeit der Bundesgesetzgebung erhalten. Anschließend war er drei Jahre als Justiziar am Landratsamt Waldshut-Tiengen aktiv. Vor seiner Tätigkeit beim Regierungspräsidium Tübingen schloss sich eine dreijährige Beschäftigung als Referent und später stellvertretender Referatsleiter bei der Abteilung „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“ des Innenministeriums Baden-Württemberg an.


Hintergrundinformation:
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Referat „Gentechnikaufsicht“ im Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig.
Die derzeit rund 1.200 zugelassenen gentechnischen Anlagen werden überwiegend von den Hochschulen des Landes und anderen Forschungseinrichtungen, wie den Max-Planck-Instituten oder dem Deutschen Krebsforschungszentrum, betrieben werden. Zudem gibt es landesweit mehr als 50 Gymnasien mit gentechnischen Anlagen. Die privaten Betreiber gentechnischer Anlagen sind überwiegend im Pharmabereich oder in der Diagnostik tätig.
Ein Schwerpunkt gentechnischer Arbeiten liegt in der Grundlagenforschung zu medizinischen Fragestellungen. Neben der Erforschung der Ursachen für die Entstehung von Krankheiten kommt die medizinische Gentechnik u. a. bei der Entwicklung von diagnostischen Verfahren wie beispielsweise der Krebsfrüherkennung oder bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen zum Einsatz.
Die Gentechnikaufsicht ist neben der Zulassung und der Überwachung gentechnischer Anlagen auch beratend bei Fragen zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, zur Ausstattung der Räume einer gentechnischen Anlage, zu den Voraussetzungen, die die verantwortlichen Personen erfüllen müssen oder zu den Zulassungsverfahren und den einzureichenden Formblättern und Unterlagen tätig.
Außerdem überwacht die Gentechnikaufsicht die Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen sowie die in Verkehr gebrachten Produkte (außer Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel).

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
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Ausgabe 14/2025

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